Nur ein kurzer Einwurf:
"© Contrapress media GmbH
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags"
Wie deutlich müssen sies noch hinschreiben? Das hier ist übrigens nicht nur
eine Verfielfältigung (welche für eigene, nicht öffentliche Zwecke zulässig
wäre), sondern sogar eine Verbreitung. Hier mal ein paar Stellen aus dem
UrhG:
§ 49 UrhG - Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
"(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung [...] einzelner Artikel
aus Zeitungen [...] wenn [Kategorien] und nicht mit einem Vorbehalt der
Rechte versehen sind. [...] Für die Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu
zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder
öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder
Artikeln in Form einer Übersicht handelt."
§ 51 UrhG - Zitate
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe,
wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang [...]"
Da ist neulich erst jemand 200 Euro losgeworden, weil er etwas 1:1 kopiert hat.
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