Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Urheberrechte - Datenschutz  (Gelesen 6431 mal)

lisseth

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Urheberrechte - Datenschutz
« Antwort #15 am: 18 Mai 2006, 16:44:20 »

Die Öffentliche Rechtsauskunft kann Dir da bestimmt helfen. Für eine Gebühr von (glaube ich) 5€ bekommst Du schon mal einen kleinen Informationsfluss und Tipps an wen oder was Du Dich wenden kannst.
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Schwarze_Frequenz

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Urheberrechte - Datenschutz
« Antwort #16 am: 18 Mai 2006, 18:57:27 »

Zitat von: "Bombe"
Da steht nämlich drin, dass du, auch wenn du dich davon distanzierst, trotzdem dafür haftbar gemacht werden kannst. Vollidiot.


Will dir ja nicht zu nahe treten, aber überlege dir mal ob es nicht ratsam währe, mit einer anderen Intensität zu argumentieren.

So um aber nochmal zu dem Stellung zu nehmen, was du meintest: Klar ist auch das ein Problem, nun solltest du aber mal selbst einwenig "weiterlesen". Das Internet besteht ja hauptsächlich aus Verlinkungen und wenn man sich den Begriff Netzwerk auch etwas genauer ansieht - stellt man fest das es eigentlich erst dadurch zu Stande kommt. Es liegt hauptsächlich daran, wie man seinen Standpunkt formuliert. Von daher kann selbst aus rechtlicher Sicht niemanden vorgeschrieben werden, das er seine Links trotz Hinweis aus rechtwidriegen Motiven setzt.

Will da aber auch nicht weiter ausholen, ist ja wieder ein ganz anderes Thema. Mag es nur nicht, wenn mir jemand an's Bein pisst, den ich nicht mal kenne.
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ie Menschen sagen ich schau sie böse an, doch es ist mir einfach nur zu anstrengend dauernd die Gesichtswinkel nach oben zu ziehen ;)

SchwarzerMond

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« Antwort #17 am: 18 Mai 2006, 23:37:49 »

@Dada
Naja wie man so schön sagt " es kommt darauf an" in welchen zusammenhang er Dir Sachen mit schickt.
Ich weiß ja nciht wie lang das her ist, das er die anderen verklagt hat, ich könnte mir nun gut vorstellen das er sich erneut verklagt weil diese das Material immer noch benutzen (sonst hättest Du es ja von dort nicht kopieren können) und er nun halt einen runf´dumschlag macht, als Euch beide abmahnen möchte und kassieren könnte und in Verbindung mt diesem Verfahren kann er Dir das schon schicken.

Denke ich mal. Ob das nun 100% stimmt kann ich Dir auch nicht sagen.
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Akira

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« Antwort #18 am: 19 Mai 2006, 00:58:39 »

zu 1


ja darf er unwissenheit schützt leider vor strafe nicht
du kannst aber auf deiner unwissenheit beharren sollte es zum prozess kommen drücken die meisten richter nen auge zu


zu 2

nein das darf er nicht!


Wenn er abmahnt und wen nicht darf er nciht preisgeben da gibs ne berufsschweige pflicht eigentlich

also schwärz den bei der kammer an ;)
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sYntiq

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« Antwort #19 am: 19 Mai 2006, 02:48:03 »

Zitat von: "Schwarze_Frequenz"
So um aber nochmal zu dem Stellung zu nehmen, was du meintest: Klar ist auch das ein Problem, nun solltest du aber mal selbst einwenig "weiterlesen". Das Internet besteht ja hauptsächlich aus Verlinkungen und wenn man sich den Begriff Netzwerk auch etwas genauer ansieht - stellt man fest das es eigentlich erst dadurch zu Stande kommt. Es liegt hauptsächlich daran, wie man seinen Standpunkt formuliert. Von daher kann selbst aus rechtlicher Sicht niemanden vorgeschrieben werden, das er seine Links trotz Hinweis aus rechtwidriegen Motiven setzt.


Das war auch "damals" bei dem betreffendem Urteil ein Argument. Hat aber nichts gebracht. Es ist egal ob du dieses "Statement" setzt oder nicht. Für die Links die du auf deiner Homepage setzt bist DU ganz allein verantwortlich. DU hast regelmässig zu prüfen ob sich hinter den Links nicht plötzlich etwas rechtswidriges befindet. Das ist völlig egal ob du dich davon distanzierst oder nicht.

Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
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Dada

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« Antwort #20 am: 19 Mai 2006, 07:12:13 »

Zitat von: "SchwarzerMond"
Ich weiß ja nciht wie lang das her ist, das er die anderen verklagt hat, ich könnte mir nun gut vorstellen das er sich erneut verklagt weil diese das Material immer noch benutzen (sonst hättest Du es ja von dort nicht kopieren können) und er nun halt einen runf´dumschlag macht, als Euch beide abmahnen möchte und kassieren könnte und in Verbindung mt diesem Verfahren kann er Dir das schon schicken.

Ich habe die Grafik Anfang 2005 von der Seite kopiert, die einstweilige Anordnung wurde aber vom Berliner Landgericht erst am 22.11.2005 erstellt.
Außerdem hätte er mich dann wohl erst mal fragen sollen, WANN ich das kopiert habe.

Wenn ich meine Nachbarin verkloppe und ne Anzeige bekomme, daraufhin sage, dass ihr Mann sie ja auch verkloppt hat und ich sein Verhalten nur übernommen habe, darf mir auch kein Polizist sagen, dass gegen den Mann auch schon ne Anzeige läuft, oder? Auch nicht, wenn er es nach seiner ersten Anzeige schon wieder gemacht hat.

---

Zitat
nein das darf er nicht!


Wenn er abmahnt und wen nicht darf er nciht preisgeben da gibs ne berufsschweige pflicht eigentlich

also schwärz den bei der kammer an Wink

Nun ja, ich dachte an eher einen außergerichtlichen Deal zwischen dem Herrn Anwalt, dem Verantwortlichen der anderen Seite und mir.

---

Erst mal vielen Dank an alle hier, ich werde dann mal bei Gelegenheit die ÖRA aufsuchen (kostet meines Wissens nach 10,- €) und den anderen Abgemahnten kontakten.
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SchwarzerMond

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« Antwort #21 am: 19 Mai 2006, 07:21:17 »

Dein Beispiel mit der verkloppten Fra ist gut *g* weil genau sowas hab ich in real Leben schon mitbekommen. Da hat die Polizei eiskalt gesagt das da bereits ne Anzeigen läuft.

Hat der andere nun eigentlich die Grafik gelöscht? Und hast Du sie nun gelöschtt?

Ich kann Akira nur noch mal recht geben und mich selbst wiederholen, unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber vor Gericht draufbeharren könnte durch aus was bringen.

Jedoch hoffe dass Du es ohne Gerichtsverfahren über die Bühne bringst.
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Thomas

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« Antwort #22 am: 19 Mai 2006, 08:39:38 »

Zitat von: "sYntiq"
Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
Äpfel-mit-Birnen-Vergleichen \o/

Syntiq, schließt du dich jetzt auch schon der Logik der deutschen Richter an ?

Wenn einer ein Hakenkreuz an ein öffentliches Gebäude sprüht, darf ich dann auch die Stadt wegen verwendung verbotener Symbole anzeigen ? Schließlich ist es ja ihr Gebäude, auf dem das Hakenkreuz prangt.

Oder ich bin Zeitungsverkäufer am Kiosk, und auf Seite 5 der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung ist irgendetwas Verfassungswiedriges abgedruckt - können die mich dann auch belangen, weil das ja momentan meine Zeitungsexemplare sind, die da öffentlich herumliegen ?
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sober

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« Antwort #23 am: 19 Mai 2006, 08:49:07 »

Leider hat sYntiq aber recht. Das oben genannte Urteil ist denk ich das meist missinterpretierte urteil im internet überhaupt. und, ja, wenngleich bombe das mal wieder in seiner bekannt chamanten art kundgetan hat: wer das urteil mal selbst liesst, wird feststellen, daß es null bringt, darauf zu verweisen.
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Thomas

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« Antwort #24 am: 19 Mai 2006, 08:50:54 »

Zitat von: "sober"
Leider hat sYntiq aber recht

Hat er auch.Nur sein Vergleich war Scheisse  :wink:
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Dada

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« Antwort #25 am: 19 Mai 2006, 11:12:53 »

Zitat von: "SchwarzerMond"
Dein Beispiel mit der verkloppten Fra ist gut *g* weil genau sowas hab ich in real Leben schon mitbekommen. Da hat die Polizei eiskalt gesagt das da bereits ne Anzeigen läuft.

Oops! Nunja, ich wars nicht. Weder Täterin noch Opfer.
Aber bestimmt hätte der Mann, sofern er davon in Kenntniss gesetzt wäre, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwirken können.
Also das geht ja gar nicht, dass hier rumerzählt wird, wer was verbrochen hat. *aufreg*

---

Zitat von: "SchwarzerMond"
Hat der andere nun eigentlich die Grafik gelöscht? Und hast Du sie nun gelöschtt?

Zitat von: "Dada"
Unterlassenserklärung, die ich auch nach sofortiger Löschung des Kartenausschnittes abgab

Der andere auch, soweit ich weiß, schon vor längerer Zeit.
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Eisbär

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« Antwort #26 am: 19 Mai 2006, 13:36:22 »

Zitat von: "Dada"
Also das geht ja gar nicht, dass hier rumerzählt wird, wer was verbrochen hat. *aufreg*
Wieso eigentlich nicht?

Gerichtsverhandlungen sind ja auch öffentlich...
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sYntiq

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« Antwort #27 am: 19 Mai 2006, 13:42:43 »

Zitat von: "Thomas"
Hat er auch.Nur sein Vergleich war Scheisse  :wink:


Also ich fand meinen Vergleich genauso schwachsinnig wie das Original-Link-Urteil. Also passt es doch :P
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Slayer

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« Antwort #28 am: 20 Mai 2006, 14:15:29 »

Zitat
Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....



FALSCH!
in diesem sinne sei nur mal auf error in persona vel ojecto sowie abberatio ictus hingewiesen!!!

Eisbär

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« Antwort #29 am: 20 Mai 2006, 15:11:54 »

Zitat von: "Slayer"
... error in persona vel ojecto ... abberatio ictus
Je ne compris rien.
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