Es ist ein gutes Signal. Allerdings besteht in diesem Fall die Besonderheit, dass das BVerfG nur den Teil kippen könnte, der über die europäische Richtlinie hinausgeht. Vor dem EuGH läuft derzeit auch ein Vefahren gegen die europäische Richtlinie und vielleicht wird das noch vor September entschieden, denn vorher ist laut BVerfG keine Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten. Immerhin wurde die Verwendung der Daten aber eingeschränkt. Eindeutig ein Teilerfolg.
Liegt die Entscheidung vor (für das Frühjahr erwartet), halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass auch der Rest verfassungswidrig ist, wenn man nur mal an das Urteil zur Rasterfahndung denkt. Abwarten und hoffen. Jedenfalls hat das BVerfG in jüngster Vergangenheit deutlich gezeigt, dass man ihm vertrauen kann. Fassen wir zusammen:
Luftsicherheitsgesetz = Verfassungswidrig
Nummernschild-Scanning = Verfassungswidrig
Rasterfahndung = Verfassungswidrig
Onlinedurchsuchung in NRW = Größtenteils Verfassungswidrig
Vorratsdatenspeicherung = Verfassungswidrig?
Schäuble und Co. = Verfassungswidrig
Eines ist aber auch klar: Es werden die Grenzen der Verfassung ausgelotet und dann auch konsequent bis an diese gegangen. Man kann aber wirklich froh sein, dass es noch nicht weiter geht.
Die Entscheidung über den Eilantrag kann man übrigens
hier nachlesen.