Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Totale Überwachung  (Gelesen 126163 mal)

tyrannus

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #210 am: 24 Juli 2008, 01:54:45 »

Habt ihr eigentlich mal probiert, von einer Autobahnbrücke Dinge direkt auf ein Auto zu werfen? Das ist fast komplett unmöglich, es sei denn, man übt vorher fleißig.

Nein, auch wenn ich schon viel ausprobiert habe.
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Ookami

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #211 am: 24 Juli 2008, 09:39:41 »

Habt ihr eigentlich mal probiert, von einer Autobahnbrücke Dinge direkt auf ein Auto zu werfen? Das ist fast komplett unmöglich, es sei denn, man übt vorher fleißig.

Probiert nicht, aber es gibt doch noch einige Autobahnbrücken, die eine niedrige Brüstung haben.
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DarkestMatter

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #212 am: 24 Juli 2008, 09:57:16 »

die 2 aus München haben 8 und 12 Jahre bekommen. versuchter Mord. nichtmal versuchter Totschlag.
Hmmm...
besonders brutales Vorgehen, niedere Beweggründe und daß das Opfer überlebte war nun wirklich nicht deren Verdienst. Da ist versuchter Mord m.E. gerechtfertigt
aha. niedere beweggründe. was sind denn deiner meinung nach die niederen beweggründe?
und wieso wird nicht jeder Angriff auf der Reeperbahn, bei dem der täter dem opfer eine eisenstange über den Kopp zieht, als versuchter Mord ausgelegt?
er hätte keine 12 Jahre bekommen müssen. punkt.
und nochmal: ob das Gericht ihm auch ohne mediales massenaufgebot und berichterstattung im vorfeld 12 Jahre verpasst hätte, wird sich nicht be-/widerlegen lassen.
von daher ist das mein Eindruck, meine Meinung - und da kannst du noch so sehr darauf deuten, dass das Verbrechen so brutal und gemein und hinterhältig oder was auch immer war.

wenn thomas der meinung ist, ihn stört eine pauschale verdächtigung nicht, nur weil er oder sein telefon zu einer bestimmten zeit in einer bestimmten Funkzelle waren, dann ist das eben so. :)
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Dalai_Wese

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #213 am: 24 Juli 2008, 10:56:28 »

aha. niedere beweggründe. was sind denn deiner meinung nach die niederen beweggründe?
und wieso wird nicht jeder Angriff auf der Reeperbahn, bei dem der täter dem opfer eine eisenstange über den Kopp zieht, als versuchter Mord ausgelegt?

Weil es Mordmerkmale gibt! Die stehen alle in § 211 StGB. Wenn die nicht vorliegen, ist es "nur" (versuchter) Totschlag. Sonst eben Mord.

er hätte keine 12 Jahre bekommen müssen. punkt.
und nochmal: ob das Gericht ihm auch ohne mediales massenaufgebot und berichterstattung im vorfeld 12 Jahre verpasst hätte, wird sich nicht be-/widerlegen lassen.
von daher ist das mein Eindruck, meine Meinung - und da kannst du noch so sehr darauf deuten, dass das Verbrechen so brutal und gemein und hinterhältig oder was auch immer war.

Mit Sicherheit hätte er ähnlich viel bekommen. Die Leute waren massiv vorbestraft und im Grunde genommen, ist in diesem Land erst viel zu spät Schluss mit lustig! Niedrige Beweggründe sind nach juristischer Definition übrigens "solche Motive, die sittlich auf niedrigster Stufe angesiedelt sind und nach den Wertmaßstäben des deutschen Kulturkreises besonders verwerflich oder gar verachtenswert sind". Dazu zählen auch Rassenhass und Rache. Beides liegt hier ja wohl klar vor. Zum einen wurde der alte Mann mit "Scheiß Deutscher" beschimpft, zum anderen aus Rache für den Hinweise, die Zigarette auszudrücken malträtiert. Der Tod wurde mindestens billigend in Kauf genommen. Also ganz klarer versuchter Mord.
Mit den 12 Jahren sind die noch sehr gut bedient, wie ich finde. Denn dieser Serkan A. hätte lebenslang bekommen, wenn er ein wenig älter und damit "entwicklungsunfähig" gewesen wäre. Oder wenn das Opfer nicht durch reinen Zufall seine Hirnblutungen überlebt hätte. Zudem hat er die Tat während einer Bewährungszeit wegen Raubes begangen, strafrechtlich ebenfalls ein Verbrechen (Mindeststrage 1 Jahr!). Der kann wirklich froh sein, dass er überhaupt noch eine Chance erhält. Fragt sich nur wo, denn nach den 12 Jahren, oder falls er vorher wegen guter Führung entlassen wird auch früher, soll er ja ab in die Türkei.

Und zum Holzklotz: Mindestens das Mordmerkmal Heimtücke liegt hier ganz klar vor. Da kann sich auch keiner rausreden, er wollte ja nicht töten.
« Letzte Änderung: 24 Juli 2008, 11:21:38 von Dalai_Wese »
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #214 am: 24 Juli 2008, 11:00:06 »

Und zum Holzklotz: Mindestens das Mordmerkmal Heimtücke liegt hier ganz klar vor. Da kann sich auch keiner rausreden, er wollte ja nicht töten.

Richtig! Und dabei wurde der Tod eines Verkehrsteilnehmers ebenfalls billigend in Kauf genommen, denn keiner kann sagen, dass er ja niemals damit gerechnet hätte, dass auf ner Autobahn mal ein Auto vorbei fährt.
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Thomas

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Re: Totale Überwachung
« Antwort #215 am: 24 Juli 2008, 12:33:59 »

Zitat von: DarkestMatter
und wieso wird nicht jeder Angriff auf der Reeperbahn, bei dem der täter dem opfer eine eisenstange über den Kopp zieht, als versuchter Mord ausgelegt?
Gute Frage, sollte eigentlich viel öfter so ausgelegt werden, natürlich abhängig von den Umständen.Fälle, in denen irgendwelche assis Leute zusammenschlagen und aufgrund irgendwelcher Umstände wie minderjährig, zur Tatzeit betrunken, etc. mit einem "dududu" vor Gericht wegkommen gibt es leider viel zu häufig.

Zitat von: DarkestMatter
er hätte keine 12 Jahre bekommen müssen. punkt.
und nochmal: ob das Gericht ihm auch ohne mediales massenaufgebot und berichterstattung im vorfeld 12 Jahre verpasst hätte, wird sich nicht be-/widerlegen lassen.
von daher ist das mein Eindruck, meine Meinung - und da kannst du noch so sehr darauf deuten, dass das Verbrechen so brutal und gemein und hinterhältig oder was auch immer war.
Da schließe ich mich den anderen Meinungen an, die Urteile sind mindestens Angemessen, ob mit oder ohne mediale Massivbegleitung.

Zitat von: DarkestMatter
wenn thomas der meinung ist, ihn stört eine pauschale verdächtigung nicht, nur weil er oder sein telefon zu einer bestimmten zeit in einer bestimmten Funkzelle waren, dann ist das eben so. :)
Um das mal zu erklären :  Das liegt zum einen daran, das so eine pauchale Verdächtigung in der Praxis keinerleih Nachteile für mich mit sich bringt und zum anderen muß man einfach damit rechnen, das, wenn man zu einer bestimmeten Zeit an einem bestimmten Ort (nämlich dem Tatort) war, die Polizei mal genauer nachforscht.Das ist auch keiner Erfindung der Neuzeit, wenn ein Zeuge jemand zur Tatzeit am Tatort gesehen hätte, der mir ähnlich sieht, wäre es auch nur normale Polizeiarbeit, das die mal bei mir genauer hinsehen.Nun macht man das halt über Handyortung, was eher noch präziser nachweißt, das ich zu der Zeit vor Ort gewesen bin (außer, mein Handy wäre geklaut worden oder ähnliches, aber das wird sich dann ja zeigen).Also alles nichts bedrohlich anderes als bisher, nur das man eben die möglichkeiten der Technik nutzt.

Ich verstehe immer nicht, woher Leute diese Problem mit Verdächtigungen haben ? Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist und in ein bestimmtes Profil paßt, ist halt erst mal verdächtig, das ist so seit es Polizeiarbeit gibt.Und es spielt da auch keine Rolle, wie man diese Indizien gesammelt hat.Sollte jemand immer erst überprüfenswert sein, wenn er von zehn Leuten einwandfrei auf frischer Tat ertappt wurde, oder wann darf die Polizei gnädiger weise mit ihren Ermittlungen tätig werden  ?

Zitat von: Bombe
Habt ihr eigentlich mal probiert, von einer Autobahnbrücke Dinge direkt auf ein Auto zu werfen? Das ist fast komplett unmöglich, es sei denn, man übt vorher fleißig.
Nein, aber klingt so, als ob du Praxiserfahrung hast.Des weiteren ist das für die Tat doch ziemlich unerheblich, ob das Teil da einfach so oder in irgendeiner Form gezielt runtergeworfen wurde, denn was passieren kann ist ja wohl für jeden leicht vorstellbar.Auf einer Autobahn ist nunmal mit fahrenden Autos zu rechnen.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #216 am: 24 Juli 2008, 17:17:43 »

Naja, was passieren kann, wenn jemand ohne zu gucken rechts abbiegt, weiß auch jeder. Trotzdem gilt es als Unfall, wenn plötzlich ein Radfahrer über die Motorhaube fliegt - und nicht als Mordversuch...
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #217 am: 24 Juli 2008, 19:38:22 »

Naja, was passieren kann, wenn jemand ohne zu gucken rechts abbiegt, weiß auch jeder. Trotzdem gilt es als Unfall, wenn plötzlich ein Radfahrer über die Motorhaube fliegt - und nicht als Mordversuch...
Das ist aber etwas, was im Rahmen des normalen Straßenverkehrs leider passieren kann, diese Holzklotz-Sache wohl eher nicht.Denn der, der vor dem Abbiegen nicht guckte wird dies vermutlich nicht mit dem Vorsatz getan haben, den nächsten Radfahrer damit umzunieten.Ist wohl tlw. eine Abwägungssache, was man unterstellt, aber ich könnte mir denken, das die Richter auch in diese Richtung vermuten würden.

Und zu guter letzt kann es durchaus so sein, das wenn man besoffen ohne Rücksicht auf eine Vorfahrtsstraße in den fließenden Verkehr donnert, einem das u.U. schon als Mordversuch ausgelegt werden kann.Irgendwo hat das "Sorry, wollte ich nicht, ist leider dumm gelaufen" auch seine Grenzen bei einem einigermaßen zurechnungsfähigen Menschen.Außerdem ist das ganze ja auch immernoch davon abhängign, was letztendlich passiert ist.Wäre die Holzklotzsache glimpflicher ausgegangen, hätten man möglicher Weise auch anders angeklagt.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #218 am: 24 Juli 2008, 20:31:10 »

Naja, was passieren kann, wenn jemand ohne zu gucken rechts abbiegt, weiß auch jeder. Trotzdem gilt es als Unfall, wenn plötzlich ein Radfahrer über die Motorhaube fliegt - und nicht als Mordversuch...
In dem Fall muß man auch erst mal gucken, was da raus kommt.
Der ist ja noch nicht verurteilt.
Und der Unterschied zu dem Abbieger ist deutlich. Der Abbieger hat unabsichtlich einen Fehler gemacht. Der Holzklotzwerfer hat vorsätzlich zumindest Menschen gefährdet. Das war ja nun nicht die erste Tote durch Brückenwerfer.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #219 am: 26 Juli 2008, 22:58:28 »

Man kann es auch anders ausdrücken:

Ziel des Rechtsabbiegers ist es, seinen Weg fortzusetzen ohne irgendwelche Absichten der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Einen Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn zu werfen beinhaltet meines Erachtens nach die Gewissheit, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Man nimmt also in Kauf auch jemanden zu töten.....
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #220 am: 28 Juli 2008, 09:39:19 »

Was sind das denn für merkwürdige Vergleiche???

Bei so einem Holzklotzwurf handelt es sich strafrechtlich um einen verkehrsfremden Eingriff in den Straßenverkehr, also von außen. Ein "normaler" Unfall hingegen, ist ein verkehrstypisches Geschehen. Außerdem handelt es sich bei einem Unfall um Fahrlässigkeit und nicht um Vorsatz, weshalb allenfalls fahrlässige Tötung in Betracht käme und keine der Vorsatztaten.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn man z.B. das Auto bewusst zweckentfremdet und in eine Menschenmenge fährt. Dann wird das wie ein verkehrsfremder Eingriff behandelt. Natürlich kommen auch Mord und Totschlag in Betracht. Eigentlich alles recht logisch. Zur genaueren Unterscheidung: §§ 315b, 315c StGB.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #221 am: 28 Juli 2008, 15:51:39 »


Einen Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn zu werfen beinhaltet meines Erachtens nach die Gewissheit, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Man nimmt also in Kauf auch jemanden zu töten.....

definitiv,
und auch wenn der Typ unter dem Einfluss von Heroin stand, wusste er,dass so ein Holzklotz töten kann
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #222 am: 28 Juli 2008, 15:53:20 »

Einen Holzklotz von einer Brücke auf die Autobahn zu werfen beinhaltet meines Erachtens nach die Gewissheit, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Man nimmt also in Kauf auch jemanden zu töten.....
definitiv, und auch wenn der Typ unter dem Einfluss von Heroin stand, wusste er,dass so ein Holzklotz töten kann

Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, hatte er an dem Tag doch gerade nichts bekommen. :) Trotzdem lässt sich ein Inkaufnehmen des Verlustes von Menschenleben nicht abstreiten.
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #223 am: 28 Juli 2008, 16:08:21 »


Wenn ich das richtig im Gedächtnis habe, hatte er an dem Tag doch gerade nichts bekommen. :) Trotzdem lässt sich ein Inkaufnehmen des Verlustes von Menschenleben nicht abstreiten.

habe nachgelesen und es stimmt.
Aber trotzdem auch entzügig weiss man, dass ein Holzklotz, der auf die Strasse geworfen wird, töten kann. Wenn der Typ 20 Diazepam intus hätte oder auf einem Alkoholentzug-Delir wäre, dann könnte ich sagen, er weiss nicht, was er tut
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Re: Totale Überwachung
« Antwort #224 am: 28 Juli 2008, 18:27:12 »

Ich finde es erschreckend, dass hier noch niemand erwähnt hat, dass man als einigermaßen lebensfähiger Mensch durchaus weiß, dass ein Holzklotz, der auf eine Autobahn geworfen wird, ggf. jemanden töten kann.
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