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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
BetterOf2Evils:
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ebay auf jeden Fall entsprechende Maßnahmen trifft, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehen (Sperrung des Mitgliedes z.B.), wenn ihr euch denn beschwert.
Für weitergehende Schritte müsstet ihr entscheiden, ob es verhältnismäßig wäre, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
colourize:
Dienstleistungen zu er- bzw. zu versteigern halte ich grundsätzlich für heikel. Ist ja irgendwie klar, dass die Dienstleistung vom Anbieter nur widerwillig und bestenfalls qualitativ minderwertig ausgeführt wird, wenn der erzielte Lohn zu gering erscheint.
Aus meiner Sicht zeugt es von extremer Doofheit, eine solche Dienstleistung für 1 Euro anzubieten. Andererseits bringt es vermutlich auch nix, auf Vertragserfüllung zu bestehen - denn wie bitteschön sehen die Ergebnisse dann aus, wenn der Fotograf nur unwillig drauflosknipst. Das wäre doch nur Zeitverschwendung, denn über die Qualität des Ergebnisses besteht ja keine vertragliche Vereinbarung...
Meine Strategie wäre ne negative Bewertung. Und ansonsten nix.
Naja, bisschen Forumsbashing vielleicht noch. ;)
Jelivere:
Mmh, auf Erfüllung bestehen will ich jetzt auch nicht, denn wie du schon gesagt hast, brächte es nur Stress.
Aber ich bin eben kein Mensch, der Gnade :evil:
Thomas:
Im übrigen nervt mich schon wieder die Tatsache, das hier wieder so ein "einmal und nie wieder" Schreiberling am Werk war.Nick registriert, einen Eintrag gemacht (natürlich Werbung o.ä. für irgendwas) und danach ward er nicht mehr gesehen.
Hatte man hier eigentlich schon eine Regelung gefunden, wie mit Karteileichen verfahren wird ?
colourize:
--- Zitat von: "Thomas" ---Im übrigen nervt mich schon wieder die Tatsache, das hier wieder so ein "einmal und nie wieder" Schreiberling am Werk war.Nick registriert, einen Eintrag gemacht (natürlich Werbung o.ä. für irgendwas) und danach ward er nicht mehr gesehen.
Hatte man hier eigentlich schon eine Regelung gefunden, wie mit Karteileichen verfahren wird ?
--- Ende Zitat ---
Jein. Es gibt nur eine Regelung, wie mit Nullpostern verfahren wird. Siehe Ergebnisprotokoll des Forumsgründungstreffens.
--- Zitat von: "messie" ---Mit Nullpostern wird zukünftig wie folgt verfahren: Waren sie fünf Monate lang nicht eingeloggt, dann erhalten sie eine Erinnerungsmail, in der rückgefragt wird, ob sie sich am Forum noch beteiligen wollen. Wenn JA, brauchen sie nichts weiter zu tun als sich 1x einzuloggen, falls NEIN, werden sie automatisch nach einem weiteren Monat gelöscht.
--- Ende Zitat ---
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