Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???  (Gelesen 5857 mal)

qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #15 am: 24 Mai 2011, 13:58:20 »

messie, ich fürchte deine Aufrechnung was diese freie Zuverdienst zu ALG2 ist, ist korrekt.  Erinnert mich an was ich noch so von damals weiß, als ich in der Lage war. Nur als ich als Single berechnet wurde, war es weitaus einfacher als jetzt wo ich verheiratet bin und mit meiner Frau zusammen lebe. Da ich später als mein Freund und seine Freundin dran bin, dachte er, ich wüste wie sich das aufschlüsselt.   Deine Vermutung wäre logisch, dass also ein Mietzuschuß gegeben werden müsste, da sonst das gemeinsame Geld hinten und vorne nicht mehr reicht und gemeinsam unter diese 951€ pro Nase Grenze liegen würde.  Denn, der Mindestanspruch muss für beide gelten, unabhängig ob beide oder nur einer von beiden ALG2 bezieht, darf das gesamteinkommen mit ALG2 nicht unter dem fallen was sie beide bekämen bei beider Bezug von ALG2.  ich werde mich für meinen Freund schlau machen, auch für mich selbst.

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #16 am: 24 Mai 2011, 14:02:17 »

Zitat
Denn, der Mindestanspruch muss für beide gelten, unabhängig ob beide oder nur einer von beiden ALG2 bezieht, darf das gesamteinkommen mit ALG2 nicht unter dem fallen was sie beide bekämen bei beider Bezug von ALG2.

Genau das vermute ich.
Das bedeutet aber nicht, dass nicht doch einiges dran glauben müsste! Ein ALGII-Empfänger hat keinen Anspruch auf ein Auto und deren Kosten, und wenn seine Freundin das Auto alleine nicht wuppen kann, dann hat sie halt Pech gehabt und muss es verkaufen, wenn das Geld nicht für beide reicht.
Deutlich einfacher ist es da, wenn beide eine eigene Wohnung haben, denn dann bekäme er die Miete (falls sie innerhalb der bezugsfähigen Grenzen liegt) auf jeden Fall plus besagte 359€.
Macht aber natürlich nur dann einen Sinn, wenn beide sehr günstige Wohnungen haben. Just dies wird sie ja vermutlich nicht haben.

*edit* ich muss korrigieren, das von mir oben dargelegte gilt für Hinzuverdienste bis 1200€ (nicht 900, wie ich weiter oben schrieb):

Wie viel darf ich beim Arbeitslosengeld II dazuverdienen?

Das ist heftig, das bedeutet dass die meisten ungelernten Zeitarbeiter mit ALGII aufstocken könnten, wenn sie auf die Idee kämen ... unter 1200€ brutto liegt man heutzutage sehr schnell als Zeitarbeiter.
« Letzte Änderung: 24 Mai 2011, 14:12:16 von messie »
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #17 am: 24 Mai 2011, 14:14:44 »

tja, so zu sagen ironisch zum Glück sind viele dieser ungelernten Zeitarbeiter geistig nicht in der Lage sowas zu peilen...
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #18 am: 24 Mai 2011, 14:24:17 »

tja, so zu sagen ironisch zum Glück sind viele dieser ungelernten Zeitarbeiter geistig nicht in der Lage sowas zu peilen...


Naja, ich wäre da aber auch  nicht so scharf drauf 1200 zu verdienen und dann noch zum Amt zu rennen und dort alles offenlegen zu müssen (Kontoauszüge, Vermögensverhältnisse, etc.) für die paar Euro mehr. Viel mehr als n paar Zehner werden es ja vermutlich nicht (abhängig davon, wieviel sie überhaupt kriegen würden, also wenn überhaupt sie noch was kriegten).
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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #19 am: 24 Mai 2011, 14:26:57 »

tja, so zu sagen ironisch zum Glück sind viele dieser ungelernten Zeitarbeiter geistig nicht in der Lage sowas zu peilen...


Naja, ich wäre da aber auch  nicht so scharf drauf 1200 zu verdienen und dann noch zum Amt zu rennen und dort alles offenlegen zu müssen (Kontoauszüge, Vermögensverhältnisse, etc.) für die paar Euro mehr. Viel mehr als n paar Zehner werden es ja vermutlich nicht (abhängig davon, wieviel sie überhaupt kriegen würden, also wenn überhaupt sie noch was kriegten).

Mir wäre es auch zu peinlich.
Ein paar Euros dazu kann ich auch durch Putzen nebenbei verdienen.
Hatte schon so eine halbtags Büro-Stelle und habe nebenbei geputzt, halbes Tag Bürokauffrau, halbes Tag Putzfrau
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qIj-qul

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Re: ALG2 + Bedarfsgemeinschaft + Miete... ???
« Antwort #20 am: 24 Mai 2011, 14:37:44 »

Ich hab schon mal zum super Niedriglohn im Einzelhandel arbeiten müssen. Freiwillig mach ich das nie wieder! Pure Ausbeutung!

Ich bleib bei dem was ich kann., was ich gelernt habe, wovon Arbeitgeber bei mir das beste bekommen können. Selbst wenn ich dort in der Branche mich unter Wert für Turnschuh-Admin-Jobs verkaufen muss, ist das nochimmer besser als Einzelhandel oder Gastronomie oder Putzen.

grinz - problem ist, ich hab einen Level in meiner Branche, wo ich solche eher billigen Jobs nicht bekomme, weil ich überqualifiziert bin. Der Arbeitgeber muss fürchten, ich würde permanent den Admins sagen wie etwas besser laufen würde und auch noch damit korrekt liegen... ich wäre schnell ein Querulant durch mein Fachwissen und würde für einfachere Jobs recht schnell jede Motivation verlieren oder mich schicht langweilen.  Keine guten Einstellvorraussetzungen.  Na mal sehen, ich bewerbe mich dennoch auf diese Jobs, muss ich ja.
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