Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Gedankenaustausch -Archiv- => Thema gestartet von: Golden am 23 Juli 2009, 02:59:45
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Ich habe aus zweiter Hand erfahren, dass Kims Mörder schon längst wieder frei sind.
Würde mich freuen, wenn das Anlaß zur Diskussion gibt - und wenn jemand was genaueres wüßte.
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Würde mich freuen, wenn das Anlaß zur Diskussion gibt
Was sollte man da jetzt diskutieren?
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http://www.schwarzes-hamburg.com/index.php/topic,1061.0.html
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Ok, es ist so: Jemand hat mir erzählt, dass die Mörder wieder frei sind. Ich wollte wissen, ob die Information richtig ist und habe dabei auch das Internet befragt. Was ich gefunden habe, ist unten verlinkt. Das gäbe Anlaß zur Diskussion. Und zwar nicht zu einer hypothetischen, wie 2004 (danke für den Hinweis darauf). Die Frage ist nur, ob stimmt, was ´sebone` gepostet hat.
http://board.gulli.com/thread/1399513-mrder-getroffen/
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frei könnten sie mittlerweile wieder sein. aber was will man da diskutieren?
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Vielleicht offener Vollzug zur Resozialisierung?
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Vielleicht offener Vollzug zur Resozialisierung?
Ein guter Plan! ...
Das ist jetzt 7 Jahre her. Und wen sehe ich eben? Norman Y. Seiner Kleidung nach zu urteilen, befindet er sich noch immer in dieser Scene. Er hat einen langen, schwarzen "Pferdeschwanz", der Rest des Kopfes ist komplett kahl rasiert.
Aber der Hammer: Er trug ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "Mörder".
Die Mutter eines Freundes hat ihn vor ein paar Tagen in einem Supermarkt gesehen. Dort trug er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Killing is pleasure".
.. yep. Erfolgversprechend.
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Vielleicht offener Vollzug zur Resozialisierung?
Wer jemanden so kaltblütig und berechnend ermordet, zuvor Freundschaft vorgaukelt und anscheinend nicht einmal Reue zeigt (wie eigentlich auch, es war ja gut geplant...) der hat meiner Ansicht nach keinen Platz in der Gesellschaft- so kritisch ich diese auch betrachte- verdient. Wenn ich nur daran denke, dass dieser Abschaum grinsend durch die Gegend läuft und wieder die angenehmen Seiten des Lebens geniessen kann- während dieser junge Mensch vor sich hin modert- ich kann meine Wut gar nicht in Worte fassen...
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Naaa, jetzt mal streng juristisch betrachtet.
Er sollte 9 Jahre einsitzen. Also kann es schon einmal nicht für Mord gewesen sein, weil darauf lebenslang steht, was 20 Jahre Minimum bedeuten würde. Die Kaltblütigkeit konnte man dem Burschen also nicht nachweisen.
Zum Zweiten gibt es da ja noch die Möglichkeit, dass eine Strafe nach 2/3 des Einsitzens auf Bewährung ausgesetzt wird. Sprich: Wenn er sich nix zuschulde kommen lässt anschließend, darf er nach 6 Jahren halt "schon" wieder raus.
Und zum Dritten: Das Tragen eines geschmacklosen T-Shirts, das einen extremst merkwürdigen Humor zur Schau trägt, ist nicht strafbar.
Warum also die Aufregung jetzt? Dass die Strafe sehr (zu?) milde ausgefallen ist war damals bereits Thema. An dem hat sich nix geändert.
Ich wüsste auch nicht, warum sich jetzt noch einmal extra für aufregen.
Da lohnt sich Aufregung über Dinge die man mit der Empörung vielleicht noch ändern könnte. Aber doch nicht über ein Urteil das rechtskräftig ist und über einen nun freien Menschen, bei dem der Freigang völlig legal ist. 6 Jahre Knast sind nun auch nicht gerade sooo wenig.
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Ich habe von dem ganzen Fall gehört, kannte das Opfer und Täter aber nicht. Nachdem gehörten des Hergangs zu urteilen finde ich den Hergang echt voll heftig. Weiter möchte ich mich dazu nun aber auch nicht äußern, weil ich denke aus vorgenannten Gründen nicht in der Lage bin ein Urteil abgeben zu können
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messie:
Er wurde wegen Mordes verurteilt, aber nach Jugendstrafrecht.
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messie:
Er wurde wegen Mordes verurteilt, aber nach Jugendstrafrecht.
Ach so. Ok, für Jugendstrafrecht ist es auch recht viel, wenngleich natürlich keine 20 Jahre.
Dennoch: Bei aller Aufregung dass er "schon" wieder draußen ist - das Tragen so geschmackloser T-Shirts kann ihm niemand verbieten.
Selbst wenn man es manchmal gerne anders hätte.
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...jetzt mal streng juristisch betrachtet...
...liegt die Höchststrafe im Jugendstrafrecht für ein Verbrechen, welches der Mord ist, bei 10 Jahren. Er hat 9 gekriegt, also ziemlich am oberen Ende. Der Mann bekommt nun eine Chance auf Resozialisierung. Das ist trotz der schlimmen Tat völlig in Ordnung und ganz normal. Was der Typ aus seiner Chance macht ist seine Sache.
Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
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Ah, vielen Dank, Dalai. Ich hatte zu "lebenslang" fälschlicherweise mindestens 20 Jahre im Kopf. Hab eben nochmal nachgesehen und bin erstaunt dass es "nur" 15 sind.
War das nicht mal anders? *grübel*
Na, wie auch immer - 100% Zustimmung.
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Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
- was aber nicht bedeutet, dass jeder Straftäter, unabhängig von seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft, irgendwann wieder auf freien Fuß kommen muss. Bei entsprechender Gefählichkeitsprognose wird nach Ablauf des Teils der Strafe, der nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde, eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
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Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.
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Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
- was aber nicht bedeutet, dass jeder Straftäter, unabhängig von seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft, irgendwann wieder auf freien Fuß kommen muss. Bei entsprechender Gefählichkeitsprognose wird nach Ablauf des Teils der Strafe, der nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde, eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Korrekt, wobei das eben nicht Teil der Freiheitsstrafe ist, sondern eine Maßregel (http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregel_der_Besserung_und_Sicherung). Sie basiert auf dem Gedanken einer Prognose, wie gefährlich ein Täter in Zukunft sein wird, während die Strafe sich mit der Vergangenheit befasst. Etwas kompliziert, aber eigentlich sinnvoll.
Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.
Da hast Du leider ziemlich Unrecht. Aufklärung verschafft uns u.a. § 57a StGB, der da lautet:
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
Insofern hat messie mit 15 Jahren nicht ganz Unrecht, allerdings beträgt die Strafe lebenslänglich und zwar auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein weiteres Delikt innerhalb der 5 Jahre und die Bewährung kann wieder ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit ist durch die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde vorzusehen und wenn man mal ehrlich ist, dann sind mindestens (!) 15 Jahre eine verdammt lange Zeit.
Ob im Anschluss noch Maßregeln vollzogen werden, das ist wie gesagt wiederum eine andere Frage.
Einen guten Artikel gibt es übrigens bei der SZ (http://www.sueddeutsche.de/politik/538/396325/text/) oder auch einfach hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe).
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Ah, gucke, jetzt kapiere ich auch, wo "meine" 20 Jahre herkamen. 15 Jahre Knast, aber erst nach 20 Jahren ist derjenige wirklich frühestens juristisch gesehen frei. Wieder was gelernt. :)
Tja, wie das mit "der besonderen Schwere der Schuld" hier ist, mag sicher diskutierwürdig sein. Ich bekam bislang mit dass diese immer dann verhängt wurde, wenn Wiederholungsgefahr befürchtet wurde, weil die Psyche desjenigen schon so zerrüttet ist, dass man eine Rehabilitierung später für völlig ausgeschlossen hält.
Ist das bei dem hier nun so?
Keine Ahnung ... das sollen Klügere entscheiden und auch jene, die ihn gründlicher beurteilt haben.
Kann ja sein dass er heute nun zwar noch eine Weile Sprüche klopft, aber eine Wiederholungsgefahr aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur ganz und gar auszuschließen ist.
Und das kann selbst angesichts des Tragens solch geschmackloser T-Shirts der Fall sein.
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Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...
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Im Übrigen lautet die Strafe beim Erwachsenenstrafrecht für Mord lebenslänglich und nicht 20 Jahre oder sowas. Allerdings muss auch ein zu lebenslanger Haft Verurteilter die Chance haben, irgendwann mal wieder auf freien Fuß zu kommen, ansonsten wäre das nämlich mit unserer Verfassung nicht vereinbar.
- was aber nicht bedeutet, dass jeder Straftäter, unabhängig von seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft, irgendwann wieder auf freien Fuß kommen muss. Bei entsprechender Gefählichkeitsprognose wird nach Ablauf des Teils der Strafe, der nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde, eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Korrekt, wobei das eben nicht Teil der Freiheitsstrafe ist, sondern eine Maßregel (http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregel_der_Besserung_und_Sicherung). Sie basiert auf dem Gedanken einer Prognose, wie gefährlich ein Täter in Zukunft sein wird, während die Strafe sich mit der Vergangenheit befasst. Etwas kompliziert, aber eigentlich sinnvoll.
Die lebenslänglich Strafe beläuft sich auf 25 Jahre. Ein Richter kann dann aber auch mehrfach für eine Tag die lebenslänglich Strafe aussprechen das jemand wirklich bei ganz harten Taten nicht mehr aus freien Fuß kommt. Die 25 Jahre würde deswegen genommen, weil jeder eine Aussicht haben auf freiheit und eine Aussicht ein menschwürdiges noch Leben führen zu können.
Da hast Du leider ziemlich Unrecht. Aufklärung verschafft uns u.a. § 57a StGB, der da lautet:
§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
§ 57 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend.
(2) Als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 gilt jede Freiheitsentziehung, die der Verurteilte aus Anlaß der Tat erlitten hat.
(3) Die Dauer der Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. § 56a Abs. 2 Satz 1 und die §§ 56b bis 56g, 57 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.
(4) Das Gericht kann Fristen von höchstens zwei Jahren festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag des Verurteilten, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, unzulässig ist.
Insofern hat messie mit 15 Jahren nicht ganz Unrecht, allerdings beträgt die Strafe lebenslänglich und zwar auch, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein weiteres Delikt innerhalb der 5 Jahre und die Bewährung kann wieder ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit ist durch die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde vorzusehen und wenn man mal ehrlich ist, dann sind mindestens (!) 15 Jahre eine verdammt lange Zeit.
Ob im Anschluss noch Maßregeln vollzogen werden, das ist wie gesagt wiederum eine andere Frage.
Einen guten Artikel gibt es übrigens bei der SZ (http://www.sueddeutsche.de/politik/538/396325/text/) oder auch einfach hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe).
Dies ist eine KANN aber keine grundsätzliche MUSS Regelung. Da ist das Gesetz flexibel. Die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten darf keine weitere Vollstreckung gebieten. Hat das Gericht bei seinem Urteil über die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe eine solche festgestellt, so kann der Straftäter nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach frühestens 15 Jahren rechnen (obgleich dies rechtlich durchaus zulässig wäre).
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Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...
ich würde kotzen gehen und auf meine gute Erziehung hoffen. Sry, aber bei dem Thema wird mir noch immer schlecht.
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Mich würde ja interessieren, was hier im Forum los wäre, wenn er (oder einer seiner beiden Komplizen) sich hier im Forum anmelden würden...
vermutlich gar nichts, denn wenn der/die es geschickt anstellt/anstellen, dann kriegt das doch gar keiner mit.
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Ich kenne leider einen der Komplizen ohne das ich damals mit der Szene was zu tun hatte, er war der Arbeitskollege von meinem damaligen Lebenspartner und war oft bei uns zu Hause/mit uns unterwegs, daher weiss ich das zumindestens ER ganz neu in der Szene war, wie genau er an Norman geraten ist weiß ich nicht, aber lange war er noch nicht dabei.
Deshalb denke ich mal das er sich heute vll auch nicht mehr in der Szeme rumtreiben wird..wissen tu ich es natürlich nicht, aber ich gehe nicht davon aus.
Ich wüsste nur gerne WO Norman gesehen worden ist, hoffentlich rennt der nicht in Norderstedt rum -.- da wolln wa doch bald wieder hinziehen.
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hierbei:
Ich wüsste nur gerne WO Norman gesehen worden ist, hoffentlich rennt der nicht in Norderstedt rum -.- da wolln wa doch bald wieder hinziehen.
kann ich nur mit dem kopf schütteln, und kann nich mal in worte fassen, warum! ::)
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Nunja, wenn ich ein Freund des Ermordeten wäre, würde ich auch nicht ständig seinem Mörder begegnen wollen.
Wobei Norderstedt ja verdammt groß ist. Insofern ist die Frage dann schon etwas merkwürdig. Dass man sich dort "mal so eben" begegnet, ist ja nun auch nicht gegeben.