Zitat von: "PaleEmpress"Ich denke, das Alter ist nicht so ganz unwichtig, aber ich finde, es gibt wichtigeres an einem Menschen.Es nur vom Alter abhängig zu machen, ob man wen liebt oder nicht wäre ja ungefähr so, als wenn man es von der Form der Nase abhängig machen würde
Ich denke, das Alter ist nicht so ganz unwichtig, aber ich finde, es gibt wichtigeres an einem Menschen.
Und was für eine Regel trifft auf mich zu? Ich bin 18, sie wird 24 und wir sind verlobt Oo WOOHOO ich bin ausserhalb jeglicher Normen
Darf sie. Man muss halt die Gesetzeslage und deren "Sonderregelungen" halbwegs kennen
@ akira, ich war fast 7 jahre mit meiner frau zusammen, ich denke das zeugt schon davon das der altersunterschied kein aspekt war uns zu trennen.nun ja und was du ansprichst, spricht mir ja aus der seele, du wirst mit 27 schlecht nen mädel poppen wollen das 14 jahre jünger ist.... zumindest würde ich dir das nicht raten... aber wenn du erstmal 37 bist sieht das ganz anders aus, dann KANN ich dir nur raten dich mit einer zu treffen die 14 jahre jünger ist ...lach
Er sorgt doch für sie
Hey aber man kann sie auslegen wie man mag, also kann ich nicht von Grund auf als pervers abgestempelt werden
Zitat von: "Akira"Wie war das in begleitung einer fürsorgeberechtigten Person?Glaub kaum das du als Stecher fürsorgeberechtigt bist...Der Altersunterschied muss gross genug sein, so das du für die/den minderjährigen als Authoritätsperson gelten könntest.Ebenso können die Eltern des/der Minderjährigen dir vorrübergehend die Aufsichtspflicht, bzw das "Sorgerecht" (falsches Wort, aber mir fällt das richtige gerade nicht ein) etc übertragen (muss schriftlich geschehen)usw usw....(Gibt da noch so einige andere Dinge)Ansonsten gilt da u.A. auch das Hausrecht. Wenn der/die Minderjährige in Begleitung eines Volljährigen als "Aufsichtsperson" in einem Club/eien rBar etc ist, gibt es vom Gesetz her keine Probleme. Es muss halt nur der Veranstalter/Besitzer Minderjährige auf seiner Party/in seinem Laden dulden.Ich hatte jedenfalls mit meiner 17 jährigen Ex-Freundin (Ich bin 29) keinerlei Probleme irgendwo reinzukommen. (Ok, bei der grossen Schwarzen Nacht wurde es knapp, ging aber auch )
Wie war das in begleitung einer fürsorgeberechtigten Person?Glaub kaum das du als Stecher fürsorgeberechtigt bist...