Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Hamburger Polizei vor Gericht  (Gelesen 14388 mal)

Nachtmensch

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #15 am: 13 August 2004, 14:52:45 »

Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "Buddel!"
Äh, ist demonstrieren nicht ein Grundrecht, nur so ´ne Frage?
Demonstrieren: ja. Randalieren: nein.
Das wird gern vergessen...


Gehts noch ein wenig populistischer bitte?

Ich bin früher schon öfters friedlich sitzend von Polizisten bedroht / regelwidrig abgeschleppt / angepöbelt worden, wohlgemerkt bei friedlichen Demos. Die Gewalt ging jedes Mal  (also in drei von drei Fällen) von den Polizisten aus. Und ja, das konnte ich in der Tat beurteilen, weil die Demo absolut übersichtlich war.

Sätze wie: "Verpiss Dich, oder ich hau Dir so aufs Maul, dass Du es garantiert nicht mehr vergisst." kamen mir tatsächlich schon von Polizisen ans Ohr.

Wer die ganze Zeit schreibt, dass die Männer in Grün nur ach so friedlich sind, sich nur gegen die Randalierer schützen und als Allzeitklassiker "nur ihren Job machen", kann das mangels Erfahrung offensichtlich nicht beurteilenmeiner oder hat schlicht und ergreifend keine Ahnung, bzw. argumentiert auf BILD-Fakten.

Schlagzeile "Feige Demonstranten flüchten in das Dom-Publikum". Nachdem die Bullen in HH eine Seite abgeriegelt hatten. Da war ich zwar nicht dabei, musste aber gut grinsen.

ein Nachtmensch.
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Buddel!

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #16 am: 13 August 2004, 15:21:57 »

Zitat von: "Eisbär"
Zitat von: "Buddel!"
Äh, ist demonstrieren nicht ein Grundrecht, nur so ´ne Frage?
Demonstrieren: ja. Randalieren: nein.
Das wird gern vergessen...


Und schwarzgekleidete sind alles Satanisten!
Oh bitte, da kann ich "Nachtmensch" nur zustimmen, natürlich gibt´s auf Demos häufiger mal Leute denen es nur um Gewalt geht und nie um die Sache, aber viel häufiger gibt es friedliche Demonstranten die auch einfach mal so ein in die Fresse kriegen.
Und im Moment liegt das legale Recht auf Gewaltanwendung bei der Polizei, das heisst noch lange nicht das jedesmal wenn von Seiten der Polizei Gewalt angewendet wurden ist, dieses gerechtfertigt war. Und jedes mal wenn Demonstranten Gewalt anwenden, ist dies nicht legetim.
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messie

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #17 am: 13 August 2004, 15:31:41 »

Ja, es IST ein schwieriges Thema. Weil die Gefahr gross ist, in Populismus zu verfallen...

@ Lucas de Vil: Ich brachte das Beispiel nicht einfach so. Einer Freundin von mir ist genau solch ein Schreiben mal ins Haus geflattert. Mag sein, dass da irgendwo ein korrekter Dienstweg nicht eingehalten wurde - aber Fakt ist, dass es so etwas gibt. Und auch wenn eine andere Dienststelle solche Fälle bearbeitet - der Satz "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" hat in vielen Branchen Hochkonjunktur. Es wäre erstaunlich, wenn diese "Regel" unter Polizisten nicht auch gerne befolgt würde.

Zum Thema selbst:
Ich kenne die Ausbildungsinhalte der Polizisten nicht. Mir scheint aber auf jeden Fall ein Anti-Agro-Training zu fehlen! Die von Nachtmensch und Eric Harris beschriebenen Fakten belegen doch eindeutig, dass eine ganze Reihe von Polizisten mit dem Stress, dem sie auf Demos ausgesetzt sind, nicht klarkommen.

Es gibt viele, viele weiße Schafe unter Polizisten. Ich persönlich hatte noch nie Probleme mit ihnen, auch in schwierigen Situationen. Jene, die sich aufs De-Eskalieren verstehen (in dem eigentlichen Wortsinn, nicht in dem, wie Schill es immer gebrauchte - er meinte das Gegenteil davon  :roll: ), nehmen auch auf Demos schnell die Schärfe.
Dumm nur, dass die schwarzen Schafe unter ihnen nicht nur existieren -NEIN- sie werden meist auch nicht belangt deswegen! Wenn ein Polizist mit dem Schlagstock auf einen unbewaffneten Demonstranten einschlägt bis es blutet, ist das Körperverletzung, nichts weiter. Wenn solche Sätze wie der von Nachtmensch beschriebene fallen, dann ist das nichts anderes als eine verkappte Folterandrohung. Das sind STRAFTATEN, und dass die nicht geahndet werden, ist schlicht eine Frechheit.

Dann gibt es da noch das Problem der Randalierenden Autonomen.
Ja, die gibt es auch. Leider.
Linke Demos - überhaupt die linke Szene - hätte einen um einiges besseren Ruf, wenn es sie nicht gäbe. Da kann es völlig ruhige Demos geben, eine gute Stimmung - aber NEIN, ein paar Idioten müssen mal wieder aus Prinzip Steine auf Polizisten werfen. Das ist schlicht und einfach pure Dummheit. Dass dann Polizisten ihnen gegenüber grob werden, ist absolut nachvollziehbar: Je schneller sie die Randalierer schnappen und ruhigstellen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Situation eskaliert. Dass da gut gehobelt wird in dem Moment, ist da völlig normal. Solange -das sollte man bedenken- sie nicht Unschuldige dabei treffen! (Ich meine nicht diejenigen, die mitten zwischen den Randalierern stehen - die sollten sich, wenn`s losgeht, schnell verdrücken, ansonsten: Mitgefangen-mitgehangen)

Und die BILD-Zeitungsschlagzeilen  :roll: verkauft sich eben besser so, als wenn drinstehen würde, dass die Demos ja insgesamt friedlich waren. Begriffe wie "Chaoten", "Feige Demonstranten" wie "Linke Randalierer" laufen eben gut.  :roll:
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Nachtmensch

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #18 am: 13 August 2004, 15:40:28 »

Sehr komisch...

Zitat von: "messie"

Dann gibt es da noch das Problem der Randalierenden Autonomen.
Ja, die gibt es auch. Leider.
Linke Demos - überhaupt die linke Szene - hätte einen um einiges besseren Ruf, wenn es sie nicht gäbe.


Davon abgesehen, dass es tatsächlich ab und an mal ein paar randalierfreudige Arschlöcher gibt, auch wenn ich das noch nicht erlebt habe, da ich nicht auf Bambule & Co.-Demos gegangen bin, gibt es natürlich noch die Tatsache, dass von linken Demos aufgrund der rechten Pressedominanz nie besonders freundlich berichtet wird. Mit dem üblichen Verweis auf die Springer-Presse.

Und die gewaltbereite Zivilbullen-unter-Demonstrierern-Geschichte ist auch keine Mähr, was man an den letzten Prozessen gesehen hat, wo Bullen tatsächlich verklagt wurden, weil sie  ihresgleichen in zivil niedergeknüppelt haben..  :lol:  :lol:

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messie

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #19 am: 13 August 2004, 15:51:42 »

Zitat
gibt es natürlich noch die Tatsache, dass von linken Demos aufgrund der rechten Pressedominanz nie besonders freundlich berichtet wird

Gut, dass nicht eben freundlich berichtet wird, fällt schon auf. Ohne diese paar Idioten da drin hätte es die Presse aber bedeutend schwieriger, eine Angriffsfläche zu finden. Da müsste man schon offen lügen, wenn man eine friedliche Demo zu einem "Hort des Schreckens" erklären wollte - und obwohl ich nicht einmal das (Lügen) ausschliessen mag, sind sie doch ein Risiko, dass sie als solche enttarnt werden - während es um einiges einfacher ist, die paar Randalierer im passenden Winkel zu fotografieren, "Randale auf BAMBULE-Demo" drunterzuschreiben und seine auflagenbringende Schlagzeile zu haben.
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Kenaz

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #20 am: 13 August 2004, 17:20:01 »

@ Erich Harris

Sorry, aber was die Geschichte mit Achidi John betrifft, so hält sich mein Mitleid ehrlich gesagt in geordneten Grenzen.

Wer hierzulande mit harten Drogen dealt, bringt wissentlich das Leben anderer Menschen in Gefahr. Punkt eins. Er weiß ebenfalls sehr genau, daß er sich ganz klar in die Illegalität begibt - und das nicht nur ein bißchen. Punkt zwei. - Sicher, bisher konnten sich diese Jungs immer darauf verlassen, daß, wenn sie den Kram mal runtergeschluckt hatten, ihnen nichts mehr nachzuweisen war und von daher nicht mehr allzuviel passieren konnte, weil schlicht und einfach die Handhabe gegen sie fehlte. Das ist jetzt nun mal anders. Und ich persönlich finde das gut und richtig.

Du schreibst selbst, daß Herr John sich erst zu wehren begann, als er die Sonde nahen sah. Warum nahte die Sonde? Weil Herr John das Brechmittel nicht freiwillig zu sich nehmen wollte. Warum wollte er das nicht? Weil er ziemlich genau wußte, daß er dann verkoffert hat. - Auf den von Dir gelinkten Seiten wird nun darauf hingewiesen, auch für "DealerInnen" hätte "die Unschuldsvermutung zu gelten", und das ist ja alles schön und gut. Der Fall liegt aber etwas kniffeliger, wenn Polizeibeamte jemanden dabei beobachten, wie er seine Scheiße runterschluckt. Da gab es früher keine Handhabe, denn das potentielle Beweismittel war im Körper des Verdächtigen verschwunden und keiner hatte das Recht, diesen so lange festzuhalten, bis es von alleine wieder 'rauskam. Tja, und dafür gibt's jetzt eben Brechmittel. Jemand, der unschuldig ist und sich dieses Umstandes bewußt ist, der wird im Zweifelsfall die - zugegebenermaßen unangenehme - Option in Betracht ziehen, das Brechmittel zu sich zu nehmen, zu kotzen, auf seine lupenreine Kotze zu verweisen und zu sagen: "Bittesehr. Was zu beweisen war." Es ist ja keineswegs so, daß das Brechmittel ausschließlich via Sonde eingenommen werden kann/muß: diese Möglichkeit wird erst bei strikter Weigerung gegen eine freiwillige Einnahme in Betracht gezogen. - Und zu den fraglichen Komplikationen mit zweifelsohne tragischem Ausgang kam es ja erst durch die massive Gegenwehr des Mannes.

Und von wegen "Ich werde sterben!": Daß ich nicht lache! Kein Mensch kann mir erzählen, daß jemand, der schon eine Weile hier lebt - und das war bei dem Herrn ja offenkundig der Fall -, ernsthaft der Meinung ist, ihm würde in einem Krankenhaus etwas eingeflößt, das ihn tötet. - DIESE Jungs wissen SEHR genau, daß sie in einem Rechtsstaat leben, in dem wesentlich weniger in restriktiver und repressiver Richtung möglich ist, als bei ihnen zuhause (was ich, um Mißverständnissen entschlossen entgegenzutreten, auch ausdrücklich begrüße!) - und das haben sie bisher auch weidlich ausgenutzt. - Und diese meine Sicht der Dinge hat auch nichts mit Vorurteilen zu tun, wie Du jetzt vielleicht schon anhebst zu schreien/tippen. Über die Drogenszene bzw. die Leute, die sich in ihr bewegen, mußt Du mir nämlich nichts erzählen, denn wie die funktioniert bzw. wie die dazugehörigen Leute - auf Händler- wie auf Konsumentenseite - ticken, das weiß ich - Du magst es glauben oder nicht - aus höchsteigener Erfahrung.

Meiner Ansicht nach hatte Herr John angesichts des drohenden Brechmitteleinsatzes genau zwei Möglichkeiten, die ihm und allen Beteiligten die anschließende Tragödie erspart hätten: a) Zugeben, daß er was drin hat, was die rechtlichen Mittel an die Hand gibt, ihn so lange festzuhalten, bis der Scheiß auf natürlichem Wege wieder 'rauskommt; b) Brechmittel freiwillig und ohne Gegegnwehr schlucken. - Wenn der Staat im Kampf gegen die Pest, die harte Drogen zweifelsohne darstellen, nicht die Mittel hat, Beweismittel bei ausreichendem Verdachtsmoment auch aus dem Körper des Verdächtigen zu extrahieren, dann kann er die Waffen gleich strecken. Und das, mein frommer Froind, fändest Du spätestens dann nicht mehr witzig, wenn Dein Kind drauf ist. - Sorry, aber diesen Schmusekurs, den Ihr (gottlob nicht alle - ich kenne einige Linke, die das ganz anders sehen ...) selbst gegen diesen koks-crack-und-schore-dealenden Abschaum fahrt, der will mir beim allerbesten Willen nicht in die Rübe rein!

Ich habe fertig.
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Bombe

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #21 am: 13 August 2004, 17:57:13 »

Zitat von: "Kenaz"
Jemand, der unschuldig ist und sich dieses Umstandes bewußt ist, der wird im Zweifelsfall die - zugegebenermaßen unangenehme - Option in Betracht ziehen, das Brechmittel zu sich zu nehmen, zu kotzen, auf seine lupenreine Kotze zu verweisen und zu sagen: "Bittesehr. Was zu beweisen war."

Also, soweit ich weiß, muss man in diesem Lande nicht seine Unschuld beweisen, sondern seine Schuld bewiesen bekommen. Und das Einflößen eines Brechmittels mit Gewalt stellt meiner Meinung nach Körperverletzung dar. Das kann ich so nicht gutheißen!

Mag ja sein, dass die Polizisten gesehen haben, wie er das geschluckt, aber das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Einflößen eines Brechmittels (aus o.g. Gründen).

Zitat von: "Kenaz"
Sorry, aber diesen Schmusekurs, den Ihr (gottlob nicht alle - ich kenne einige Linke, die das ganz anders sehen ...) selbst gegen diesen koks-crack-und-schore-dealenden Abschaum fahrt, der will mir beim allerbesten Willen nicht in die Rübe rein!

Junge, es geht hier nicht um Gruppenkuscheln, sondern um die Menschenrechte. Menschenrechte. Sagt dir vielleicht was. (vgl. dazu auch GG § 1, das ist der mit der Würde des Menschen.) Das beinhaltet auch Dealer, die minderwertiges Crack an minderjährige Nutten verkaufen.

Natürlich ist das nicht toll, dass hierzulande Crack verscherbelt wird und die Dealer ungeschoren davon kommen, wenn sie das Zeug schlucken. Aber Menschenrechtsverletzung kann nicht die Antwort auf Gesetzesübertretung sein. Auf keinen Fall.
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Manchmal fragt man sich, ob sich die Rettungsversuche überhaupt lohnen. Lohnt es sich, die Menschheit zu retten? So wie ich die Sache sehe, ist die Intelligenz bereits ausgerottet, und es leben nur noch die Idioten.

Eisbär

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #22 am: 13 August 2004, 18:31:53 »

Zitat von: "Bombe"
Natürlich ist das nicht toll, dass hierzulande Crack verscherbelt wird und die Dealer ungeschoren davon kommen, wenn sie das Zeug schlucken. Aber Menschenrechtsverletzung kann nicht die Antwort auf Gesetzesübertretung sein. Auf keinen Fall.
Hmm, ich habe laut Grundgesetz das Recht auf Freizügigkeit, soll heißen, ich darf leben, wo ich will (sofern ich es mir leisten kann).

Wenn jetzt ein Straftäter zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird, ist das ein einschnitt in seine Menschenrechte. Eine Geldstrafe hebt das Recht auf Eigentum in dem Moment etwas aus.

Sozialstunden sind nur ein netter Ausdruck für Zwangsarbeit, wenn Du es so sehen würdest.

Ok... der Unterschied ist trotzdem eine ordentliche Verurteilung. Aber wenn ein Dealer seine Drogen schluckt, muß man auch etwas unternehmen können.
Die Alternative zum Brechmittel wäre eben die betreffende Person lange genug festzuhalten.
Dies wurde auch anderswo schon gemacht. Mit dem Ergebnis, das sich einige Dealer ihren frisch ausgeschiedenen Beutel wieder in den Hals schoben. Manche erfolgreich.

Ich bin ein großer Freund von Menschenrechten, Gegner der Todesstrafe etc.
Aber manchmal sind eben Einschränkungen nötig.
Und wer bewußt Gesetze bricht (Drogenhandel ist m.E. mit den Tötungs- und Sexualdelikten das Schlimmste, was man anstellen kann), muß eben auch die Konsequenzen tragen. Und die sind nunmal mit einer Einschränkung der Grundrechte verbunden.


-------------------


Was die ach so friedlichen Demonstranten angeht, die von den bösen, bösen Prügelpolizisten verhauen werden...
Nun ja, ich war auf diversen Demonstrationen, die absolut friedlich und wie angemeldet verliefen.
Das Polizeiaufgebot bestand aus einem Streifwagen, der vorwegfuhr, um den Verkehr umzuleiten.
Ich kenne Leute, die auf Demos gingen, angeblich um gegen Kernenergie zu demonstrieren (NACHDEM der Atomausstiegkonsens getroffen war!!!) und die Befürchtungen äußerten, die Polizei würde massiv vorgehen, obwohl sie ja nur friedlich demostrieren wollten.
Am Tage der Demonstration traf ich diese Leute auf dem Weg zum Startplatz, sie trugen T-shirts mit dem Aufdruck "Zwischen Bullenhelm und Nasenbein paßt immer noch ein Ziegelstein".
Das ist sicherlich eine Aussage, die die Diskussion um Kernenergie einen großen Schritt weiterbtrachte.
Desweiteren kenne ich autonome Steinewerfer (die es zugeben), die sich über die Übergriffe der Polizei beschweren. :roll:

Und ich weiß von einem Polizisten, der  wegen Totschlags ins Gefängnis kam,  weil er auf einen Demonstranten schossen, der mit einer Axt auf ihn losging.

Alles eine Frage der eigenen Erfahrungswelt... oder?

Lars
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2024- No F*cking Bands Festival XIII

Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

Kenaz

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #23 am: 13 August 2004, 18:39:50 »

@ Bombe

Mach' Dich mal locker, Kollege! Ich hab' sehr gut verstanden, worum's hier geht.

Zitat
Und das Einflößen eines Brechmittels mit Gewalt stellt meiner Meinung nach Körperverletzung dar. Das kann ich so nicht gutheißen!
- Wie gesagt: Gewaltsam wird ein Brechmittel erst dann verabreicht, wenn der Verdächtige sich standhaft weigert, es freiwillig zu sich zu nehmen. Die andere Option wäre, ihn so lange festzusetzen, bis der Darm zweifelsfrei entleert ist. Das ist rechtlich noch viel weniger drin.

Zitat
Mag ja sein, dass die Polizisten gesehen haben, wie er das geschluckt, aber das rechtfertigt meiner Meinung nach nicht das Einflößen eines Brechmittels (aus o.g. Gründen).
- Desweiteren muß ein hinreichendes Verdachtsmoment vorhanden sein. Das IST vorhanden, wenn der Verdächtige bspw. beim Verschlucken der Sachen beobachtet wurde. Der Brechmitteleinsatz dient zur Veri- oder Falsifizierung dieses Verdachtes (im übrigen würde mich mal interessieren, in wie vielen Fällen ein Brechmitteleinsatz das corpus delicti NICHT zutage gefördert hat, respektive der Verdächtige de facto unschuldig war ... - ich denke die Anzahl dieser Fälle ist verschwindend gering, wenn sie überhaupt existent ist). - Anderes Beispiel: Verweigert ein offenkundig besoffener Autofahrer die Alkoholkontrolle via Pusten oder eben Blutentnahme, ist die Exekutive ebenfalls berechtigt, zur Not auch gegen seinen Willen Blut zu entnehmen. Und nach Deiner Logik wäre das ebenfalls ein Bruch der Menschenrechte - da Eingriff in die körperliche Unversehrtheit -, denn der könnte ja auch unschuldig sein, selbst wenn er wie eine ganze Schnapsbrennerei riecht - vielleicht hat er ja nur Weinbrandbohnen gegessen?! Auszuschließen ist es nicht.

Es hängt also alles daran, ab wann ich einen Verdacht als hinreichend für die in Frage stehende Maßnahme einstufe. - Wer nun von Polizeibeamten beim Verkauf und Verschlucken von harten Drogen beobachtet wird, der erfüllt in meinen Augen aber dreimal das Ausmaß an Verdacht, das hinreichend ist, um ihn - notfalls auch gegen seinen Willen - einem Brechmitteleinsatz zu unterziehen.

Man kann die Menschenrechte auch überstrapazieren!
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Eric Harris

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #24 am: 13 August 2004, 19:26:03 »

So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang  reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten! Jeder normale Bürger der an einem Verletzten vorbei geht ohne sich zu kümmern, könnte sich einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gewiss sein

5 Tage nach dem Brechmitteleinsatz stellte das Bundesverfassungsgericht folgendes fest:
Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass es über die Zulässigkeit einer zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln noch nicht geurteilt habe. Das Gericht hatte 1999 festgestellt, dass Brechmittel "im Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelastungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken " unterliege

Und alles nur weil Machtgeile Politiker ihre Fälle für eine Wiederwahl davon schwimmen sahen, und da ja  2001 im Wahlkampf Innere Sicherheit und die Drogenpolitik das Thema schlechthin waren, wurde Olaf Scholz (SPD) sitzt heute überings im Bundestag, Vorschlag Brechmittel als reguläre Maßnahme der Strafverfolgung eingesetzt!
http://www.brechmitteleinsatz.de/infos/chrono.html
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Kenaz

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #25 am: 13 August 2004, 19:33:01 »

@ Erich

Zitat
So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten! Jeder normale Bürger der an einem Verletzten vorbei geht ohne sich zu kümmern, könnte sich einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gewiss sein
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SuperTorus

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #26 am: 13 August 2004, 21:34:24 »

Zitat von: "Eric Harris"
So was mich an dem Fall Achidi John aufregt ist das nicht mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin und gegen die vier Polizeibeamten eingeleitet wurde, obwohl Achidi 8 Minuten lang  reaktionslos auf dem Behandlungstisch lag, und diese nur zu schauten!


Möööööööööööööööp!

Genau davon glaub ich kein Wort. Wo *genau* hast Du diese Information her? Das hört sich für mich ehr brutal zurecht-gefaked an, um die Fakten zu verdrehen um die Popeli möglichst brutal dazustellen.

Ich geh ehr mal davon aus, das es 8 Minuten gedauert hat bis ein Rettungswagen da war.. Was im übrigen in diese Stadt eine recht anständige Zeit ist.

Quellen bitte, keine Propaganda.

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SuperTorus

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #27 am: 13 August 2004, 21:39:08 »

Eric,

Quote direkt von der Website, die Du gepostet hast:

Zitat
Schließlich bricht "Achidi J." noch während des Einsatzes zusammen. Die Ärztin beobachtet ihn 2 bis 3 Minuten bevor sie Rettungsmaßnahmen einleitet.



Quellen bitte, keine Propaganda.

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Anonymous

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #28 am: 13 August 2004, 23:04:12 »

Zitat von: "Buddel!"
Äh, ist demonstrieren nicht ein Grundrecht, nur so ´ne Frage?


Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S.1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1755)

Man bedenke: friedlich und ohne Waffen ;)

Eric
Demonstranten != Unschuldig

Deine ach so augenöffnenden Aussagen kannst du getrost zurück in die Mopo oder wo auch immer verfrachten.

Die Frage ist nicht, warum wurde der Kameramann/der Demonstrant/whoever verletzt sondern eher, was diese Personen in den Massen von Demonstranten zu Suchen hatten nachdem Zugriffe angedroht wurden.

Und ne Dusche am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen.
Nicht bei der angemeldeten Demo wurden die Wasserwerfer eingesetzt, sondern bei den parallel laufenden Zusatzdemonstrationen.
Steht natürlich nicht in der Mopo, so was erfährt man über Quellen wie z.B. ntv oder phoenix.

Nachtmensch
Ich argumentiere nicht auf Grund von BILD - Fakten oder Spekulationen, sondern von mittlerweile 7 Demos, an denen ich aktiv teilgenommen habe. Es ist schlicht und ergreifend nichts passiert.
Desweiteren tummeln sich in meinem Bekanntenkreis insgesamt 10 dieser Personen der Landes- als auch Bundespolizei. Probleme gab es in meinem Fall bis dato noch nie. Und generell gilt der Grundsatz:
Wie man's in den Wald hineinruft, so schallt es wieder heraus

Seht die ganze Aktion doch mal von einer anderen Perspektive:
Versetzt euch einmal in die Lage der Polizei.

-----

Stell dir vor es ist Freitag nachmittag, du planst schon mit deiner Familie das Wochenende in nem Vergnügungspark zu verbringen und dann kommt dieses Arschloch rein welches dir freundlichst mitteilt, du möchtest bitte Sonntag morgen von 1:00 bis 3:00 stichprobenweise allgemeine Verkehrskontrollen an der Autobahn durchführen.

Du frierst dir also den Allerwertesten ab, hast ne tierische Haßkappe auf Gott, Cheffe und sowieso alles und jeden, ziehst nen Jugendlichen ausm Verkehr, leierst so freundlich es eben geht den Spruch (der dir noch mehr zum Halse raushängt denn sonst irgendwem) runter und darfst dir von diesem Penner Sprüche a lá "Haben Sie nichts Besseres zu tun als morgens um 2:00 Uhr rechtschaffende Bürger anzuhalten?"

Selbstverständlich hab ich dass, du perfektes Exemplar für Stumpfsinnigkeit und menschliche Dummheit! Nur interessiert das halt keinen!

-----

Endlich Wochenende, nur noch ne halbe Stunde. Dann kanns endlich losgehen mit dem Renovieren der Wohnung. Ein Wochenende frei. +jessas+

Die Tür springt auf, dein Vorgesetzter kommt reingestürmt und überbringt dir die freudige Nachricht für einen erkrankten Kollegen einspringen zu dürfen -> morgen auf ner Demo der Bambule - Anhänger.

Super, mich an nem Samstach morgen von irgendwelchen Deppen mit Gegenständen beschmeißen lassen, da hab ich ja voll Bock drauf +narf+

Du kommst hin, dir gehen die Idioten da tierisch auf die Nerven, darfst dir von allen Ecken und Kanten (mehr oder minder) originelle Zurufe gefallen lassen (bloß nix sagen, sonst heißt es wieder, die Scheiß Bullen pöbeln grundlos rum) und plötzlich fliegt ne Fläschke ungefähr in deine Richtung.

+hu+ Jetzt wirds spaßig ... Laut Artikel 8 Grundgesetz sind gewalt- und waffenlose Versammlungen generell gestattet, die Flasche signalisiert Gewaltbereitschaft und Bewaffnung, also muß geräumt werden. Vor deinem geistigen Auge siehst du schon die ersten prügelnden Randalierer auf dich zustürmen. Dein Kollege gibt per Megaphon den gut gemeinten Tipp die Versammlung möchte sich doch bitte auflösen. Irgendwas berührt dich am Arm, per Reflex geht die Hand zum Gürtel und +zack+ krümmt sich eine Person neben dir, die dich aus Versehen gestreift hat.
Dein Tag ist ab diesem Zeitpunkt salopp gesagt total im Arsch.

------

Messie
Okay, das ist dann dumm gelaufen.
Allerdings hatte ein Bekannter von mir seinen Bezirk verlassen, um Ausrüstung, die er für einen Einsatz brauchte und zu Hause vergessen hat abzuholen. Auf dem Weg von seiner Wohnung zurück rauschte ihm ein Autofahrer in seinen grün-weißen T4. (muß das peinlich sein ...)
Er rief dann sofort die Polizei, weil sowohl der PKW als auch sein Streifenwagen recht stark deformiert war.
Telefonisch mußte er seine Dienststelle und Personalnummer durchgeben, worauf die Zentrale festgestellt hat, dass sein Bezirk Boltenhagen ist, was unter den Schwerin (Bereich Nordwest - Mecklenburg) fällt. Also wurde ein Team von 2 Mann von Rostock (Bereich Rostock) geholt, wenngleich die Entfernung zu Lübeck ein Drittel der Strecke ausgemacht wurde.
Nein, es mußte eine Polizeidienststelle aus demselben Bundesland eines anderen Bezirks sein.

Dafür, dass er als Opfer in einen Unfall verwickelt wurde, durfte er nen 5seitigen Bericht ausfüllen und sich ne Disziplinarmaßnahme einfangen.

Also selbst wenn die Anzeige fallen gelassen wurde (wie war das mit den Krähen) denke ich mir mal, dass derjenige intern ein wenig Ärger bekommen hat. Ist nicht wirklich ne Genugtuung, aber was solls. Möglichst wenig Aufsehen erregen.

[cut]

Mal ne rein interessensbasierte Frage:
Wieviele von den Personen, die sich hier positiv oder auch negativ gegenüber der Polizei äußern, gelten als Zivildienstverweigerer?
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Anonymous

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Hamburger Polizei vor Gericht
« Antwort #29 am: 13 August 2004, 23:16:17 »

Zitat von: "Nachtmensch"

Und die gewaltbereite Zivilbullen-unter-Demonstrierern-Geschichte ist auch keine Mähr, was man an den letzten Prozessen gesehen hat, wo Bullen tatsächlich verklagt wurden, weil sie ihresgleichen in zivil niedergeknüppelt haben..  :lol:  :lol:


Das siehst du ein wenig falsch ;)

Zitat
http://www.schroedercoors.de/kessel/index2.htm?/kessel/eskesselt/kessel_grundrecht.htm
Eines der Gesetze, welches den Artikel 8 der Verfassung näher behandelt, ist das "Gesetz über Versammlungen und Aufzüge", kurz: das Versammlungsgesetz. Hier werden die Regeln definiert, an die sich Versammlungs- und Demonstrationsteilnehmer zu halten haben. Hier wird auch festgeschrieben, unter welchen Umständen eine Versammlung verboten oder aufgelöst werden kann, und wann einzelne Teilnehmer ausgeschlossen werden dürfen. Das Versammlungsgesetz regelt auch die zulässigen polizeilichen Maßnahmen, sollte es im Verlauf einer Versammlung zu Straftaten kommen, und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften.

Die für dies Thema wichtigen Aussagen des Versammlungsgesetzes will ich kurz zusammenfassen:
Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt. (§ 2)

Öffentliche Versammlungen dürfen in ihrem ordnungsgemäßem Ablauf nicht gestört werden. (§ 2)

Teilnehmende Polizeibeamte müssen sich als solche zu erkennen geben. (§ 12)

Die Polizei darf auf öffentlichen Versammlungen Videoaufnahmen nur dann anfertigen, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Verwendet dürfen diese Aufnahmen lediglich zur "Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern" oder im "Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtig ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen". Ansonsten sind diese Aufnahmen spätestens nach zwei Jahren zu vernichten. (§ 12a, § 19a)
//Anmerkung_ Warum dürfen Andere das so?

Halten Versammlungsteilnehmer sich nicht an die Vorgaben des Versammlungsgestzes, und wenn eine "Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht", kann die Polizei diese Versammlung auflösen. Die Teilnehmer haben sich dann unverzüglich zu entfernen. (§ 13)

Versammlungen und Demonstrationen können verboten oder mit Auflagen belegt werden, wenn "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist". (§ 15)

Verboten ist eine Kleidung, welche die Feststellung der Identität des Teilnehmers nicht zulässt (Vermummung - Ausnahme bei Karneval und ähnlichen Volksfesten), und die Mitnahme von Gegenständen, welche zur Abwehr von Polizeimaßnahmen und zur Verhinderung der Feststellung der Identität des Teilnehmers geeignet sind (passive Bewaffnung). (§ 17, § 17a)

Strafbar macht sich, wer "vermummt" und "passiv bewaffnet" demonstriert, wer eine genehmigte Versammlung verhindern, sprengen oder vereiteln will oder diese gröblichst stört. Es können Freiheits- und Geldstrafen verhängt werden. (§ 21, § 27)


Ordnungswidrigkeiten begeht, wer sich den Anweisungen von Ordnern oder Polizei wiederholt widersetzt. Sie werden mit Geldbußen belegt.


Zum Thema 'Friede, Freude, Pustekuchen':

Zitat
http://www.schroedercoors.de/kessel/eskesselt/kessel_polizeikessel.htm
"Nachgebessert" wurde u.a. genau die Frage, welchen Stellenwert das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für friedliche Demonstranten hat, wenn aus ihrer Mitte heraus einzelne Demonstranten Gewalt anwenden. Hierzu wird in der Regel der Paragraph 125 StGB zum Landfriedensbruch herangezogen. Es gab mehrere Versuche, diesen Paragraphen zu verschärfen, nicht alle Versuche waren erfolgreich. Aber auch in der aktuellen Form bietet der Paragraph genügend Ermessenspielraum für Einsatzleitungen der Polizei: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangenen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht . . . " (Hervorhebungen durch mich, H.S.)

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die polizeilich und politisch Verantwortlichen diesen Paragraphen sehr weit auslegen. Es geht soweit, dass den friedlich Demonstrierenden zur Last gelegt wird, als Menschenmenge einen Schutzschild für Straftäter zu bilden und hierdurch einzelnen "Gewalttätern" Deckung und Unterschlupf zu bieten. Außerdem wird oft davon ausgegangen, dass es eine stillscheigende Solidarisierung der Gewaltlosen mit den Gewaltbereiten gibt und diese somit zu weiteren Ausschreitungen ermutigt werden. Die praktische Konsequenz ist inzwischen die, dass diejenigen Demonstranten, die die friedliche Menge bilden, in der Regel ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verlieren, wenn aus dieser im Prinzip friedlichen Menge heraus von Einzelnen Gewalt angewendet wird. Dies ist exakt die Umkehrung dessen, was das Bundesverfassungsgericht im Beschluss des sog. "Brokdorf-Urteils" festgelegt hat.


Selbstverständlich hat sich die Polizei an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu halten.
Es ist zum Beispiel unverhältnismäßig, jemandem, der einem ins Gesicht spuckt aus nähester Nähe in den Kopf zu schießen.

Sämtliche Anzeigen und Richtersprüche, die verhängt wurden, gelten in erster Linie nicht den Straftaten an sich, sondern Dienstvergehen, denn selbst wenn ein Demonstrant, der eine Flasche schwingenderweise auf eine Person zugerannt kommt von einem Beamten erschossen wird, hat er keine Straftat begangen, er hat aus Notwehr oder Nothilfe gehandelt. Er hat sich lediglich nicht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehalten und damit ein Dienstvergehen begangen.

//Nachtrag_: "Propaganda" von Heinz Schröder, Mitglied des Antifa - Bündnisses "Dortmund gegen Rechts"
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