Schwarzes Hamburg

  • 26 Dezember 2024, 21:09:49
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Autor Thema: Kampf um das Veröffentlichen von Songtexten  (Gelesen 3306 mal)

sYntiq

  • Gallery Admin
  • > 5000 Posts
  • *
  • Beiträge: 8168
  • タチコマ
    • blindsicht
Kampf um das Veröffentlichen von Songtexten
« Antwort #15 am: 20 Februar 2006, 15:44:54 »

1.)iTunes Music Store - Ist nur ein Beispiel. Aber ein Digitales Booklet ost nur dabei wenn man die ganze CD und nicht nur einzelne Songs kauft. Und selbst dann nicht immer. Wie komme ich jetzt also an die Tete, wenn ich mir die Musik legal online kaufe?

2.)Maxi-CDs/Singles - Auch hier ist kein Booklet bei. Ich kenne so einige Bands wo mir wirklich nur ein Song von gefällt. Ich werde mir dann also wohl nur die Maxi kaufen, anstelle des ganzen Albums. Auch hier: Wie nun an den Text herankommen?

Ein "Texte im Netz suchen eh nur die, die die Musik nicht als Original zu Hause haben" passt hier also nicht...


Wie schon oben geschrieben finde ich es von der Sache ansich her ok, das egen Copyrightverstosse vorgegangen wird. Heutzutage denken eh zu viele das alles Allgemeingut wäre.

Allerdings finde ich es sehr daneben, wenn sich die Band die diese Texte geschrieben hat, freut wenn man ihre Texte auf anderne Seiten veröffentlicht, während das dazugehörige Label kräftig abmahnt....

BTW: Ich hätte ja zugern die Texte des Nigredo Albums von Diary of Dreams...Ja, ich hab das Original Album hier. Sogar in der limited Edition. Ja, auch inkl Booklet. Nur: Das Booklet ist so "durchdesigned", das ich leider kaum ein Wort der abgedruckten Texte lesen kann...
Gespeichert
Wer eine Message rüberbringen will, sollte Postbote werden.

XBL: sYntiq       PSN: sYntiq       N-ID: sYntiq

MurMur

  • Regelmäßiger Poster
  • **
  • Beiträge: 347
Kampf um das Veröffentlichen von Songtexten
« Antwort #16 am: 21 Februar 2006, 19:31:51 »

Lieder sind Gesamtkunstwerke der wichtigste Bestantteil eines Liedes ist in erster Linie die Musik selbst nicht der Text  (in unserer szene vieleicht etwas abweichend ;-) ) Von daher ist der Text nur ein Teilauszug des Liedes.

Das Coopyright ist im normalfall alleine durch das Nennen des Urhebers gedeckt. Sollange niemand behauptet das der Text von ihm selbst oder einem dritten stammt oder durch den Vertrieb der Texte Geld verdient sehe ich auch keine Verletzung des Urheberrechts.

Von einem Wirtschaftlichen schaden kann auch nicht die Rede sein denn welche Bands verkaufen denn ihre Songtexte ohne CD.  Oder wer brennt sich eine CD nicht mehr nur weil er an die Texte nicht kommt.
Die Musikindustrie tut so als ob die Leute die Texte runterladen würden um die Stücke danach selbst zu vertonen und als ihr eigenes Werk zu verkaufen.
Abweichungen vom "normalen" Urheberrecht sind auf dem Medium selbst zu vermerken, so wie auf jeder CD/DVD steht Verkauf, Vervielfälltigung und Veröffentlichung nur mit vorheriger Genehmigung müsste dementsprechend auch in jedem Booklet unter jedem Text stehen veröffentlichung nur mit vorheriger Genehmigung bzw verboten oder wird straffrechtlich verfolgt.
Gespeichert