Das ist überings ein Auszug aus einem MOPO Artikel. hoffe das die Mopo für dich keine Propaganda ist
Gerichtsmedizinerin L. reagierte offenbar kopflos. Die Reanimation überließ sie anscheinend für wichtige Minuten ihrer Assistentin, denn laut einem weiteren geheimen Anästhesisten-Gutachten hat sie mehrmals versucht, an diesem Sonntagmorgen ein Notärzteteam herbei zu telefonieren.
Hintergrund des Todes des Achidi J. nicht mehr zu verantworten. Die rechtliche Grundlage für den Eingriff ist der §81a StPO, der körperliche Eingriffe bei einem Beschuldigten nur zulässt, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.§81a StPO: "Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist."
Mir drängt sich die Frage auf, was die denn tun müssen, um ihren Beamtenstatus NICHT behalten zu dürfen?
... Wäre aber trotzdem interessant zu wissen, ob der Punkt während der polizeilichen Ausbildung zur Sprache kommt. Gerade unter dem gegebenen Aspekt hier: Wenn die Polizisten bereits vorher wissen, dass sie ab einer Strafe von 12 Monaten ihren Job verlieren, dann sollten, nein: Müssen sie damit rechnen, dass sie bei rechtswidrigem Verhalten ihren Job verlieren können.