Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: erstimme nötig?  (Gelesen 2711 mal)

Mentallo

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erstimme nötig?
« am: 15 September 2005, 22:00:32 »

wo ich mich nun mit mir selbst geeinigt habe, welche partei meine zweitstimme bekommt, wozu braucht dann wer meine erststimme?
wofür die potentiellen abgeordneten stehen, weiß ich nicht und interesse bringe ich dafür nur noch mäßig auf.
also nur zweitstimme vergeben?  :?
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Rumburak

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erstimme nötig?
« Antwort #1 am: 15 September 2005, 22:14:16 »

Ich gehe mal davon aus, daß Du in Hamburg wählst. Unter dieser Voraussetzung ist es egal, wem Du Deine Erststimme gibst, da traditionell die SPD--Kandidaten in HH problemlos die Direktmandate gewinnen. :roll:
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colourize

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Re: erstimme nötig?
« Antwort #2 am: 15 September 2005, 22:25:27 »

Zitat von: "Mentallo"
wo ich mich nun mit mir selbst geeinigt habe, welche partei meine zweitstimme bekommt, wozu braucht dann wer meine erststimme?
wofür die potentiellen abgeordneten stehen, weiß ich nicht und interesse bringe ich dafür nur noch mäßig auf.
also nur zweitstimme vergeben?  :?

Stimmt, ich weiss auch nicht für was der lokale SPD-Kandidat genau steht.
Aber eh der CDU-Heinz den Sitz gewinnt, wähl ich lieber Ortwin Runde.
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olli

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erstimme nötig?
« Antwort #3 am: 16 September 2005, 10:29:42 »

ist ein wahlzettel, auf dem nur 1 kreuz ist, gültig?
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colourize

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erstimme nötig?
« Antwort #4 am: 16 September 2005, 10:54:54 »

Zitat von: "olli"
ist ein wahlzettel, auf dem nur 1 kreuz ist, gültig?

ja.
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Mirascael

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erstimme nötig?
« Antwort #5 am: 16 September 2005, 19:19:09 »

Ist gerade in Hamburg nicht wurscht wegen möglicher Überhangsmandate.

Und nebenbei: Bei Überhangsmandaten für die SPD können mehr Zweitstimmen für die SPD in Hamburg beispielsweise weniger Sitzen der SPD im Bundestag zur Folge haben.
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colourize

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« Antwort #6 am: 16 September 2005, 20:06:37 »

Zitat von: "Mirascael"
Und nebenbei: Bei Überhangsmandaten für die SPD können mehr Zweitstimmen für die SPD in Hamburg beispielsweise weniger Sitzen der SPD im Bundestag zur Folge haben.

Erklärst Du mir, wie das genau gehen soll?
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Kortirion

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« Antwort #7 am: 16 September 2005, 20:10:25 »

colourize: Ich nehme an, er will darauf hinaus.
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Mirascael

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« Antwort #8 am: 17 September 2005, 16:17:50 »

Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Mirascael"
Und nebenbei: Bei Überhangsmandaten für die SPD können mehr Zweitstimmen für die SPD in Hamburg beispielsweise weniger Sitzen der SPD im Bundestag zur Folge haben.

Erklärst Du mir, wie das genau gehen soll?

Ungern, das ist ziemlich kompliziert, aber ich versuch es:

Nehmen wir an, die SPD hat ein Überhangsmandat in Hamburg. Mehr Zweitstimmen könnten dazu führen, dass die SPD plötzlich einen Listenplatz mehr für Hamburg erhält, der dann von einem anderen Bundesland abgezogen werden müsste, was bedeuten würde, dass das Überhangsmandat flöten ginge.

Das ganze hat also was mit dem Verteilungsschlüssel für Abgeordnete einer Partei selber zu tun, die Abgeordneten einer Partei selber werden den Stimmen entsprechend den 16 Landeslisten zugeordnet.
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Mirascael

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« Antwort #9 am: 17 September 2005, 16:18:50 »

Zitat von: "Kortirion"
colourize: Ich nehme an, er will darauf hinaus.

Erstklassiger Link, danke!
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SchwarzerMond

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« Antwort #10 am: 17 September 2005, 19:25:00 »

Zitat von: "olli"
ist ein wahlzettel, auf dem nur 1 kreuz ist, gültig?


Als erfahrene Wahlhelferin, kann ich sagen, das ein Zettel nur mit einem Kreuz ungegültig ist!
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messie

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« Antwort #11 am: 17 September 2005, 19:32:44 »

Was, das bedeutet, dass man jemandem eine Erststimme geben muß?  :shock:  :shock:  :shock:
Das geht mir nicht so recht in den Kopf ... damit werden doch die kleineren Parteien dann eigentlich benachteiligt, da sie i.d.R. nicht so viele Direktkandidaten stellen können, oder sehe ich das falsch ...? *grübel*
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Kortirion

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« Antwort #12 am: 17 September 2005, 19:49:15 »

Keine Panik, ein Stimmzettel mit NUR einer Zweitstimme aber keiner Erststimme ist insgesamt gültig, nur die Erststimme ist dann logischerweise ungültig.

(Oder natürlich auch anders herum.)

Quelle z.B. Der Berliner Wahlleiter oder natürlich auch jeder andere ;)
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Eisbär

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« Antwort #13 am: 17 September 2005, 21:21:06 »

Zitat von: "SchwarzerMond"
Zitat von: "olli"
ist ein wahlzettel, auf dem nur 1 kreuz ist, gültig?


Als erfahrene Wahlhelferin, kann ich sagen, das ein Zettel nur mit einem Kreuz ungegültig ist!
:shock:
Nach allem was ich über das dt. Wahlrecht weiß (und ich habe mich umfassend informiert), ist ein Kreuz völlig i.O. und nicht ungültig.

Solltest Du das als Wahlhelferin anders gehandhabt haben, sehe ich darin eigentlich einen eklatanten Verstoß gegen das Wahlrecht und eine unzulässige Manipulation.
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Novocaine

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« Antwort #14 am: 18 September 2005, 00:06:21 »

Zitat von: "SchwarzerMond"
Als erfahrene Wahlhelferin, kann ich sagen, das ein Zettel nur mit einem Kreuz ungegültig ist!

 :shock:   :shock:    :shock:    :shock:    :shock:    :shock:

Ich hoffe, das ist nur ein schlechter Scherz!

Zitat von: "BWahlG § 39"
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln

(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
1.  nicht amtlich hergestellt ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
2.  keine Kennzeichnung enthält,
3.  den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen läßt,
4.  einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig. [...] Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.


 :shock:   :shock:    :shock:    :shock:    :shock:    :shock:

Sag mir bitte, dass du dieses Jahr KEINE Stimmzettel auszählst!
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