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Autor Thema: Hausrecht fuer Forenbetreiber  (Gelesen 4744 mal)

sober

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« am: 12 Februar 2007, 16:00:52 »

Nachdem ich ja nun schon 2 mal ein "Hausverbot" ausgesprochen habe, um das Wiederkehren auch unter falschen Namen von Benutzern zu verhindern und dabei mind. einmal belaechelt wurde vom Betroffenen, so ist dieser Artikel interessant.
Darin wurde Heise vom Gericht das Hausrecht fuer ihr Forum zugesprochen und somit meine Aussage bestaetigt.
Das erneute Betreten eines Forum, aus dem man verwiesen wurde, ist damit also sogar gesetzlich verboten. Ueber Folgen fuer den daraus folgenden Hausfriedensbruch kann sich jeder Betroffene dann selbst informieren.

Zudem hat sich wohl zusaetzlich rausgestellt, daß zwischen dem Betreiber und dem Benutzer bei Registrierung auf Basis der Benutzungsregeln ein Vertrag entsteht und somit diese Regeln kein "Aha, nett, hab ich gelesen ist mir aber egal"-Dokument ist, sondern eines, was verbindlich fuer die Benutzung ist.
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Eisbär

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Re: Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #1 am: 12 Februar 2007, 16:14:53 »

Zitat von: "sober"
...daß zwischen dem Betreiber und dem Benutzer bei Registrierung auf Basis der Benutzungsregeln ein Vertrag entsteht...
Oha... dann lese ich jetzt lieber nochmal das Kleingedruckte (ist ja schon eine Weile her)...
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Thomas

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Re: Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #2 am: 12 Februar 2007, 16:18:21 »

Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "sober"
...daß zwischen dem Betreiber und dem Benutzer bei Registrierung auf Basis der Benutzungsregeln ein Vertrag entsteht...
Oha... dann lese ich jetzt lieber nochmal das Kleingedruckte (ist ja schon eine Weile her)...

Meinst du, das du da irgendwas neues entdecken wirst ? Ich meine, die Benutzerregeln hier sollten doch 08/15 und somit im Kern bekannt sein, oder ?
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Bombe

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Re: Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #3 am: 12 Februar 2007, 16:25:57 »

Zitat von: "Eisbär"
Oha... dann lese ich jetzt lieber nochmal das Kleingedruckte (ist ja schon eine Weile her)...

Eigentlich nicht nötig, bei Änderungen dieses Vertrages musst du benachrichtigt werden (und erhältst gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht :).
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Eisbär

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Re: Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #4 am: 12 Februar 2007, 16:32:43 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "sober"
...daß zwischen dem Betreiber und dem Benutzer bei Registrierung auf Basis der Benutzungsregeln ein Vertrag entsteht...
Oha... dann lese ich jetzt lieber nochmal das Kleingedruckte (ist ja schon eine Weile her)...

Meinst du, das du da irgendwas neues entdecken wirst ? Ich meine, die Benutzerregeln hier sollten doch 08/15 und somit im Kern bekannt sein, oder ?
Jein.

So die groben Sachen natürlich.
Aber die Feinheiten...

Allerdings habe ich beim erneuten Lesen auch nichts gefunden, bei dem ich gesagt hätte "Oh, da hast Du aber einen Bock geschossen.

Die Aufforderung allerdings unter 3. doch mal verständlich zu schreiben, können sich einige getrost zu Herzen nehmen.
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sober

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #5 am: 12 Februar 2007, 17:25:33 »

naja, das schlimmste was passieren kann, ist, daß der Betreiber einen rauswerfen kann, wenn man gegen den "Vertrag" verstößt.
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Kortirion

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #6 am: 12 Februar 2007, 18:24:20 »

Na da bin ich aber froh, dass es zusätzlich zu dem bekannten Urteil des LG Bonn nun ein Weiteres urteil gibt, dass auf die Etablierung eines virtuellen Hausrechts hinausläuft. Aber vorsicht...Urteile sind keine Gesetze! Geregelt ist da nach wie vor gar nichts. Das ganze läuft nur über Analogien zum klassischen Hausrecht und wurde bisher "nur" von zwei Gerichten so anerkannt. Das nächste Urteil kann durchaus gegenteilig ausfallen.
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pelle_di_neve

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #7 am: 13 Februar 2007, 10:54:34 »

Ich finde es schon schlimm genug dass man sich in einem Forum derartig daneben benehmen kann, dass es erst zum Aussprechen eines Hausverbotes kommen muss. Eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand das schon verhindern und somit ein gewisses Maß an Manieren auch in einem virtuellem Forum sichern.
Der Humor jeden Users ist sicher anders, man kann auch nicht unbedingt mit jedem, aber solche Unstimmigkeiten sollte man dann schon untereinander und still via PM lösen - oder eben einfach überlesen (was wohl die Nervenschonendste Art ist).
Allerdings finde ich es schon schade, dass in Internet der Respekt vorm Gegenüber doch so schnell und so stark sinkt. Wenn sich diese Menschen dann im Realen gegenüberstehen werden viele dann doch sehr leise. Virtueller Dreck schmeißt sich wohl eben doch viel leichter und schneller als realer - hm?
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Lakastazar

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« Antwort #8 am: 14 Februar 2007, 15:39:20 »

Zitat von: "sober"
Nachdem ich ja nun schon 2 mal ein "Hausverbot" ausgesprochen habe, um ...

Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?
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Bombe

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #9 am: 14 Februar 2007, 16:57:56 »

Zitat von: "Lakastazar"
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?

Magst du eigentlich rhetorische Fragen?
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« Antwort #10 am: 14 Februar 2007, 18:18:15 »

Zitat von: "Bombe"
Zitat von: "Lakastazar"
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?

Magst du eigentlich rhetorische Fragen?
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also Gegenfrage: Wer war(en) der/die Übeltäter?
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Eisbär

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #11 am: 14 Februar 2007, 18:27:46 »

Zitat von: "Lakastazar"
Zitat von: "Bombe"
Zitat von: "Lakastazar"
Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?

Magst du eigentlich rhetorische Fragen?
Bin nicht mehr regelmäßig online...
also Gegenfrage: Wer war(en) der/die Übeltäter?
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Thomas

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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #12 am: 14 Februar 2007, 20:00:57 »

Zitat von: "Lakastazar"
Bin nicht mehr regelmäßig online...

Selbst Schuld, würd' ich sagen  :wink:
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Hausrecht fuer Forenbetreiber
« Antwort #13 am: 15 Februar 2007, 21:39:53 »

Nr. 2 hab ich schon gefunden...

Kein Wunder, dass ich dat nicht mitbekommen hab...
war schließlich aufm Schwarzmarkt.

wer war Nr. 1?
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Eisbär

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« Antwort #14 am: 15 Februar 2007, 22:17:52 »

Zitat von: "Lakastazar"
wer war Nr. 1?
Ein verkannter Dichter...
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