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Umfrage

Soll die DNA entnohmen weden:

Nur auf richterlichen Beschluss
- 5 (26.3%)
Nur bei verurteilten Schwerverbrecher
- 2 (10.5%)
Bei allen straffällig gewordenen Personen
- 7 (36.8%)
Oblligatorisch bei allen Verdächtigen
- 5 (26.3%)

Stimmen insgesamt: 16

Umfrage geschlossen: 22 Januar 2005, 17:03:53


Autor Thema: DNA-Proben  (Gelesen 5630 mal)

schwarze Katze

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DNA-Proben
« am: 22 Januar 2005, 17:03:53 »

In Zusammenhang mit Fall Moshammer  debatiert man zurzeit, ob die DNA-Probe so wie jetzt auf richterlichen Beschluss entnommen werden darf, oder dieser Praxis erweitert werden soll.

Da ich mich mit dieser Thema beschäftige, habe ich eine kleine Umfrage gestartet.

Black Russian
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Thomas

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DNA-Proben
« Antwort #1 am: 22 Januar 2005, 18:10:27 »

Ich hab für "bei allen straffällig gewordenen Personen" gestimmt, weil ich nicht wüßte, was dagegen spricht :

-Die DNA-Datenbank ist nicht öffentlich (logisch)
-Die DNA-Datenbank wird nicht bei Eierdieben oder Schwarzfahrern    befragt, sondern nur bei "wirklichen" Verbrechen
- Oft genug worden bei Straftaten Täter überführt, die schon vorher ähnliche Straftaten begangen haben, in solchen Fällen würde die Aufklärung von Straftaten wesentlich leichter gemacht

Außerdem sehe ich keinen prinzipiellen Unterschiede zu dem nehmen und handhaben von Fingerabdrücken, sprich : Warum sollte man Fingerabdrücke nehmen dürfen, eine DNA-Probe aber nicht ?

Man könnte sich höchsten darüber unterhalten, ab welcher schwere einer Tat eine DNA-Probe genommen wird, bei Ladendiebstahl u.ä. wird ja auch kein Fingerabdruck genommen.
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Eisbär

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DNA-Proben
« Antwort #2 am: 22 Januar 2005, 18:42:47 »

ich bin unentschlossen, ich hätte gerne etwas zwischen den Schwerverbrechern und allen Straffälligen.


Der Unterschied zum Fingerabdruck: Aus dem Fingerabdruck kannst Du u.a. keine erblichen Krankheiten etc ablesen.
Natürlich ist die Datenbank nicht öffentlich.
Aber wie lange noch? Wenn ich an biometrische Pässe etc. denke, ist es mit Datenschutz etc. in diesem Land (und dem Rest der Welt sowieso) nicht mehr weit her.
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schwarze Katze

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DNA-Proben
« Antwort #3 am: 22 Januar 2005, 19:11:55 »

@Eisbär
Unter Schwerverbrecher meinte ich die Personen, die wegen einen gefählichen Straftat (Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Raub, schwere Körperverletzung rechtskräftig verurteilt sind.

Andere Straffällige kann auch ein "Eierdieb" sein (z. B. notorische Schwarzfahrer, der rechtskräftig verurteilt ist und als vorbestrafft gilt.
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Thomas

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DNA-Proben
« Antwort #4 am: 22 Januar 2005, 19:37:59 »

Zitat
Der Unterschied zum Fingerabdruck: Aus dem Fingerabdruck kannst Du u.a. keine erblichen Krankheiten etc ablesen.

Richtig, aber das ist ja auch nicht das Ziel einer DNA-Datenbank und dafür wird sie wohl auch nicht genutzt werden.
Zitat
Aber wie lange noch? Wenn ich an biometrische Pässe etc. denke, ist es mit Datenschutz etc. in diesem Land (und dem Rest der Welt sowieso) nicht mehr weit her.

Was haben denn die Pässe damit zu tun ? Erstens wird wohl auch in zukunft der persönliche DNA-Code nicht im Pass auftauchen und zweitens selbst wenn, lesen den Pass ja nur Personen bzw. Computer, die dazu Authorisiert sind und sicherlich den entsprechenden Datenschutzrechtlichen Regeln unterliegen.
Also nach wie vor nicht öffentlich.
Und im Ausland : Ich kann mir nicht vorstellen, das irgendwo auf der welt insgeheim eine automatisierte Biometriedatenbank angelegt wird, die nun durch die Passdaten von jedem Touristen munter aufgefüllt wird.Und (wiederum) selbst wenn, werden diese Daten dann sicherlich nicht im Internet o.ä. veröffentlicht, sondern entsprechend verwahrt.

Außerdem geht es bei der DND-Analyse und zugehöriger Datenbank immer noch um Daten von Verbrechern und nicht pauschal aller Einwohner der BRD.
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Eisbär

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DNA-Proben
« Antwort #5 am: 22 Januar 2005, 19:40:25 »

Black Russian:
Das ist mir schon klar.

Ich denke eben nur, daß es bei jedem Eierdieb zuviel und nur bei Schwerverbrechern zu wenig wäre.

Vielleicht irgendwiesowas, wo es zu Haft- (oder Bewährungstrafen) kommt, die höher als 1 Jahr sind?

k.A.
Wie gesagt, was dazwischen.
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Eisbär

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DNA-Proben
« Antwort #6 am: 22 Januar 2005, 19:44:45 »

Zitat von: "Thomas"
Außerdem geht es bei der DND-Analyse und zugehöriger Datenbank immer noch um Daten von Verbrechern und nicht pauschal aller Einwohner der BRD.
1. sind Verbrecher auch Menschen (wird gerne mal vergessen, wenn es um Menschenrechte geht)
2. sehe ich eine zunehmende Verwässerung der Datenschutzrichtlinien.

Natürlich werden nur authorisierte Leute Zugang auf die DNA-Codes haben. Ich bezweifel einfach nur, daß das langfristig so bleibt. Ebenso bezweifel ich, daß es nur bei Verbrechern bleibt.

Aber vielleicht seh' ich da auch einfach nur zu schwarz.
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Thomas

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DNA-Proben
« Antwort #7 am: 22 Januar 2005, 19:56:21 »

Zitat
1. sind Verbrecher auch Menschen (wird gerne mal vergessen, wenn es um Menschenrechte geht)

Sicher, aber Menschen die gegen Gesetze (vieleicht auch gegen Menschenrechte) verstoßen haben und dementsprechend mit Sanktionen und vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz der restlichen Menschen rechnen müssen, und da halten ich die entnahme und speicherung einer DNA-Probe im Verhältnis (zum Datenschutz, aber auch zur schwere der Tat) für durchaus berechtigt.

Des weiteren darf man auch nicht vergessen, das eine DNA-Analyse einen Menschen im Falle eines Verbrechens auch ENTlasten kann.

Zitat
Aber vielleicht seh' ich da auch einfach nur zu schwarz.

Das will ich doch hoffen.
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schwarze Katze

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DNA-Proben
« Antwort #8 am: 22 Januar 2005, 20:07:01 »

Eisbär schreibt:
Zitat
Vielleicht irgendwiesowas, wo es zu Haft- (oder Bewährungstrafen) kommt, die höher als 1 Jahr sind?


laut Gesetz gilt jemand als Vorbestrafft, wenn er zur Haft- bzw. Bewährungsstrafe von mehr als 6 Monate oder zur Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze verurteilt wird.


Und ein Betruger oder Steuersünder bekommet öfteres höhere Strafe, als ein Gewalttäter, deswegen finde ich , dass die Deliktart und nicht die Höhe der Strafe entscheident sein muss.
Ich habe aus diesem Grund  die Spalte "bei Schwerverbrecher" angekreuzt, weil es eigentlich schon alle die Personen einschliesst, die gefählich sind oder es werden können.
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colourize

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DNA-Proben
« Antwort #9 am: 22 Januar 2005, 21:03:40 »

Ich kann leider nicht abstimmen, weil die Option "ich bin prinzipiell und immer gegen DNA-Datenbanken" fehlt.
Meiner Meinung nach sollte das Instrumentarium "DNA-Probe" nur im Bedarfsfall (z.B. zum Einschränken des Täterkreises bei einer Vergewaltigung o.ä.) eingesetzt werden dürfen. Ich bin aber (auch in diesem Fall) strikt gegen eine Speicherung der Daten.

Was wir zur Zeit erleben ist, dass der "Fall Moshammer" politisch instrumentalisiert wird, um eine DNA-Datenbank diskutabel zu machen.
Der Mord an Moshammer war derart dilettantisch ausgeführt, dass wohl auch konventionelle Ermittlungsmethoden (wie Fingerabdrücke oder sonstige Spuren) zum Fahndungserfolg geführt hätten.
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schwarze Katze

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DNA-Proben
« Antwort #10 am: 22 Januar 2005, 21:09:08 »

colourize hat geschrieben:
Zitat
Meiner Meinung nach sollte das Instrumentarium "DNA-Probe" nur im Bedarfsfall (z.B. zum Einschränken des Täterkreises bei einer Vergewaltigung o.ä.) eingesetzt werden dürfen. Ich bin aber (auch in diesem Fall) strikt gegen eine Speicherung der Daten.

dann ist eigentlich die DNA-Probe für den Katz. Ich bin dafür, dass die DAN-Probe der Vergewalteiger für immer gespeichert bleiben.

Der kleine Felix wäre noch am Leben, wenn die Ermittler von "Soko Levke" die DNA-Proben von Täter, einem verurteilten Vergewaltiger, hätten.
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colourize

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DNA-Proben
« Antwort #11 am: 22 Januar 2005, 21:12:50 »

Das stimmt.
Vielleicht.
Und wenn wir alle hier lebenden Ausländer einbürgern würden und keine weiteren Ausländer mehr in unseren schönen Staat hineinließen, gäbe es auch keine ausländischen Straftäter mehr.
Und Moshammer wäre nicht von einem Iraker ermordet worden.
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messie

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« Antwort #12 am: 23 Januar 2005, 02:25:07 »

Ich denke, dass man bei all denen DNA-Proben nehmen darf und sollte, bei denen man auch Fingerabdrücke nimmt, denn die Fingerabdrücke haben das Ziel, Täter später leichter erwischen zu können, und die DNA-Proben ebenfalls. -> Das hat auch gleichzeitig einen gewissen "erzieherischen" Effekt, da jene von denen DNA-Proben genommen wurden, wissen daß sie im Falle einer Straftat innerhalb kürzester Zeit erwischt werden können und -wie man im Falle Mooshammer sieht- auch werden. So doof wie der Täter von Mooshammer wird dann keiner mehr sein und einfach so mal jemanden umlegen - es sei denn, der/diejenige setzt sich dann sofort sonstwohin ab...

In allen anderen Fällen halte ich eine Entnahme einer DNA-Probe allerdings für bedenklich! Datenschutz hin oder her - es gibt immer irgendjemand, dem diese Richtlinien egal sind und diese Informationen dann weitergibt, ohne dass es die betroffene Person möchte. Da wäre ein neues kriminelles Gebiet (Handel mit DNA-Proben / Analysen / Fälschungen) geboren, von dem ich herzlich wenig halte.

Insofern reichen in meinen Augen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen völlig aus, mit der erwähnten evtl. Erweiterung, mit Fingerabdrücken auch grundsätzlich auch DNA-Proben zu nehmen.

@colourize: Wenn Du gegen eine strikte Speicherung der Daten bist, bist Du dann auch gegen eine Speicherung der Daten von Fingerabdrücken? Ist ja, wie ich eben schon geschrieben habe, doch letztlich dasselbe...
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DNA-Proben
« Antwort #13 am: 23 Januar 2005, 14:49:50 »

@messie: also ich finde, dass fingerabdrücke und dna-proben nicht das gleiche sind. aus fingerabdrücken kannst du z.B. keine erbkrankheiten ablesen....

es gibt doch auch aktionen, bei denen z.B. in einem ganzen dorf alle männer eine dna-probe abgeben müssen, weil man einen vergewaltiger sucht. sollte man diese daten speichern, hätte man hunderte dna-proben von menschen, die noch nie kriminell tätig waren und könnte ev. schön missbrauch damit treiben....

ich glaube, dass man durch solche datenbanken vielen unangenehmen dingen tür und tor öffnet. denn für versicherungen sind solche daten gold wert....
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« Antwort #14 am: 23 Januar 2005, 14:59:29 »

Zitat von: "messie"
Ich denke, dass man bei all denen DNA-Proben nehmen darf und sollte, bei denen man auch Fingerabdrücke nimmt, denn die Fingerabdrücke haben das Ziel, Täter später leichter erwischen zu können, und die DNA-Proben ebenfalls.
Bei Einreise in die USA (oder falls Du Dir ein Visum holst schon in deren Botschaft) werden Dir Fingerabdrücke abgenommen und dort von der Einwanderungsbehörde gespeichert.

Ich gebe meine DNA-Probe garantiert nicht den Amerikanern. Es ärgert mich schon, daß ich das wahrscheinlich irgendwann beruflich mit meinen Fingerabdrücken tun muß.


Ich denke daher, daß es angebracht ist, die DNA-Probe von Verdächtigen bei Gewaltverbechen zu nehmen. Sollte es zu einer Verurteilung im Rahmen des Prozesses kommen, darf die Probe gespeichert werden, werden die betroffenen Personen freigesprochen, muß die Probe gelöscht werden.

Ich denke, daß wäre ein Kompromiß, mit dem ich leben könnte.
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