ist er ja auch :? .. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.
.. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.
nun, in einigen punkten bin ich echt spiesser, darunter fällt auch, dass ich recht schnell den mund aufmache und mich einmische. zumindest, solange es etwas bringt, somit wären wir bei der "verhältnismässigkeit der mittel".
Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in ""
Zitat von: "Black Russian"Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in "" Naja, ich finde ein Täter in diesem Sinne setzt eine gezielte Tat voraus, mit festen Absichten. Und es war ja eine Spontantat. Das macht ihn natürlich dennoch zum Täter, aber nicht aus Vorsatz. Deswegen die Anführungsstriche.
Zitat von: "anyway"Zitat von: "Black Russian"Das Wort Täter gehört in diesem Kontext nicht in "" Naja, ich finde ein Täter in diesem Sinne setzt eine gezielte Tat voraus, mit festen Absichten. Und es war ja eine Spontantat. Das macht ihn natürlich dennoch zum Täter, aber nicht aus Vorsatz. Deswegen die Anführungsstriche. Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) § 227Körperverletzung mit Todesfolge(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Zitat von: "anyway".. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.Ich hoffe, sie kriegen das Schwein und buchten es lange ein.
Zitat von: "Thomas"Zitat von: "anyway".. nun ja. Ich hoffe der "Täter" macht sich Vorwürfe und stellt sich dem.Ich hoffe, sie kriegen das Schwein und buchten es lange ein.Die haben sich schon alle gestellt.
Naja, da wird kaum mehr als der eine verurteilt werden und das dann nach Jugendstrafrecht.
Faktisch hat da einer einen einzigen Schlag ausgeführt nachdem er bedroht wurde. Tötungsabsichten kann ich da beim besten Willen nicht erkennen.Die anderen haben dem Opfer ja nichts getan.