ist das nicht egal wenn man selbst tot ist?
Hmm - wieso gibt's dann überhaupt Testamente? Dem Toten kann's doch auch wurscht sein was mit seinem Nachlass geschieht, er kriegt's ja eh nicht mehr mit.
Offen gesagt habe ich mir über dieses Thema noch nie Gedanken gemacht. Ist aber tatsächlich gar nicht so ohne, das!
Was ich wem vermache, kann ich ja in einem Testament festlegen, auch was ggf. vernichtet werden soll.
Gilt das aber auch für die eigenen Internetauftritte? Wie weit ist da die Gesetzeslage? Kann ich testamentarisch veranlassen, dass ein eigenes facebook-Profil gelöscht werden soll (ok, "löschen" bei facebook ist so ne Sache, mir fehlt der Glaube dran dass die Betreiber von fb auch nur irgend ein Profil
wirklich löschen, ist aber n anderes Thema ...)? Dass ich als User in Foren nur noch als "Gast" erscheinen werde? Verfügen, dass die eigene Festplatte unwiderruflich gebügelt wird und damit sämtliche Browsereinstellungen wie Bookmarks beispielsweise? Immerhin erzählt all dies sehr viel Privates aus meinem Leben, das im Zweifel niemanden etwas angeht, oder eben höchstens nur ganz bestimmte Personen.
Und wie sieht's aus, wenn keine testamentarische Regelung getroffen wurde? Das ist doch auch eine berechtigte und gute Frage. Man stelle sich vor, es wird ein e-Mail-Account eines Toten gehackt und darüber dann Schweinkram verbreitet: Wer haftet dann dafür? Die Verwandten oder der Betreiber? Gibt es eine Pflicht dem Betreiber den Tod des Kontobetreibers mitzuteilen damit es gesperrt werden kann, oder nicht?
Ein Toter kann schlecht eingreifen, wenn auf seiner eigenen Homepage illegale Inhalte auftauchen, weil seine Seite gehackt wurde. Was, wenn er die Domain für ein Jahr im Voraus bezahlt hat, diese Seite also noch bis zu einem Jahr "weiterlebt"?
Sind jetzt keine Fragen die mich schlaflos werden lassen. Spannend finde ich sie aber allemal.