Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...  (Gelesen 2518 mal)

muh-nix-user

  • Gast

was bleibt eigentlich so alles von uns nutzern übrig, wenn wir nicht mehr sind? -sprich gestorben, inspiriert hat mich folgender artikel

http://www.domradio.de/aktuell/78087/sterben-20.html

ist uns, jedem eigentlich bewußt, was er hinterlässt, alleine im web, in den sozialen netzwerken ala facebook oder google plus; nachrichtendinsies ala icq, skype, msn um nur einige zu nennen; oder auch foreninhalte - hinzu kommen webseiten, gesammelte daten auf der festplatte oder anderen datenträgern und bestimmt einige sachen die mir grade nicht einfallen.

wie sollte damit umgegangen werden, wird damit umgegangen?

LG
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Kallisti

  • Gast
Re: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...
« Antwort #1 am: 27 November 2011, 23:40:18 »

Gute Frage.

Ja, schön wäre, wenn man das selber gewissermaßen testamentarisch festlegen könnte - was mit den eigenen Spuren jeweils wo bspw. im Internet passieren soll.
Wenn man sich auch darauf verlassen könnte, dass dann entsprechend der eigenen Verfügungen auch tatsächlich damit verfahren wird.

Die Frage ist aber halt auch, ob man alleine darüber bestimmen soll oder nicht - siehe das Beispiel mit "Gedenkseiten" oder Ähnlichem - wenn also "Zurückbleibende" (nicht bloß Familienangehörige, sondern auch Freunde) vlt. etwas erhalten wollen (der Verstorbene das aber z.B. nicht will bzw. wollte)?

Ein erster Schritt wären wohl einheitliche Regelungen (siehe Artikel).

Die Geschichte mit dem "digitalen Grabmal" is allerdings wohl "Geschmackssache" ...  ::) Wozu eigentlich, wenn jemand eine homepage hat - reicht das nicht?
« Letzte Änderung: 28 November 2011, 00:33:23 von Kallisti »
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colourize

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Re: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...
« Antwort #2 am: 27 November 2011, 23:40:52 »

wie sollte damit umgegangen werden, wird damit umgegangen?

LG
ist das nicht egal wenn man selbst tot ist?
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Kallisti

  • Gast
Re: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...
« Antwort #3 am: 27 November 2011, 23:42:12 »

wie sollte damit umgegangen werden, wird damit umgegangen?

LG



ist das nicht egal wenn man selbst tot ist?


Naja, wie gesagt (siehe auch Artikel) - geht ja u.U. auch um die Zurückbleibenden (die "Hinterbliebenen"). ?
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messie

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Re: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...
« Antwort #4 am: 28 November 2011, 00:21:10 »

ist das nicht egal wenn man selbst tot ist?

Hmm - wieso gibt's dann überhaupt Testamente? Dem Toten kann's doch auch wurscht sein was mit seinem Nachlass geschieht, er kriegt's ja eh nicht mehr mit.  8)

Offen gesagt habe ich mir über dieses Thema noch nie Gedanken gemacht. Ist aber tatsächlich gar nicht so ohne, das!

Was ich wem vermache, kann ich ja in einem Testament festlegen, auch was ggf. vernichtet werden soll.
Gilt das aber auch für die eigenen Internetauftritte? Wie weit ist da die Gesetzeslage? Kann ich testamentarisch veranlassen, dass ein eigenes facebook-Profil gelöscht werden soll (ok, "löschen" bei facebook ist so ne Sache, mir fehlt der Glaube dran dass die Betreiber von fb auch nur irgend ein Profil wirklich löschen, ist aber n anderes Thema ...)? Dass ich als User in Foren nur noch als "Gast" erscheinen werde? Verfügen, dass die eigene Festplatte unwiderruflich gebügelt wird und damit sämtliche Browsereinstellungen wie Bookmarks beispielsweise? Immerhin erzählt all dies sehr viel Privates aus meinem Leben, das im Zweifel niemanden etwas angeht, oder eben höchstens nur ganz bestimmte Personen.

Und wie sieht's aus, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wurde? Das ist doch auch eine berechtigte und gute Frage. Man stelle sich vor, es wird ein e-Mail-Account eines Toten gehackt und darüber dann Schweinkram verbreitet: Wer haftet dann dafür? Die Verwandten oder der Betreiber? Gibt es eine Pflicht dem Betreiber den Tod des Kontobetreibers mitzuteilen damit es gesperrt werden kann, oder nicht?
Ein Toter kann schlecht eingreifen, wenn auf seiner eigenen Homepage illegale Inhalte auftauchen, weil seine Seite gehackt wurde. Was, wenn er die Domain für ein Jahr im Voraus bezahlt hat, diese Seite also noch bis zu einem Jahr "weiterlebt"?

Sind jetzt keine Fragen die mich schlaflos werden lassen. Spannend finde ich sie aber allemal.
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muh-nix-user

  • Gast
Re: Sterben 2.0- oder was im Digitalen Zeitalter alles übrig bleibt - ...
« Antwort #5 am: 28 November 2011, 00:26:18 »

wie sollte damit umgegangen werden, wird damit umgegangen?

LG
ist das nicht egal wenn man selbst tot ist?

Hallo, dir scheint es egal zu sein, anderen möglicherweise nicht :)

- möchte mancher vielleicht ein digitales testament erstellen, oder seine passwörter wie im artikel geschrieben verwahren lassen, damit mit der digitalen identität vom "verwalter oder hinterbliebenen" nach dem tod des jenigen "wie auch immer verfügt" umgegangen wird- werden kann?
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