Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Mal ein juristische und nebenbei fast philosophische Frage  (Gelesen 6024 mal)

messie

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Re: Mal ein juristische und nebenbei fast philosophische Frage
« Antwort #15 am: 08 Januar 2010, 18:52:24 »

Da ich kein Jurist bin, sage ich dazu jetzt einfach mal nichts. Keine Ahnung dazu und so, nech? ;) Aber ich habe ja eh den Anflug eines Verdachts, dass es wieder mal ums Rauchen geht - nur eben von hinten durch die Brust ins Auge formuliert.  8)
Wen du ein Rauch-Thema draus machen möchtest, mach doch einen eigenen Thread auf.

Nö. Gibt's schon. Zahlreich. ;)
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banquo

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Re: Mal ein juristische und nebenbei fast philosophische Frage
« Antwort #16 am: 08 Januar 2010, 18:56:42 »

Der Fachausdruck dazu lautet "Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat." In diesem Sinne ist das Grundgesetz also als Selbstbeschränkung des Staates zu betrachten. Die Umsetzung der Menschenrechte der Bürger untereinander obliegt dann dem Rechtssystem, dass auf dieser Basis besteht.

Zusammengefasst: das steht alles auch nochmal konkret woanders. Mit dem GG kann man nur gegen staatliche Eingriffe argumentieren.
Deiner Ansicht gibt es also keinerlei Drittwirkung?
Und wen das alles nochmal konkret woanders steht, muß es woanders stehen? Darum geht es mir ja. Gibt es eine staatliche Verpflichtung das zu regeln und wenn ja, wie sieht die genau aus?

Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand darüber beschwert hätte, dass es in Deutschland _zuwenig_ Gesetze gibt. Bist du der Meinung, dass irgendwas nicht ausreichend geregelt ist? Wenn ja: was?  

Grundsätzlich: Gesetzgebung ist Ländersache lt. Artikel 30 GG, solange der Bund diese Kompetenz nicht an sich zieht.
Ausserdem gibts noch Artikel 20 Abs.3:  "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."  Und "kein Gesetz machen, wo eins gebraucht wird" ist in dem Sinne auch ein Verstoß dagegen. Wenn du also ein Gesetz brauchst, dann musst du deinen Landtag davon überzeugen. Wenn die sagen, sie machen nix, dann kannst du verfassungsrechtlich dagegen vorgehen.
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If it finde Heauen, must finde it out to Night."

tyrannus

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Re: Mal ein juristische und nebenbei fast philosophische Frage
« Antwort #17 am: 10 Januar 2010, 13:42:30 »

Wo kein Kläger da kein Richter.

Sowohl Menschenrechtsverletzungen, illegale Raucher in Tanzlokalen, als auch Parkvergehen müssen ersteinmal festgestellt werden. Alle weiteren Fragen beantworten sich dann automatisch.

Man kann aber nicht für jeden Quatsch UN-Beobachter aussenden.
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Goat93

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Re: Mal ein juristische und nebenbei fast philosophische Frage
« Antwort #18 am: 11 Januar 2010, 13:30:56 »

Das Grundgesetz regelt nur, wie der Name schon ausdrückt, die Grundlegendsten Rechte. Es ist
dazu da, das man überhaupt Rechte als Bürger und als Mensch in Anspruch nehmen kann. Zwischen
Bürger und Mensch sind übrigends auch klare Trennlinien in anderen Gesetzen zu finden.
Und die Rechte des Staates sind dort ebenso Basisorientiert enthalten. Allerdings gibt es für fast alles
wiederum eigene Gesetzbücher, so das man die Grundrechte je nach Situation völlig aushebeln kann.
Kommt drauf an, wie gut der Anwalt ist  ;D

An sich sind die Menschen dazu verpflichtet, solange Sie in diesem Rechtssystem leben, sich dem auch
zu unterwerfen (das Wort ist absichtlich gewählt). Durch die Zusatzregelungen sieht die Realität, wie
immer, völlig anders aus, wie die Theorethischen Grundlagen. Das kann man beim Rauchen, bei politischen
Problematiken usw usf sehr schön undschnell ausführen.
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