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Autor Thema: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit  (Gelesen 83182 mal)

weak

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #75 am: 29 September 2010, 19:00:40 »



22,78€ für Verkehr ... dafür gibt's im Monat nicht mal ne CC-Karte für 1 (!) Zone im Abo (günstigster Tarif). Für Großstädte, insbesondere Hamburg, München oder Frankfurt, ist da der Bedarf definitiv zu niedrig. 40,40€ (CC-Karte im Abo für den Großbereich) wären da realistischer.


in hamburg gibt es die sozialkarte.
"Ab dem 1. Januar 2009 gewährt der HVV Inhabern der Sozialkarte einen Preisnachlass von 18 Euro pro Monat."
http://www.hamburg.de/sozialkarte
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wege die ein führen,
entscheidungen die man trifft.
was ist falsch was ist richtig?
zukunftsbestimmend ist es alles,
das falsche und das richtige.
alles hat eine auswirkung auf alles,
auch wenn man es nicht sieht, spürt oder glaubt.
zukunft ergibt sich aus dem was vorher war.
kann man entscheidugen treffen?

welcher ist der richtige weg?

messie

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #76 am: 29 September 2010, 19:22:35 »



22,78€ für Verkehr ... dafür gibt's im Monat nicht mal ne CC-Karte für 1 (!) Zone im Abo (günstigster Tarif). Für Großstädte, insbesondere Hamburg, München oder Frankfurt, ist da der Bedarf definitiv zu niedrig. 40,40€ (CC-Karte im Abo für den Großbereich) wären da realistischer.


in hamburg gibt es die sozialkarte.
"Ab dem 1. Januar 2009 gewährt der HVV Inhabern der Sozialkarte einen Preisnachlass von 18 Euro pro Monat."
http://www.hamburg.de/sozialkarte

Ok. Stimmt, die gibt's ja auch noch.

Also reduziert sich das Ganze um 18€ (da so ja nicht einmal 22,78 für Verkehr anfallen).
Macht 8€, also 13€ im Vergleich zu jetzt.
Jetzt dürfte es aber wirklich wasserdicht sein :)

Ich persönlich dachte spontan, als in den Medien von 20€ Erhöhung die Rede war, dass das eine realistische Größe wäre, um die minimalen notwendigen Kosten decken zu können. Gut, jetzt komme ich hier auf 13, das wiederum aber auch sehr konservativ gerechnet. An Mehrbedarf lauern höhere Stromkosten, Kosten wie Zwangskabelgebühren in Mietwohnungen, Modernisierungskosten seitens des Vermieters und Kosten für Medikamente, die allesamt nicht berücksichtigt werden. Es gibt zahlreiche Unwägbarkeiten, die diesen Minimalwarenkorb schnell alt aussehen lassen.

Kinder betreffend kommt der Warenkorb erst recht nicht hin. Das aufzudröseln war mir dann aber doch zu mühsam ...

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #77 am: 29 September 2010, 20:35:25 »

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es sich überhaupt lohnt, über die Aufstellung des Warenkorbes für die Bemessung der Regelsätze zu diskutieren.
ALG II-Regelsätze können nach unten hin durch die Parlamentsmehrheit kaum verändert werden, da gewisse Standards als Existenzminimum festgelegt wurden (oftmals durch die Judikative!). Bei der Erhöhung der Regelsätze hingegen gibt es tatsächlich für die Legislative einen gewissen Spielraum, der irgendwann durch das Einkommensniveau schlecht bezahlter (Vollzeit) Arbeitnemer (Anreiz arbeiten zu gehen) und die Lage des Staatshaushaltes begrenzt wird. Das Festlegen der Höhe der Transferleistungen innerhalb dieses Spielraumes ist eher eine moralische Entscheidung, da entschieden wird, wieviel Grundsicherung ewerbsfähige Hilfebedürftige als Transferleistung von den steuerzahlenden Bürgern erhalten. Durch das Urteil des BVerfG ist in der öffentlichen Diskussion und bei politischen Akteuren (Lobbyisten mal eingeschlossen) offensichtlich der Eindruck entstanden, man könne diese moralische Entscheidung versachlichen, in dem man ein paar Statistiken als Grundlage für die Berechnung heranzieht. Sehr wahrscheinlich wurde erst die Erhöhung um 5 Euro durch die politische Führung beschlossen und danach das Ministerium mit der Entwicklung einer juristisch wasserdichten Begründung beauftragt. Das hätte eine andere Regierung prinzipiell auch nicht anders gemacht. Einen "gerechten" ALG II Satz kann man nicht sachlich bestimmen, da Gerechtigkeit ein moralischer Begriff ist. Man denke nur in diesem Zusammenhang an "soziale Gerechtigkeit" und "Leistungsgerechtigkeit". Beide Varianten des Gerechtigkeitsbegriffes beschreiben zwei gegensätzliche Perspektiven, die jeweils den Anspruch auf die "wahre" Gerechtigkeit erheben.
Daher halte ich die Diskussion um die Zusammensetzung des Warenkorbes in den Medien für ein Schauspiel, welches die Beteiligten größtenteils zur Profilierung ihrer Person oder Organisation betreiben. Der Warenkorb ist doch nur die pseudo-sachliche Begründung einer moralischen Entscheidung, die die Parlamentsmehrheit als Vertretung des Volkes unter Berücksichtigung der Haushaltslage getroffen hat.

Auch wenn ich die Diskussion um den Warenkorb für ein politisches Schauspiel halte, habe ich ein paar Gedanken zu Messies Rechnung: 1. Wieso sollte man sich ein Fachbuch kaufen? Gibt doch Bibliotheken und das Internet 2. Wenn das Geld für die Stromrechnung nicht reicht gibts einen Zuschuss. Für kranke und behinderte Menschen gibt es dann auch noch den sog. Mehrbedarf. Bei den Kosten für die Wohnung und Umzüge springt die ARGE auch ein (Beispiel der Regelungen in Berlin).

Der einzige wirklich interessante Punkt in der Debatte um die neue Begründung der ALG II Regelsätze ist in meinen Augen nicht die Erhöhung um 5, 10 oder 20 Euro, sondern die Abschaffung des Elterngeldes für Leistungsempfänger. Hier reden wir über 300 Euro weniger im Monat für zeugungsfreudige Familien.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #78 am: 29 September 2010, 21:08:09 »

Ich halte das auch größtenteils für ein Schauspiel. Ich hatte nur einfach mal kurz Lust aufzuzeigen, dass selbst bei konservativster Rechnung jene der Regierung nicht hinkommt ;)

Zitat
1. Wieso sollte man sich ein Fachbuch kaufen? Gibt doch Bibliotheken und das Internet
2. Wenn das Geld für die Stromrechnung nicht reicht gibts einen Zuschuss

1. Bibliotheken kosten Gebühren, die ebenfalls meist über dem genannten Satz liegen,
2. ... der zurückgezahlt werden muss.

Die Kernfrage auf politischer Ebene ist derzeit eh eine andere: Wofür ist Geld da, wofür nicht? Ist die Subventionierung von Hotels wichtiger als zwei Euro mehr pro Arbeitslosem? Sind Vermieter wichtiger als Mieter? (bezüglich Merkels Aussage, dass sie Wärmedämmungskosten ja auf den Mieter umlegen könnten bzw. sollten) Ist eine Bankenrettung wichtiger als Elterngeld? Wird's wichtiger, Energieriesen zu unterstützen als einen stromsparenden Mieter? Die Finanzierung eines milliardenschweren Bahnhofs wichtiger als die Reparatur von Fahrradwegen (die ja H4-Empfänger bevorzugt nutzen sollten)? usw.

Die SPD ist auch kein Chorknabe, schließlich hat sie mit der Agenda 2010 vieles, das heute existiert, zu verantworten. Ihre Kritik, dass Geld für lobbystarke Industriezweige da ist, aber nicht für die unteren Lohngruppen (ich beziehe da die Diskussion um Mindestlöhne da mal mit ein), allerdings ist nicht ohne Substanz.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #79 am: 29 September 2010, 21:57:23 »

Ich finde 10 € im Quartal (!) für evtl. Arztbesuche auch machbar.
Sind's aber nicht. Es sind 7,92€ im Quartal. Damit lässt sich keine Praxisgebühr finanzieren ;)
Sorry, aber diese fehlenden 2 € sollte man doch irgendwie noch aufbringen können, falls (!) man jedes Quartal zum Arzt muß. Jedenfalls kenne ich Hart IV-Empfänger, bei denen das funktioniert.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #80 am: 29 September 2010, 22:55:06 »

Ich wäre generell dafür, die Praxisgebühr für ALG II-Empfänger, Kinder, Studenten und Rentner abzuschaffen.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #81 am: 30 September 2010, 10:20:21 »

Ich wäre generell dafür, die Praxisgebühr für ALG II-Empfänger, Kinder, Studenten und Rentner abzuschaffen.

Bin ich natürlich auch für. ;) Zumal es mit Zahnarzt dann schon 20 € Praxisgebühr pro Quartal sind. Und viele Leistungen zahlt die Kasse sowieso nicht mehr, z. B. Brillen.

@Messie/Spambot: Bildung besteht ja nicht nur aus Fachbüchern, sondern man könnte vielleicht mal einen Sprachkurs bei der VHS oder so machen wollen...

Und obwohl Tostedt noch zum HVV gehört, bekomme ich keine Ermäßigung, da es die Sozialkarte nur mit Wohnsitz in HH gibt.

Sehr ärgerlich macht mich, dass Haustiere überhaupt nicht vorgesehen sind. Das geht doch völlig an der Lebensrealität vorbei. Meine beiden Katzen kosten ca. 40 € im Monat (plus 100 € Tierarzt für Impfung im Jahr, wenn sonst nichts ist). Ich verlange von keinem, dass er meine Katzen finanziert, aber so einen großen und wichtigen Posten im Leben vieler Menschen einfach überhaupt nicht zu berücksichtigen, kommt mir ziemlich willkürlich vor.

Und hoffentlich brauche ich niemals einen Handwerker, denn dafür hat man schnell mal ein, zwei Hunderter auf der Rechnung... :(
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #82 am: 30 September 2010, 11:16:41 »

Ich finde 10 € im Quartal (!) für evtl. Arztbesuche auch machbar.
Sind's aber nicht. Es sind 7,92€ im Quartal. Damit lässt sich keine Praxisgebühr finanzieren ;)
Sorry, aber diese fehlenden 2 € sollte man doch irgendwie noch aufbringen können, falls (!) man jedes Quartal zum Arzt muß. Jedenfalls kenne ich Hart IV-Empfänger, bei denen das funktioniert.

Klar, tun sie ja auch. Sie sparen dann halt am Essen. ;)
Ist ja nur ein kleines von vielen Beispielen, dass der Warenkorb merkwürdig berechnet ist. Man geht ja davon aus, dass die Leute das Geld exakt für das ausgeben, genau so wie's da drinsteht. Würden sie das tatsächlich tun, dann würde man feststellen, dass das Geld an wichtigen Stellen fehlt.
2,99€ für Getränke pro Monat sind auch so ein Beispiel: Es bliebe "Spielraum nach oben für Fruchtsäfte", weil ja beim Discounter zwölf Liter Wasser 1,85€ kosten würden. Aha. Wer also für mehr als 1,14€ im Monat Orangensaft kauft, der muss das woanders einsparen, und schon passt's mit dem Warenkorb nicht mehr.

Ich weiß, dass das kleinkariert wirkt. Nun behauptet das aber ja die Regierung selbst, dass alles seine Richtigkeit hat und die Leute exakt das verbrauchen würden, was da drin steht. Und, nun ja - das stimmt halt nicht.

Haustiere betreffend bin ich zwiegespalten: Einerseits kann ich die Idee dahinter verstehen: Wer arbeitslos ist, muss sich nicht gleich noch ein Tier ins Haus holen, das schließlich viel Geld kostet und aus Perspektive der Regierung Luxus ist (ebenso wie ein Auto).
Nur wirkt es reichlich herzlos, denn was denn mit jenen tun, die arbeitslos werden und Haustiere haben? Qua Warenkorb müssten sie diese dann weggeben, im Extremfall ins Tierheim.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #83 am: 30 September 2010, 11:27:29 »

Klar, tun sie ja auch. Sie sparen dann halt am Essen. ;)
Nee, an der Playstation...  ::)


Gesundheitspflege: 15,55 Euro. Hmm, ok, das könnte hinkommen. Auch wenn richtig gut riechen so natürlich nicht klappt, aber übertreiben wir's mal nicht. ;)
Warum sollte "richtig gut riechen" damit nicht klappen? Das kann man auch ohne teures Parfüm. Für 15,55 € kann man sich zumindest regelmäßig waschen. Und ein Parfum hält ewig, wenn man sich mal eins zusammengespart hat, oder zum Geburtstag bekommen hat.




Was Haustiere betrifft: ich finde das schwierig. Ganz hart gesagt: Haustiere sind kein Muß, man braucht sie nicht zwingend, um zu über-leben. Allerdings sind sie für manche sehr wohl wichtig, besonders, wenn man z. B. eine Katze schon lange Jahre hat.

Auch schwierig ist es für Menschen, die - wie CubistVowel schrieb - aus Krankheitsgründen keine Chance haben, aus Hartz IV rauszukommen, und dazu noch teure Medikamente benötigen.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #84 am: 30 September 2010, 11:33:16 »

Sehr ärgerlich macht mich, dass Haustiere überhaupt nicht vorgesehen sind. Das geht doch völlig an der Lebensrealität vorbei. Meine beiden Katzen kosten ca. 40 € im Monat (plus 100 € Tierarzt für Impfung im Jahr, wenn sonst nichts ist). Ich verlange von keinem, dass er meine Katzen finanziert, aber so einen großen und wichtigen Posten im Leben vieler Menschen einfach überhaupt nicht zu berücksichtigen, kommt mir ziemlich willkürlich vor.

Eine gewisse Willkür lässt sich bei einem Transfersystem, dass einheitlich für eine große Bevölkerungsgruppe gilt vermutlich gar nicht vermeiden. Die Starrheit im System soll eine Gleichbehandlung sicherstellen und vor noch größerer Willkür (z.B. durch einzelne Sachbearbeiter) und Mißbrauch (durch Leistungsempfänger) schützen. Dabei werden individuelle Bedürfnisse dann nur noch im extremen Fall berücksichtigt (z.B. Mehrleistungen bei Behinderung).
Haustiere können für den Einzelnen sicherlich eine wichtige Rolle im Leben spielen. Ein Grundrecht auf Haustierhaltung würde ich aber daraus nicht ableiten. Ich habe beispielsweise immer auf Haustiere verzichten müssen, da ich früher viel umgezogen bin und meine berufliche Tätigkeit sehr wenig Zeit für ein Haustier gelassen hätte. Wenn man von Berufstätigen diesen Verzicht verlangen kann, wird es schwierig eine entsprechende Transferleistung als allgemeine Regel zu rechtfertigen.
Werden Weiterbildungsmaßnahmen gar nicht mehr von der ARGE übernommen? Soweit ich weiß gab es da früher immer ein paar Programme zur beruflichen Qualifizierung (ob Sprachkurse dabei waren, weiss ich nicht). Diese Angebote werden glaube ich von der jeweiligen Stadt finanziert und dürften sich daher regional stark unterscheiden. Diese förderale Gliederung bei der Finanzierung des ALG II wird wohl auch der Grund sein, weshalb man in Tostedt kein Sozialticket für HH bekommt. Dort wird man vermutlich argumentieren, dass ein klappriges Fahrrad als Fortbewegungsmittel in Tostedt ausreicht.
Die Erhebung der Praxisgebühr für Leistungsempfänger erscheint auf der ersten Blick überflüssig. Wenn man allerdings den eigentlichen Sinn der Praxisgebühr, die Vermeidung von Arztbesuchen, berücksichtigt, macht diese Gebührenerhebung als Maßnahme der Kostenreduzierung im Gesundheitssystem auch für Leistungsempfänger wieder Sinn. Ob diese Praxisgebühr tatsächlichen den gewünschten Sinn erfüllt (insbesondere bei chronisch kranken Menschen), ist dann wieder eine andere Frage.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #85 am: 30 September 2010, 11:56:28 »

Klar, tun sie ja auch. Sie sparen dann halt am Essen. ;)
Nee, an der Playstation...  ::)

*lach* das natürlich auch, aber ich glaube, jene ALGII-Empfänger haben auch noch ganz andere Geldquellen ... ;)

Zitat von: kaffeebohne
Gesundheitspflege: 15,55 Euro. Hmm, ok, das könnte hinkommen. Auch wenn richtig gut riechen so natürlich nicht klappt, aber übertreiben wir's mal nicht. ;)
Warum sollte "richtig gut riechen" damit nicht klappen? Das kann man auch ohne teures Parfüm. Für 15,55 € kann man sich zumindest regelmäßig waschen. Und ein Parfum hält ewig, wenn man sich mal eins zusammengespart hat, oder zum Geburtstag bekommen hat.

Ach, das war jetzt auch nicht so bierernst gemeint, deswegen ja auch das "nicht übertreiben" - das Budget ist knapp, aber machbar, und man muss sich ja nicht gleich sündhaft teure Parfums kaufen. Die muss der Staat nun wirklich nicht mitfinanzieren. ;)

Zitat

Was Haustiere betrifft: ich finde das schwierig. Ganz hart gesagt: Haustiere sind kein Muß, man braucht sie nicht zwingend, um zu über-leben. Allerdings sind sie für manche sehr wohl wichtig, besonders, wenn man z. B. eine Katze schon lange Jahre hat.

Auch schwierig ist es für Menschen, die - wie CubistVowel schrieb - aus Krankheitsgründen keine Chance haben, aus Hartz IV rauszukommen, und dazu noch teure Medikamente benötigen.


Um mal von dem Kleinkarierten meinerseits wegzugehen: Es sieht m.E. überall dort übel aus, wo die Leute sich vorher etwas aufgebaut haben und dann von diesem Warenkorb leben müssen.
Viele Haushalte haben Haustiere und Zimmerpflanzen, weil sich das im Lauf des Lebens eben so ergeben hat. Beides müsste konsequenterweise auf einmal abgeschafft werden.
Wer ein Auto da 'reinbringt, der darf es noch behalten, aber nicht mehr fahren, denn laut Warenkorb sind 0,00€ für Benzin vorgesehen. Wohl dem der eine Garage hat, da braucht er es wenigstens nicht mehr zu waschen ;)
Menschen die wegen Krankheit dauerhaft ALGII beziehen, werden sofort Probleme bekommen, sobald etwas im Haushalt kaputtgeht. Es ist bei dem knappen Budget m.E. eine absolute Illusion zu erwarten, dass z.B. 300€ für ne Waschmaschine zurückgelegt werden, nur für den Fall dass sie mal kaputtgeht oder dergleichen.

Da wäre ich dann auch für eine Zweiteilung der ALGII-Empfänger: Jene, die arbeiten können, und jene die es nicht (mehr) können. Letztere sollten einen etwas größeren Warenkorb erhalten, weil sie dauerhaft davon leben müssen. Bei ersteren, wie gesagt, fehlen ein paar Euro (viele sind's ja nun nicht, "nur" 13, s.o.) damit's mit dem Warenkorb passt, aber das ist und soll ja auch nur ein vorübergehender Zustand sein.

Es soll ja kein Geld der Sorte "boah, gebt mir so viel, damit ich davon bequem leben kann" sein, sondern eins der Sorte "ok, viel ist es nicht, aber ich komme damit zumindest grade so eben über die Runden, wenn ich mich an die Ausgabevorgaben halte".

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #86 am: 30 September 2010, 12:05:37 »

Es wird immer wieder von der Regierung betont, daß das Geld ja nur eine Übergangslösung sein soll, bis die Leute wieder in Arbeit sind.
Was für ein Blödsinn. Vollbeschäftigung wird es nicht mehr geben. Ein Großteil der ALG II_Empfänger sindn Menschen mit derartig niedrigem Ausbildungsstand, daß die unvermittelbar bleiben.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #87 am: 30 September 2010, 12:10:19 »

Viele Haushalte haben Haustiere und Zimmerpflanzen, weil sich das im Lauf des Lebens eben so ergeben hat. Beides müsste konsequenterweise auf einmal abgeschafft werden.
Wieso denn Zimmerpflanzen?!


Zum Thema Waschmaschine: war es eigentlich mal so, daß man eine bekommen konnte, wenn die alte nun kaputt ging? Ich meine, sowas mal gehört zu haben, bitte klär mich da mal jemand auf.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #88 am: 30 September 2010, 14:15:03 »

Zum Thema Waschmaschine: war es eigentlich mal so, daß man eine bekommen konnte, wenn die alte nun kaputt ging? Ich meine, sowas mal gehört zu haben, bitte klär mich da mal jemand auf.

Soweit mir bekannt ist, sollen solche Ausgaben aus dem laufenden Bezug finanziert werden. Mit Einführung der Hartz-Gesetze wurde der monatliche Bezug im Vergleich zur damaligen "Sozialhilfe" leicht erhöht, weil es keine Sonderzahlungen etc. mehr gibt. Es gibt allerdings noch eine Art "Erstausstattung" für junge Familien oder so. Eventuell kann man ein Darlehen bekommen, aber die Voraussetzungen dafür kenne ich auch nicht.

Ab 2011 soll es übrigens eine Pflicht zur Rücklagenbildung für Hartz4-Empfänger geben, wohl gerade für solche Fälle. Das öffnet doch wieder der Willkür der Sachbearbeiter neue Möglichkeiten. Waschmaschine kaputt, keine Zwangsansparung vorhanden, also erstmal Sanktionen...?

Weil es thematisch gut passt, hier ein Artikel von Franz Walter zur Solidarität.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #89 am: 30 September 2010, 14:36:26 »

Zitat
Wieso denn Zimmerpflanzen?!

Ok, nicht abschaffen, aber wenn sie eingehen, keine neuen mehr. Zählen halt als Luxus. ;)

Zitat
Soweit mir bekannt ist, sollen solche Ausgaben aus dem laufenden Bezug finanziert werden.

Das ist auch mein Wissensstand.
Leider weiß ich nicht mehr, in welcher Sendung (Panorama?) es war, als das thematisiert wurde und ein Spezialist das kanz dezidierte erzählte, dass größere Reparaturen im Satz mit eingerechnet wären, im Gegensatz zur ehemaligen Sozialhilfe, bei der es zuvor noch anders war.
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