Es hat mich übrigens selber gewundert, dass das Finanzamt mich nie aufgefordert oder gemahnt hat. Die haben geschwiegen wie ein Grab !
Zitat von: PlayingTheAngelEs hat mich übrigens selber gewundert, dass das Finanzamt mich nie aufgefordert oder gemahnt hat. Die haben geschwiegen wie ein Grab !Aber veranlagt zur Einkommensteuer warst du schon, oder ? Denn wenn nicht melden die sich natürlich auch nicht.
Zitat von: Thomas am 04 Juni 2008, 19:38:48Zitat von: PlayingTheAngelEs hat mich übrigens selber gewundert, dass das Finanzamt mich nie aufgefordert oder gemahnt hat. Die haben geschwiegen wie ein Grab !Aber veranlagt zur Einkommensteuer warst du schon, oder ? Denn wenn nicht melden die sich natürlich auch nicht.du bist ja als privatmensch nicht verpflichtet eine steuererklärung abzugeben... wenn du deine zuviel bezahlten ssteuern nicht wiederhaben möchtest, wird dich vom finanzamt auch keiner dazu zwingen!
Ich empfehle den Lohnsteuerhilfeverein. Das kostet recht wenig, denen packste jedes Jahr alle deine Unterlagen (auch unsortiert) auf den Tisch und mehr Scherereien haste dann nicht damit.
Zitat von: danny am 05 Juni 2008, 00:10:46Zitat von: Thomas am 04 Juni 2008, 19:38:48Zitat von: PlayingTheAngelEs hat mich übrigens selber gewundert, dass das Finanzamt mich nie aufgefordert oder gemahnt hat. Die haben geschwiegen wie ein Grab !Aber veranlagt zur Einkommensteuer warst du schon, oder ? Denn wenn nicht melden die sich natürlich auch nicht.du bist ja als privatmensch nicht verpflichtet eine steuererklärung abzugeben... wenn du deine zuviel bezahlten ssteuern nicht wiederhaben möchtest, wird dich vom finanzamt auch keiner dazu zwingen! Ganz genau.Wenn du vorher noch nie selbst eine Steuererklärung gemacht hast musst du auch keine abgeben.
Sobald aber gemacht, bist du verpflichtet sie dann in den Folgejahren auch abzugeben.Das habe ich selbst erst vor ein paar Tagen erfahren. Dieses Jahr habe ich auch erstmals eine gemacht, weil zuvor immer der Arbeitgeber das für mich erledigte.
Ja, laut seinen Angaben ganz zu Beginn, das er mit Wiso-CDs gearbeitet hatte. Umso verwunderlicher ist es aber auch ^^". Und das mit der Verfplichtung ist so, das, wenn du der Meinung bist, es würde bei der Abgabe +/- 0 rauskommen, dann musst du beim FA eigentlich nen Antrag auf Nichtveranlagung oder so ähnlich stellen. Wenn dem stattgegeben wird, brauchst du keine Erklärung mehr abgeben, es sei denn du fängst z.B. danach an selbständig tätig zu werden.
Dieses Jahr habe ich auch erstmals eine gemacht, weil zuvor immer der Arbeitgeber das für mich erledigte.