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Autor Thema: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden  (Gelesen 6812 mal)

Cassandrus

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Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« am: 24 September 2007, 11:45:02 »

Ich habe mir nun nicht die Mühe gemacht zu gucken, ob es tatsächlich schon einen thread zu .

http://www.polixea-portal.de/index.php/Main/Artikel/id/173478/name/Nichtraucherschutzgesetz:+Wo+darf+ich+zukünftig+rauchen/Blickpunkt/1/n1/Themen/n2/InneresJustiz

diesem Thema gibt.

Nach meinem Informationsstand bedeutet das "Nichtrauchen" in öffentlichen Gebäuden u.a. AUCH das Nichtrauchen in Justizvollzugsanstalten und vor Gericht bzw. vor dem Gerichtssaal.

Prinzipiell bin ich - auch als Raucher - durchaus für das Gesetz. Rauchen ist schädlich. Was ich mit meinem Leben mache ist eine Sache, aber andere sollten dieses nicht ausbaden. Allerdings bin ich der Meinung, dass es hierzu Ausnahmen geben sollte.

Rauchen in öffentlichen Gebäuden. Das sind AUCH Justizvollzugsanstalten und natürlich Gerichtsgebäude.

Wer ein wenig Ahnung von der Materie hat, der weiss, dass eine Justizvollzugsanstalt (=JVA) ein brodelnder Kochtopf ist, wo man mit Mühe und Not den Deckel draufhält, um ein Überkochen zu verhindern.

Siehe hier -http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/justizbehoerde/broschueren/so-viel-ist-sicher,property=source.pdf -

 Die Situation eines Insassen ist alles andere als leicht und so soll es ja auch ein Stückweit sein. Allerdings muss ich sagen, dass das Nichtraucherschutzgesetz in JVA´s völlig unangebracht ist.

Die Realität sieht so aus, dass ein Großteil der Insassen Raucher ist. Wen stört es, wenn Gefangene in ihrem Raum rauchen? Soll ein JVA-Bediensteter "mal eben" vor die Tür gehen um eine zu quarzen?! Was angesichts gewisser Schutzmechanismen ein ziemlicher Aufwand wäre...  Was ist mit Untersuchungshaftgefangenen? Diese sind nicht einmal verurteilt (Unschuldsvermutung!) - haben aber gerade mal EINE Stunde pro Tag Hofgang... soll man diesen ohnehin schon enormen Druck ausgesetzten Insassen auch mit einem weiteren Zwang zusetzen?

Auch vor Gericht trägt es deutlich zur psychischen Entspannung bei, wenn die Angeklagten (oder auch Opfer!) vor einer Urteilsverkündung oder einer Aussage ihrer Nikotinsucht nachkommen können. Man darf nicht vergessen:Die sind nervös und haben Angst.

Im Amtsgericht Hamburg-St.Georg, Wandsbek und Barmbek gilt schon seit längerem Rauchfreiheit. Und aus Erfahrung kann ich sagen: Das trägt NICHT zur Deeskalation vor Gericht bei...

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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #1 am: 24 September 2007, 12:00:13 »

Speziell zur JVA : Da könnte ich mir auch gut vorstellen, die Zellen auch unter dem Raucher/Nichtrauchergesichtspunkt aufzuteilen (vermutlich sind die meisten Insassen eh' Raucher).Da würde ich dann keinen Grund sehen, warum in den Raucherzellen das Rauchen nicht erlaubt sein sollte.Gibt doch in der freien Wirtschaft auch Raucherbüros, wobei ich nicht weiß, in wie weit letzteres mit dem kommenden Gesetz vereinbar ist.
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #2 am: 24 September 2007, 12:23:02 »

Eben... es darf doch wahrscheinlich in abgetrennten Raucherräumen weitergequarzt werden. Und diese in einer Haftanstalt einzurichten, wird ja wohl möglich sein.


Auf der anderen Seite wäre das Werden zum Nichtraucher natürlich ein erster Schritt zum Werden eines besseren Menschen ;D ;)
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #3 am: 24 September 2007, 12:35:39 »

Ich sehe da kein Problem, dann werden die Justizvollzugsanstalten zum rauchfreien Zonen, genauso wie sie jetzt drogenfreie Zonen sind ;)
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #4 am: 24 September 2007, 13:42:22 »

was passiert eigentlich mit Häftlingen, die dann trotzdem rauchen?
werden die ... eingesperrt?  ;D
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(http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/imsmilin.gif)Aus der "Lingener Tagespost": "Auch im aktuellen Fall führt eine Spur in die deutsch-bayerische Grenzregion."

Cassandrus

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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #5 am: 24 September 2007, 13:59:07 »

die bekommen ein Bußgeld. Wenn die das nicht zahlen (...), kann Erzwingungshaft zur Zahlung des Bußgeldes erfolgen, welche einer Haftstrafe "nachnotiert" wird.

Lustiger ist allerdings, dass die Insassen selbst "Jagd" auf die JVA-Bedienstete und sogar deren Vorgesetzten (sieht das Gesetz ausdrücklich vor) wegen "Rauchens" machen können....

Noch lustiger ist, dass natürlich ein Großteil der rauchenden Richterschaft über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide befinden muss...


Na, was DAS alles an Gerichtsverfahren auslösen wird ::) Schade ist nur, dass es natürlich die Vakanzen der Richter bezüglich Terminierungen für STRAFSACHEN (!) noch mehr einschränken wird als ohnehin schon...

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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #6 am: 24 September 2007, 15:25:08 »

Rauchverbote in Restaurants finde ich persönlich super, aber auf Parties, in Diskos, oder Konzerten muss das nicht sein... Gehört doch auch irgendwie zur Atmosphäre dazu...
Das mit den JVAs ist natürlich bedenklich... Straftäter auf Zigaretten-Entzug möchte ich mir gar nicht vorstellen, mir reicht die Erinnerung an meine Freundin, die mit dem Rauchen aufhören wollte...
Das Gesetz scheint ein bisschen undurchdacht zu sein.
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #7 am: 24 September 2007, 15:37:49 »

Das Gesetz scheint ein bisschen undurchdacht zu sein.
Wahrscheinlich wäre es das, wenn da nicht so viele Parteien und Lobbies ihre Finger im Spiel hätten und an allen Ecken daran herumzerren...
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #8 am: 24 September 2007, 15:42:07 »

Was soll immer der scheiß, das würde zur Atmosphäre gehören? Das ist der größte Bullshit überhaupt!
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #9 am: 24 September 2007, 15:45:31 »

Was soll immer der scheiß, das würde zur Atmosphäre gehören? Das ist der größte Bullshit überhaupt!
Zur Atmosphäre in der JVA ? Ja, ich glaube das ist Bullshit  ;D

Und wegen dem Rauchverbot an sich : Es steht doch auch noch gar nicht fest, das rauchen wirklich krank macht *duck*
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #10 am: 24 September 2007, 15:53:05 »

Was soll immer der scheiß, das würde zur Atmosphäre gehören? Das ist der größte Bullshit überhaupt!
Keineswegs.  :P
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #11 am: 24 September 2007, 15:55:36 »

Was soll immer der scheiß, das würde zur Atmosphäre gehören? Das ist der größte Bullshit überhaupt!

Das gehört genauso zur Atmosphäre wie das sonntägliche Wäschewaschen wg. total verqualmter Klamotten :P
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #12 am: 24 September 2007, 15:55:50 »

Ich hab jetzt alle Lexika nach "Atmosphäre" durchsucht. Und nicht mal in der von der Venus oder dem Jupiter sind nennenswerte Anteile von Nikotin, Teer, Ruß, Kohlenmonoxid... Und bei der Erdatmosphäre schon gar nicht.
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #13 am: 24 September 2007, 16:00:24 »

Ich hab jetzt alle Lexika nach "Atmosphäre" durchsucht. Und nicht mal in der von der Venus oder dem Jupiter sind nennenswerte Anteile von Nikotin, Teer, Ruß, Kohlenmonoxid... Und bei der Erdatmosphäre schon gar nicht.
Aber in der Clubatmosphäre.
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Re: Rauchverbot am dem 01.01.2008 in öffentlichen Gebäuden
« Antwort #14 am: 24 September 2007, 16:24:36 »

Ich hab jetzt alle Lexika nach "Atmosphäre" durchsucht. Und nicht mal in der von der Venus oder dem Jupiter sind nennenswerte Anteile von Nikotin, Teer, Ruß, Kohlenmonoxid... Und bei der Erdatmosphäre schon gar nicht.
Aber in der Clubatmosphäre.
Ho, ho, ho. Einer dieser legendären Eisbär-Kalauer. Ich lach mich wech.
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