Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt
Zitat von: "missTease"Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt Das man so günstig bei illegaler Benutzung von Blaulicht davon kommt, hätte ich auch nicht gedacht.Ich dachte, sowas läuft Strafmaßmäßig kurz unterhalb von Hochverrat&Co. ? :oehm:
hm* das heisst, wenn ich mal dringend lulu muss, martinshorn oben auf und ab zum lokus? denn damit hab ich ja meinen notstand dargestellt bzw. ich finde ihn gerechtfertigt
Naja, so ganz eindeutig ist das aber alles nicht.Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung, die Svendra erwähnte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=18448
keine ahnung - kam so bei mir an. ich glaub das einfach mal so.
Zitat von: "Thomas"Naja, so ganz eindeutig ist das aber alles nicht.Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung, die Svendra erwähnte.jenau. natürlich darf sie jederzeit blaulicht im strassenverkehr einsetzen. das ist ja auch viel logischer als meine ausführung, der ich zumindest weiß, wovon ich rede. :geek: