... weil man das eben so macht...
Da hab ich mich neulich noch geärgert, daß per DHL gelieferte Ware per UPS zurückmusste und die UPS-Station (d.i. der hiesige Fahrradhöker) doppelt so weit weg ist wie die Postfiliale. Also, ähem, ma sagn, 700m.Heute hab ich ne Karte von GLS im Kasten. ich kann mein Päckchen am Tibarg abholen. Das sind 2,6km.
Grade bei Lidl eine Packung mit der Aufschrift "Vegetarisches Hackfleisch" gekauft. "Hackfleisch". Zu Hause festgestellt, ist keine Spur von totem Tier drin Hatten der Bundeswurstminister und die EU solche Verbrauchertäuschung nicht grade amtlich verboten? P.S., die Sonnenmilch schmeckt im Kaffee auch unterirdisch (Anscheinend pfeifen alle auf die Verordnung oder sie ist noch nicht gültig, vegetarischer SCHINKENspicker wird auch noch schamlos verkauft)
Vegetarische und vegane Fleisch-, Fisch-, Milchalternativen etc. müssen in der Regel eine beschreibende Bezeichnung tragen.Erforderlich ist, dass der Verbraucher aufgrund der Beschreibung unproblematisch verstehen kann, um was für ein Lebensmittel (LM) es sich handelt. Zum Ausdruck kommen muss die charakteristische Besonderheit des LM's, aufgrund derer es sich von ähnlichen und deshalb verwechselbaren Erzeugnissen unterscheidet.Die charakteristischen Merkmale des LM's ergeben sich aus dem Verwendungszweck und dem damit zusammenhängenden Gesichtspunkten, die Auswirkung auf die Wertbestimmung und den Geschmack haben.