Ölabschneider
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96labscheider
Das hatte ich mir ja auch angesehen, wurde da jetzt aber nicht so recht schlau draus: Heißt das, dass er den Boden drunter befestigen muss, oder klappt das auch völlig ohne Befestigung um die Dinger zu installieren ...? So richtig schlau draus werde ich da jetzt nicht, was da konkret zu tun wäre.
Fakt ist aber ja, dass der Besitzer die Auflagen nicht erfüllt hat und wohl auch nicht erfüllen möchte. Ist doch klar, dass da das Amt mosern geht. Es würde mich dann schon interessieren,
warum er sie nicht erfüllen möchte: Kann ja sein dass sie Unsinn sind, weil bei den Schrottkarren eh nix mehr auslaufen kann. Das wiederum müsste er dann doch auch beweisen können und dann gäbe es in der Tat etwas zum Aufregen, wenn die Behörden das nicht einsehen wollen, dass so eine Auflage in dem Fall Unsinn ist.
Und "nach 34 Jahren" ... nunja ... die Sicherheitsrichtlinien verschärfen sich halt im Lauf der Zeit. Früher gingen die Leute sich auch röntgen ohne irgend einen Schutz