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Autor Thema: Hamburger Polizei vor Gericht  (Gelesen 14391 mal)

Eric Harris

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #30 am: 13 August 2004, 23:16:31 »

Das ist überings ein Auszug aus einem MOPO Artikel. hoffe das die Mopo für dich keine Propaganda ist
http://archiv.mopo.de/archiv/2002/20021205/nachrichten/hamburg/panorama/hmp2002120419037674.html
Um 9.23 Uhr stellte die Assistentin R., fest, dass der Patient "komisch aussehe". Gerichtsmedizinerin L. reagierte offenbar kopflos. Die Reanimation überließ sie anscheinend für wichtige Minuten ihrer Assistentin, denn laut einem weiteren geheimen Anästhesisten-Gutachten hat sie mehrmals versucht, an diesem Sonntagmorgen ein Notärzteteam herbei zu telefonieren.


Der Bericht aus dem UKE hält fest: 9.29 Uhr endgültiger Kreislaufstillstand. 9.42 Uhr trifft ein Anästhesie-Team ein - mit Rucksäcken und auf Fahrrädern - , um 9.47 Uhr ist der Notarzt da. Das bedeutet: Etwa zwanzig Minuten lang war das Gehirn ohne Sauerstoffzufuhr. Den Ärzten gelingt es auf der Intensivstation, wohin man den leblosen John gebracht hat, Kreislauf und Herz zu beleben und zu stabilisieren.

Vielleicht liegt dir ja die IGM Metall mehr am Herzen!
http://www.labourcom.uni-bremen.de/ak-alternative_fertigung/rundbrf/rundbrf/rund021/s013-sparen-021.html
Zu den "gelungensten" Aktionen des neuen Senates gehören dann auch Aktionen, wie der Abbau von Verkehrshindernissen, Kürzungen bei Sozialprojekten wie der Aids-Hilfe, Beratungsstellen (insbesondere für Frauen), Abschaffung des Spritzentauschs bei Häftlingen. Für Empörung und Beifall hat der Tod des Achidi John geführt aufgrund eines Brechmitteleleinsatzes im Rahmen der Drogenfahndung. Nach Verabreichung des Brechmittels und offensichtlichem Kollaps lag der Afrikaner drei Minuten bewegungslos am Boden. Bemerkung des Leiters der Rechtsmedizin: "Die stellen sich einfach tot". Die Hamburger Anti-Drogenpolitik (der Brechmitteleinsatz wurde schon von SPD und Grüne praktiziert und im Wahlkampf nachdrücklich befürwortet) und die unterlassene Hilfeleistung waren verantwortlich für den Tod eines Menschen.

Hier nun noch die GAL und dann sollte es auch reichen
http://www.lichter-der-grossstadt.de/html-Dokumente/Aktuelles/brechen-gal.htm
Ad 3.: Die Reanimation erfolgte verspätet und fehlerhaft.
Dr. Freudenberg: "Wie ja auch schon der Presse zu entnehmen war, geht aus den Gutachten eindeutig hervor, dass die Reanimationsbemühungen der beiden Medizinerinnen insuffizient waren. So kam es zu der irreversiblen Hirnschädigung infolge Sauerstoffmangels, was bei der Obduktion als Todesursache eindeutig festgestellt wurde".
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Anonymous

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #31 am: 13 August 2004, 23:32:16 »

Zitat von: "Eric Harris"
Das ist überings ein Auszug aus einem MOPO Artikel. hoffe das die Mopo für dich keine Propaganda ist


Genausowenig wie BILD für Andere hier. +gähn+

Was genau hat die IGM mit der Polizei zu tun?

Zitat
Gerichtsmedizinerin L. reagierte offenbar kopflos. Die Reanimation überließ sie anscheinend für wichtige Minuten ihrer Assistentin, denn laut einem weiteren geheimen Anästhesisten-Gutachten hat sie mehrmals versucht, an diesem Sonntagmorgen ein Notärzteteam herbei zu telefonieren.


Glaube keinen geheimen Unterlagen, die keine Sau gesehen hat - es sei denn, du hast sie selbst erstellt.

Zitat
Hintergrund des Todes des Achidi J. nicht mehr zu verantworten. Die rechtliche Grundlage für den Eingriff ist der §81a StPO, der körperliche Eingriffe bei einem Beschuldigten nur zulässt, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
§81a StPO: "Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist."


Ja, und?
Hat es sich negativ auf seine Gesundheit ausgewirkt?
Nein, kein Stück. Lediglich auf seine Lebenserwartung.

Es kann kommen was will, hinterher gibt es immer einen, der es vorhersah.

Wie unsere Theoretiker wohl in der Position der Ärzte/Mediziner/Polizei gehandelt hätten, welche in ihrer Berufspraxis schon mehr als eine Brechmittelverabreichung hinter sich haben und schon mehr als einen Drogendealer vor sich sahen, der irgendwelche Aussetzer des Nervensystems vorgaukelten.

Wie schon erwähnt:
Quellen, keine Propaganda.
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Eric Harris

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #32 am: 31 August 2004, 20:32:23 »

Zwei weitere Beamte wurden nun verurteilt:
Es handelt sich hierbei um die zwei Beamten, die mit Ihrem Schlagstock ohne Grund auf eine Anwohnerin eingeschlagen haben!
Die Strafe beträgt einmal 21 und einmal 18 Monate auf Bewährung!

Ob die beiden schon Ihren arbeitslosenantrag gestellt haben ist nicht bekannt!

Überings findet bald auch ein Verfahren gegen den Einsatzleiter statt, da er seine Männer gedeckt hat, da er mit den Beamten zusammen den Tatverlauf falsch wiedergegeben hat!

http://www1.ndr.de/ndr_pages_newsdetail/0,2984,NID20040826172738_NTBNDR_SPM890,00.html

http://www.taz.de/pt/2004/08/27/a0289.nf/text.ges,1
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messie

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #33 am: 03 September 2004, 18:20:36 »

Neueste Meldung dazu (heute auf NDR2 im Radio vernommen): Das Strafmaß für die beiden Polizisten, die die Zivilfahnder vermöbelt haben, wurde auf 10 Monate auf Bewährung gesenkt, damit sie ihren Beamtenstatus behalten dürfen (!!!) - also, dazu fällt einem wirklich nix mehr ein...  :roll:
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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #34 am: 03 September 2004, 18:31:39 »

Mir drängt sich die Frage auf, was die denn tun müssen, um ihren Beamtenstatus NICHT behalten zu dürfen?

Vor allem: Zivilpolizisten hin oder her: ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich so benommen haben, dass Gewalt gegen sie in irgend einer Weise gerechtfertigt gewesen wäre. Das heißt, die Typen haben draufgeschlagen und dann gefragt (wenn überhaupt), nicht umgekehrt...
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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #35 am: 04 September 2004, 11:26:56 »

Zitat
Mir drängt sich die Frage auf, was die denn tun müssen, um ihren Beamtenstatus NICHT behalten zu dürfen?

Nun, da sollte man mal nen Polizisten fragen, ab welcher Verurteilung man aus dem Polizeidienst (unehrenhaft, versteht sich) entlassen wird. Laut Radiobericht zumindest betrifft das wohl die Länge der "Haft" - ab einem gewissen Strafmaß kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, dann ist es eben vorbei mit den hübschen Handschellen und ggf. der Knarre am Halfter...
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Eric Harris

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #36 am: 05 September 2004, 20:12:45 »

Wieso willst du das denn einen Polizeibeamten fragen?
Bereits bei einer Strafe von 12 Monaten ist der Beamtenstatus futsch egal ob Bewährung oder nicht!
http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/15/186561.html
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messie

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #37 am: 06 September 2004, 00:56:36 »

*lach* jaja, das große weite Feld des I-Net hatte ich vergessen zu befragen *gg*
Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, ob der Punkt während der polizeilichen Ausbildung zur Sprache kommt. Gerade unter dem gegebenen Aspekt hier: Wenn die Polizisten bereits vorher wissen, dass sie ab einer Strafe von 12 Monaten ihren Job verlieren, dann sollten, nein: Müssen sie damit rechnen, dass sie bei rechtswidrigem Verhalten ihren Job verlieren können.

In dem vorliegenden Fall (ich beziehe mich da nun auf den Abendblatt-Artikel) stehen da ganz offensichtlich zwei Philosophien gegenüber: Einerseits die Ansicht, dass Polizisten die solch ein Aggressionspotenzial in sich tragen, in diesem Job nichts zu suchen haben - und andererseits jene, dass sie unter Stress standen und Jobverlust eine zu harte Strafe wäre angesichts der Tatsache, dass sie noch nicht vorbestraft waren.

Angesichts der Schwere der Verletzungen der Opfer denke ich: Raus mit ihnen. Es war ja nicht nur ein Tritt unter Stress, sie haben die Opfer schlicht und einfach zusammengeschlagen - und das auch noch in Ausübung ihres Jobs! Da sehe ich nun doch eine massive Wiederholungsgefahr.

 Und: Wo bleiben eigentlich die Ideen, ein Anti-Agressionstraining für Gruppen, die in solche Stresssituationen geraten können, einzurichten? Mit der Faust auf Aggression zu antworten war eh noch nie die goldene Lösung. - Das gilt im übrigen auch für die andere Seite: Gewalttätig gewordene Demonstranten sollten nicht nur in kurzzeitige Verwahrung, denen würde das Angebot eines Anti-Aggressionstraining (z.B. zur Verkürzung einer Haftzeit etc.) auch ganz gut tun.
Ich weiß im übrigen, dass das im RL auch nicht gerade dolle viel bringt - aber die Abwesenheit eines solchen Angebots kanns ja auch nicht sein.
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Eric Harris

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #38 am: 14 September 2004, 22:57:48 »

Das Amtsgericht hat nun wieder einen Thüringer Polizisten für Schuldig befunden einen bzw. zwei Kollegen in Zivil verprügelt zu haben!
http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/14/340673.html

Besonders bemerkenswert der Kommentar der Stattsanwaltschaft!

"Das Schlagen einer am Boden liegenden Person ist eine der gravierendsten Körperverletzungen"
oder " wenn auf eine am Boden liegende Person eingeschlagen wird, muß ein Polizeibeamter einschreiten, egal ob ein Kollege, der Truppführer, oder der Innenminster persönlich zuschlägt!"

Da er Beamter auf Probe ist bzw. war, sieht man Ihn wahrscheinlich bald Verkehrsschilder in Thüringen putzen
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Mentallo

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #39 am: 14 September 2004, 23:04:37 »

Toller Schlusskommentar. Haste Dir den selber ausgedacht, oder auch geklaut?
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BetterOf2Evils

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #40 am: 17 September 2004, 13:29:40 »

Zitat von: "messie"
... Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, ob der Punkt während der polizeilichen Ausbildung zur Sprache kommt. Gerade unter dem gegebenen Aspekt hier: Wenn die Polizisten bereits vorher wissen, dass sie ab einer Strafe von 12 Monaten ihren Job verlieren, dann sollten, nein: Müssen sie damit rechnen, dass sie bei rechtswidrigem Verhalten ihren Job verlieren können.


Soweit ich weiß, ist Disziplinarrecht ein MUSS-Fach während der Ausbildung!
Aber ob man sich der Konsequenzen bewusst ist - egal ob Wissen oder Nicht-Wissen des Dienstrechts - steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
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