Um mal einen Radiomoderator von gestern zu zitieren: "Was machen wir Deutschen eigentlich, wenn Bush behauptet, Deutschland besäße Massenvernichtungswaffen?"
Als direkt nach dem 11.9. jemand in ein Forum schrieb "die Amis haben das verdient", war ich ausser mir vor Empörung. Mittlerweile würde ich zwar noch den Kopf schütteln, aber denken: "Ich weiß, was Du meinst."
Er kann von Glück sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht mitgelesen hat. Mir ist ein Fall bekannt, wo einer wegen Billigung von Straftaten verurteilt wurde und jetzt vorbestraft ist. Sollte man doch lieber im Freundeskreis machen sowas.
§ 140 Belohnung und Billigung von StraftatenWer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,1. belohnt oder2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.