Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Petition zur Änderung des Grundgesetzes  (Gelesen 6127 mal)

colourize

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #15 am: 12 Februar 2010, 22:29:42 »

Wie wird das denn heutzutage überhaupt gehandhabt? Doch ja wohl anhand des Eintrags des Geschlechts in Pass/Personalausweis, oder?
Schließlich gibt es Männer die sich zur Frau haben umoperieren lassen. Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Genau.

Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
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Philomel

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #16 am: 15 Februar 2010, 00:10:02 »

Wie wird das denn heutzutage überhaupt gehandhabt? Doch ja wohl anhand des Eintrags des Geschlechts in Pass/Personalausweis, oder?
Schließlich gibt es Männer die sich zur Frau haben umoperieren lassen. Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Genau.

Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.

Das einzige, was ich darüber weiß, ist, dass Menschen, die ihr Geschlecht operativ ändern wollen, ein Jahr mit psychologischer Betreuung als das jeweils gewünschte Geschlecht leben müssen, um diese OP genehmigt zu bekommen. DIe ganze Sache ist also ziemlich langwierig und anstrengend und wird es sicher auch bei amtlichen Sachen sein.
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Bombe

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #17 am: 15 Februar 2010, 09:14:21 »

Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.

Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
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messie

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #18 am: 15 Februar 2010, 09:26:41 »

Ups ... stimmt. Ich dachte das Geschlecht wäre in der Nummer des Persos integriert ... so kann man sich täuschen!
Gut, dann wird's wohl darauf hinauslaufen, dass man bei den Behörden unter dem entsprechenden Geschlecht geführt wird.
Irgend ein Kriterium muss es ja geben um zu wissen ob wer in den Frauen- oder Männerknast gehört ;)
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colourize

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #19 am: 15 Februar 2010, 10:22:29 »

Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.

Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").
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tyrannus

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #20 am: 15 Februar 2010, 13:13:49 »

Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.

Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").


KIM!? Ein häufiger Vorname, zwar mit "ausländischen Wurzeln", aber dennoch sehr beliebt.

Ein Personalausweis läßt in erster Linie den Nachweis der Identität, notfalls über die vermerkte Wohnadresse gem. Melderegister zu. Die üblichen Vorgänge zur Überprüfung der Identität z.B. Kontoeröffnung, Identifikation bei Aufgriff durch die Polizei etc. bedürfen keiner Geschlechtsfeststellung, da bei der Erstbeantragung/Erstanmeldung das Geschlecht z.B. durch Geburtsurkunde festgestellt wurde und im Melderegister vermerkt/bei Ummeldung übernommen und abrufbar ist.

Ein Internationaler Reisepass benötigt die Angabe eben u.a. aus dem Grund, dass das Kontrollpersonal mit schlechter/langsamer/auf Anfrage (Grenzkontrolle) oder keiner Möglichkeit (Hotelrezeption) eines Zugriffs auf Meldedaten, die Plausibilität, Zugehörigkeit Ausweisdokument und Person, feststellen muß. Da ist so ein weiteres m/f-Flag sicherlich schon sehr häufig hilfreich.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf
Zitat von: Paßgesetz, gesetze-im-internet.de
[...]
Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister.
Abweichend von Satz 3 ist einem Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher
Entscheidung gemäß § 1 des Transsexuellengesetzes geändert wurden, auf Antrag ein
Pass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts
auszustellen
[...]

Die Regelung im Einzelnen möge sich der Interessierte dann selbst zu Gemüte führen.

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Sapor Vitae

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #21 am: 15 Februar 2010, 13:28:04 »

Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.

Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").
Einbürgern lassen kann man sich doch sicher auch ohne einen "eindeutigen" Namen oder?
Bei mir steht das Geschlecht tatsächlich auch im Perso drin. Ich weiss nicht, ob das evtl. daran liegt, das wir relativ viele italienische und französische Namen haben und darunter ja einige sind, die für beide Geschlechter verwendbar sind, wie z.B. Andrea, Dominique etc.? Hm. Muss ich mal schauen, ob ich etwas dazu finde.
« Letzte Änderung: 15 Februar 2010, 13:34:22 von Sapor Vitae »
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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #22 am: 15 Februar 2010, 13:43:52 »

Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
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colourize

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #23 am: 15 Februar 2010, 14:07:50 »

Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
So ist es.

Klaus Maria Brandauer geht, Kim Maria Brandauer nicht.
« Letzte Änderung: 15 Februar 2010, 14:09:23 von colourize »
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tyrannus

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #24 am: 15 Februar 2010, 15:01:51 »

Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
So ist es.

Klaus Maria Brandauer geht, Kim Maria Brandauer nicht.


Alles eine Frage der Gewohnheit und des Amtsschimmels an den man gerät. Man muss nur die richtige kulturelle/religiöse Herkunft haben oder andersweitig nachweisen können, dass ein Vorname doch dem Geschlecht zuzuordnen ist, ohne das Kindeswohl zu gefährden und schon klappt es mit dem Vornamen.

Der uneindeutige Name "Kiran" eines "indisch-stämmigen" Kindes:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/en/decisions/rk20081205_1bvr057607.html
Zitat von: bundesverfassungsgericht.de
[...]
aa) Der Gesetzgeber hat weder ausdrücklich noch immanent einen Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht dem Personenstandsrecht entnehmen. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG sind zwar Vornamen und nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG das Geschlecht eines Kindes in das Geburtsregister einzutragen. Hieraus folgt indes keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen. Soweit sich das Amtsgericht auf die Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden gestützt hat, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter.
[...]
Nach den Feststellungen in den angegriffenen Entscheidungen und dem Vortrag der Beschwerdeführer tragen männliche und weibliche Personen den Namen
„Kiran“. Insofern ist nicht ersichtlich, dass eine geschlechtsspezifische Identifikation der Beschwerdeführerin zu 3) mit dem Vornamen „Kiran“ offensichtlich unmöglich ist.
[...]
Man dürfte somit gute Chancen haben nun jedes beliebige Kind, männlich oder weiblich und egal welcher Herkunft alleinig "Kiran" in Deutschland nennen zu dürfen.



Standesamt - Wozu ein Bit auswerten, wenn es auch der Vorname tut.  ;)
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Ookami

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Re: Petition zur Änderung des Grundgesetzes
« Antwort #25 am: 18 Februar 2010, 15:54:39 »

Ich dachte das Geschlecht wäre in der Nummer des Persos integriert ...

Nein, darin sind nur die Behörde die ihn ausgestellt hat (BKZ), Seriennummer (Passnummer), Nationalität, Geburtsdatum und Gültigkeit mit drei Prüfziffern verbunden.
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