Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Mitführungspflicht Personalausweis  (Gelesen 18680 mal)

Killerqueen

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Mitführungspflicht Personalausweis
« am: 19 Mai 2008, 15:06:57 »

Da in einem anderen Thread die Frage aufkam, ob wir denn in Deutschland eine Perso-Mitführungspflicht haben oder nicht, nun dieser Thread.
Laut Wiki haben wir keine. Allerdings gibt es (natürlich total schwammig formulierte) Gesetzestexte, die es als Ordnungwidrigkeit deklarieren, wenn man sich "bei zuständigen Stellen" nicht ausweisen kann. Eine kontrollierender Polizist in der Bahn kann jedoch nach meinem Empfinden ebenfalls eine "zuständige Stelle" darstellen, oder nicht?

Da weder der schwammige Gesetzestext noch das ohnehin fragwürdige Internet einen diesbezüglich befriedigen, nun meine Frage an die User dieses Forums:

Hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht, sich irgendwo überraschend ausweisen zu müssen und hatte den Perso nicht zur Hand?
Was passierte dann?
Oder weiß irgendwer zufällig aus Berufsgründen darüber Bescheid?
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Batgirl

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #1 am: 19 Mai 2008, 15:28:44 »

Ich stand mal, zu meinen wilden Punkzeiten ( ich glaub da war ich 19), ohne Fahrausweis am Bahnsteig der U-Bahnstation Feldstrasse. Dort wurde ich von Kontrolleuren nach meiner Fahrkarte gefragt. Nachdem ich keine hatte und auch keinen Ausweis bei mir hatte wurde die Polizei gerufen.
Die nahm mich zur nächsten Wache mit und dort durfte ich ca. 3 Stunden sitzen und warten bis meine Angaben überprüft waren.

Nachdem mir mal erzählt wurde dass man 24 Stunden festgehalten werden könnte wenn man ohne Ausweis unterwegs ist hab ich ihm eigentlich fast immer bei mir.
Würde mich aber schon mal interessieren ob das wirklich stimmt.
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Bombe

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #2 am: 19 Mai 2008, 15:30:10 »

Ja, zur Identitätsfeststellung kannst du bis Mitternacht des folgenden Tages festgehalten werden; zusätzlich ist natürlich das Bußgeld fällig, wenn du dich auf der Wache nicht ausweisen kannst. :)
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Bombe

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #3 am: 19 Mai 2008, 15:36:34 »

Hmm, Wikipedia spricht nur noch von 12 Stunden, da sind meine Informationen wohl veraltet. Danach kann aber Untersuchungshaft angeordnet werden, weil Fluchtgefahr besteht.
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ZoLO

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #4 am: 19 Mai 2008, 15:40:49 »

Also es herrscht keine pflicht ihn mitzuführen.
aber es erspart eine menge ärger.. und wer ihn abends auf dem kietz nicht dabei hat.. naja.. selber schuld, wenn man dann (so man sich denn gesichtstechnisch gut gehalten hat) nicht in clubs/dissen reingelassen wird.. oder eben ne nacht auf wache verbringen muss :)

und soo gross is das ding ja nun nicht , das frau ihn nicht in der handtasche unterbringen könnte ;-)
« Letzte Änderung: 19 Mai 2008, 15:42:26 von ZoLO »
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Julimond

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #5 am: 19 Mai 2008, 15:42:20 »

Im Normalfall habe ich meinen Perso im Portemonnaie - also immer dabei. Gehe ich in die Disco, nehme ich nur loses Geld und einen Schlüssel mit. Folglich habe ich dann keinen Perso dabei. Allerdings einen Führerschein, denn der wohnt im Auto. Eine Bekannte von mir ist mal auf dem Heimweg von der Disco überfallen worden und da auf dem Perso ja die Adresse steht, war auch ihre Wohnung ausgeräumt bis sie zu Hause war.
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misfit

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #6 am: 19 Mai 2008, 15:43:21 »

Im Zuge einer Verkehrssache hat man mich in Bayern 4,5 Stunden festgehalten, wegen nicht vorhandener Papiere. Die Wache bestand auf das Zufaxen meiner Papier. Mann waren meine Eltern erfreut, nachts ihre Sohn zu identifizieren. Dumm nur das Pässe und Persos nicht zu den faxbasten Dokumenten gehören. Kamen natürlich nur schwarz durch. Letztendlich empfand ich die ganze Aktion der Gesetzeshüter eh als Schikane, da ich zuvor mit einem der Herren nicht ganz "grün" auseinander gegangen war.
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Killerqueen

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #7 am: 19 Mai 2008, 16:04:05 »

Eine Bekannte von mir ist mal auf dem Heimweg von der Disco überfallen worden und da auf dem Perso ja die Adresse steht, war auch ihre Wohnung ausgeräumt bis sie zu Hause war.

Das ist ja echt übel! Das spricht echt dafür, das Ding lieber zuhause zu lassen.
Blöd nur, wenn man beispielsweise ein HVV-Ticket hat, das nur in Verbindung mit dem Perso gilt, wie das bei den Studi-Tickets ist.

Ich hatte irgendwie immer Glück. Entweder ich hatte ihn zufällig dabei, oder irgendwas anderes, wo mein Name draufstand oder es war ihnen wurscht. Selbst in einer Verkehrskontrolle haben sie mich weiterfahren lassen, als ich weder Perso noch Führerschein dabei hatte. Ich seh halt aus wie die Artigkeit in Person!  ;D

Aber das mit dem Führerschein ist meiner Meinung nach die beste Variante. Da stehen nicht zuviele Daten drauf, man kann bei einer Verkehrskontrolle was vorweisen, er wird auch als Persoersatz akzeptiert und das Teil ist insgesamt besser zu verstauen.
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Julimond

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #8 am: 19 Mai 2008, 16:07:54 »

Jetzt wo wir hier so darüber plaudern, fällt mir auf, daß auf meinem Führerschein genau genommen nur noch mein Vorname stimmt... Ich lasse mich mal überraschen, was bei der nächsten Kontrolle so passiert.  ;D
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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #9 am: 19 Mai 2008, 16:10:12 »

Ich hab noch nen Seefunkschein in weiß mit Bundesadler drauf und Photo drin. Ist doch auch irgendwie hoheitlich, oder nicht?  :D
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Thomas

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #10 am: 19 Mai 2008, 16:13:36 »

Zitat von: Killerqueen
hatte ihn zufällig dabei, oder irgendwas anderes, wo mein Name draufstand oder es war ihnen wurscht. Selbst in einer Verkehrskontrolle haben sie mich weiterfahren lassen, als ich weder Perso noch Führerschein dabei hatte. Ich seh halt aus wie die Artigkeit in Person!  ;D
Wie jetzt ? Du warst mit dem Auto unterwegs, wurdest kontrolliert, hattest keinen Führerschein dabei, und durftest trotzdem weiterfahren, ohne das hinterher noch irgendwas kam ?  :o
Da muß der Herr in schwarz, vormals grün aber schon beide Augen zugedrückt haben, denn beim Auto fahren den Führerschein nicht dabei haben ist ja schon wieder eine ganz anderer Liga als als Fußgänger den Person nicht am Mann/an der Frau zu haben.

Ich kann das ehrlich gesagt kaum glauben, denn wen sie schon eine Verkehrskontrolle mach, gehts ja, wie der Name schon vermuten läßt, um Kontrolle, und dann sowas ?
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Eisbär

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #11 am: 19 Mai 2008, 16:15:46 »

Hm...
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitf%C3%BChrpflicht

Da stellt sich eben die Frage, was eine berechtigte Behörde ist. Was ist ein ausreichender Anlaß für die Polizei, sich den Ausweis zeigen zu lassen?

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Thomas

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #12 am: 19 Mai 2008, 16:23:16 »

Zitat von: Eisbär
Was ist ein ausreichender Anlaß für die Polizei, sich den Ausweis zeigen zu lassen ?
Im Zweifelsfalle vermutlich jeder.
Es dürfte ja so sein : Wenn du erst mal von der Polizei nach dem Ausweis gefragt wirst, wird sich vorher sicherlich irgendetwas ereignet haben, weswegen die Polizei deine Identität o.ä., überprüfen will.
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SoylentHolger

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #13 am: 19 Mai 2008, 16:24:15 »

Nasenfaktor?
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sYntiq

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #14 am: 19 Mai 2008, 16:26:25 »

...und das Teil ist insgesamt besser zu verstauen.

Also mein "Lappen" ist ungefähr genau so gross wie der Perso, nur wesentlich empfindlicher.So viel zum Thema "besser verstauen" :P
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