Zitat von: Thomas am 10 September 2007, 15:42:3915 Jahre in der gleichen Firma ? Respekt, das gibt's heute ja fast nur noch bei Beamten und Langzeitarbeitslosen.ist das nicht desselbe?
15 Jahre in der gleichen Firma ? Respekt, das gibt's heute ja fast nur noch bei Beamten und Langzeitarbeitslosen.
Habe erfahren, dass die Prüfbescheinigung für meinen Führerschein mit 17/Begleitetes Fahren auch nach dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig ist und morgen mein EU Führerschein eintrifft!
Ich hab Pale getroffen!
Ich hab Killerqueen getroffen!
Nö, wir sind zusammen in nen Irish Pub gegangen. Und getrennt aufs Klo. Äääääätsch!
Ja wie schön!Nachdem ich mit Hilfe meiner Eltern über 1600 Euro an die Anwälte des HVV abgedrückt habe, erstattet mir die Kanzlei nach Durchsicht der Unterlagen 37 Euro zurück. Und das, nachdem die mir, obwohl die Schuld längst beglichen war, die Gerichtsvollzieherin vorbeigeschickt haben.Witziger Laden!