Stimmen insgesamt: 16
Umfrage geschlossen: 22 Januar 2005, 17:03:53
Der Unterschied zum Fingerabdruck: Aus dem Fingerabdruck kannst Du u.a. keine erblichen Krankheiten etc ablesen.
Aber wie lange noch? Wenn ich an biometrische Pässe etc. denke, ist es mit Datenschutz etc. in diesem Land (und dem Rest der Welt sowieso) nicht mehr weit her.
Außerdem geht es bei der DND-Analyse und zugehöriger Datenbank immer noch um Daten von Verbrechern und nicht pauschal aller Einwohner der BRD.
1. sind Verbrecher auch Menschen (wird gerne mal vergessen, wenn es um Menschenrechte geht)
Aber vielleicht seh' ich da auch einfach nur zu schwarz.
Vielleicht irgendwiesowas, wo es zu Haft- (oder Bewährungstrafen) kommt, die höher als 1 Jahr sind?
Meiner Meinung nach sollte das Instrumentarium "DNA-Probe" nur im Bedarfsfall (z.B. zum Einschränken des Täterkreises bei einer Vergewaltigung o.ä.) eingesetzt werden dürfen. Ich bin aber (auch in diesem Fall) strikt gegen eine Speicherung der Daten.
Ich denke, dass man bei all denen DNA-Proben nehmen darf und sollte, bei denen man auch Fingerabdrücke nimmt, denn die Fingerabdrücke haben das Ziel, Täter später leichter erwischen zu können, und die DNA-Proben ebenfalls.