Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Zivilcourage  (Gelesen 6395 mal)

Morgenroete

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Zivilcourage
« am: 24 Oktober 2006, 15:35:23 »

Wenn Zivilcourage das Leben kostet.
Einige von Euch haben es bestimmt schon gelesen oder gehört. Am Wochenende hat ein 52jähriger Mann in der S-Bahn einige Jugendliche zwischen 20 bis 22 aufgefordert die Passagiere nicht weiter zu belästigen. Laut Zeugen hat der Mann den Jugendlichen auch Schläge angedroht und daraufhin hat einer dieser ihn mit einem Faustschlag gegen den Kopf niedergeschlagen. Der Mann ist inzwischen an seinen Verletzungen gestorben.

Was haltet Ihr von solcher Zivilcourage?
Meint Ihr die bringt was?

Wer traut sich denn heute noch überhaupt sowas zu zeigen?

Also ich hätte mir in manchen Situationen mehr Courage von meinen Mitfahrgäste gewünscht. Aber anderer Seits sag ich auch nichts wenn anderer in gleichen Position sind wie ich es war.

Wie weit geht Eure Zivilcourage?
Wann halter Ihr sie für angebracht und wann nicht?
Wann meint Ihr wenn es einfach besser ist den Mund zu halten und weg zu sehen?

Oder was habt Ihr schon getan?

Und ich mein jetzt nicht unbedingt nur für Freunde und Bekannte, sondern besonders halt für Fremde etc.?
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Zivilcourage
« Antwort #1 am: 24 Oktober 2006, 15:48:18 »

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Morgenroete

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Zivilcourage
« Antwort #2 am: 24 Oktober 2006, 15:51:50 »

Ist ja gut ich geh in eine Ecke und schäme mich.

Trotzdem find ich den Vorfall ganz schön heftig.
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anyway

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Zivilcourage
« Antwort #3 am: 24 Oktober 2006, 15:56:14 »

ist er ja auch  :?
Aber wer kann schon ahnen, das ein Schlag auf den Kopf tödlich sein kann, bzw. in dieser Situation tödlich war.
Es hätte schließlich auch nur ne Beule geben können... oder?

.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.
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Zivilcourage
« Antwort #4 am: 24 Oktober 2006, 16:03:16 »

Zitat von: "anyway"
ist er ja auch  :?
.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.


Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in "" (ich kenne den korrekten Begriff dazu nicht, ich nenne es Gänsefüsschen). Der Täter hat sich Totschlags  oder gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht
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Thomas

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Zivilcourage
« Antwort #5 am: 24 Oktober 2006, 16:24:44 »

Zitat von: "anyway"

.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.

Ich hoffe, sie kriegen das Schwein und buchten es lange ein.
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Mentallo

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Zivilcourage
« Antwort #6 am: 24 Oktober 2006, 16:42:06 »

nun, in einigen punkten bin ich echt spiesser, darunter fällt auch, dass ich recht schnell den mund aufmache und mich einmische. zumindest, solange es etwas bringt, somit wären wir bei der verhältnismässigkeit.

die frage ist immer, wieviel man riskiert. in obigem falle hat der mann anscheinend viel riskiert (mit gewalt drohen, insbesondere mehren potentiellen gegnern gegenüber) ist immer fragwürdig sinnvoll. eine tötungsabsicht wird man dem täter wohl auch nicht vorwerfen können. tragisches zusammenspiel von fragwürdigem heldentum und unverhältnismässiger gewaltanwendung. werden den täter schon finden, bei der menge an zeugen und den vorhandenen überwachungskameras...

ich habe mich seit meinem 16ten lebensjahr nicht mehr geschlagen und bin froh darum. hilfbereitschaft zeige ich gerne, dränge mich aber bestimmt nicht auf.
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Thomas

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Zivilcourage
« Antwort #7 am: 24 Oktober 2006, 16:44:01 »

BTW:
Zitat von: "Mentallo"
nun, in einigen punkten bin ich echt spiesser, darunter fällt auch, dass ich recht schnell den mund aufmache und mich einmische. zumindest, solange es etwas bringt, somit wären wir bei der "verhältnismässigkeit der mittel".

Ist so ein Verhalten spießig ? Verstohlen weggucken wäre doch eher spießig.Oder meintest du, das Zivilcourage altmodisch ist ?
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anyway

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Zivilcourage
« Antwort #8 am: 24 Oktober 2006, 16:53:29 »

hehe.... die letzte "Heldentat", die ich begangen habe war vor laaanger Zeit, als ich noch in Hamburg lebte, in der Bahn. So nen alter Sack (schätzungsweise alkoholträchtige 55 - 60 Jahre alt) belästigte seine Gegenübersitzerin indem er sich laut beschuldigte, sie würde ihm Auf den Schwanz schauen und das sie auch nur das eine von ihm wolle.
Naja. die Gute Frau schien sich nicht wehren zu können und so habe ich sie heldenhaft zu mir gerufen (auf einen sicheren Sitzplatz ;) ) und den alten noch etwas beleidigt.

Zitat von: "Black Russian"
Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in ""
Naja, ich finde ein Täter in diesem Sinne setzt eine gezielte Tat voraus, mit festen Absichten. Und es war ja eine Spontantat. Das macht ihn natürlich dennoch zum Täter, aber nicht aus Vorsatz. Deswegen die Anführungsstriche. ;)
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Zivilcourage
« Antwort #9 am: 24 Oktober 2006, 17:03:39 »

Zitat von: "anyway"

Zitat von: "Black Russian"
Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in ""
Naja, ich finde ein Täter in diesem Sinne setzt eine gezielte Tat voraus, mit festen Absichten. Und es war ja eine Spontantat. Das macht ihn natürlich dennoch zum Täter, aber nicht aus Vorsatz. Deswegen die Anführungsstriche. ;)


Strafgesetzbuch
 
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
 
17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231)
 § 227
Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
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K-Ninchen

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« Antwort #10 am: 24 Oktober 2006, 23:52:08 »

Zitat von: "Black Russian"
Zitat von: "anyway"

Zitat von: "Black Russian"
Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in ""
Naja, ich finde ein Täter in diesem Sinne setzt eine gezielte Tat voraus, mit festen Absichten. Und es war ja eine Spontantat. Das macht ihn natürlich dennoch zum Täter, aber nicht aus Vorsatz. Deswegen die Anführungsstriche. ;)


Strafgesetzbuch
 
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Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Da hat er ja noch mal Glück gehabt, daß er keine Steuerhinterziehung oder so begangen hat *zynischgrins*
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Ich bin zutiefst bösartig und hinterhältig (kein Wunder bei dem Sternzeichen) und habe grundsätzlich niedere Beweggründe für fast alles.

SoylentHolger

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Zivilcourage
« Antwort #11 am: 25 Oktober 2006, 06:03:39 »

Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "anyway"

.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.

Ich hoffe, sie kriegen das Schwein und buchten es lange ein.



Die haben sich schon alle gestellt.
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Eisbär

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Zivilcourage
« Antwort #12 am: 25 Oktober 2006, 10:46:12 »

Zitat von: "SoylentHolger"
Zitat von: "Thomas"
Zitat von: "anyway"

.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.

Ich hoffe, sie kriegen das Schwein und buchten es lange ein.



Die haben sich schon alle gestellt.
Naja, da wird kaum mehr als der eine verurteilt werden und das dann nach Jugendstrafrecht.

Faktisch hat da einer einen einzigen Schlag ausgeführt nachdem er bedroht wurde. Tötungsabsichten kann ich da beim besten Willen nicht erkennen.
Die anderen haben dem Opfer ja nichts getan.
Ich bin neugierig, was da noch draus wird.
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Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

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Zivilcourage
« Antwort #13 am: 25 Oktober 2006, 10:46:59 »

Zivilcourage hört da auf, wo Gefahr für Leib und Leben besteht - es dank Dir keiner, wenn Du dabei Schaden nimmst. Und helfen kann ich auch, wenn ich per Handy die Polizei rufe - so ein kleines mobiles Gerät hat heutzutage fast jeder am Mann oder Frau.
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Thomas

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Zivilcourage
« Antwort #14 am: 25 Oktober 2006, 10:57:20 »

Zitat von: "Eisbär"
Naja, da wird kaum mehr als der eine verurteilt werden und das dann nach Jugendstrafrecht.

"Der Eine" wäre ja auch schon mal genug.

Zitat von: "Eisbär"
Faktisch hat da einer einen einzigen Schlag ausgeführt nachdem er bedroht wurde. Tötungsabsichten kann ich da beim besten Willen nicht erkennen.
Die anderen haben dem Opfer ja nichts getan.

Tötungsabsicht ist ja auch keine zwingende Voraussetzung, um (lange) eingebuchtet zu werden.

Naja, mal schauen.Ich könnte mir gut vorstellen, das der Täter schon die ein oder andere Vorstrafe in seiner Akte hat, was eine entsprechende Verurteilung erleichtern sollte.

Wenn allerdings, wie in manchen Berichten zu lesen ist, das Opfer mit den Handgreiflichkeiten angefangen haben soll, sieht das alles noch wieder anders aus.
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