Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Vampir-Fotoshooting bei Ebay  (Gelesen 7114 mal)

kristallzimmer

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« am: 01 September 2004, 03:06:46 »

Seid gegrüßt,
ich versteigere ein Vampir-Fotoshooting bei Ebay. Vielleicht interessiert sich ja jemand dafür.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=29740&item=3837248346&rd=1&ssPageName=WDVW

Mehr von den Fotos gibt es unter http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/432571
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olli

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #1 am: 07 Oktober 2004, 17:54:30 »

na, erst auf ebay anbieten, dann hier werbung für das gebot und sich selber machen, und dann nicht leisten?? dicker, du bist auch ein ganz großer *lach*
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Dada

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #2 am: 07 Oktober 2004, 19:22:00 »

Das passte wohl nicht in Saschas "Beuteschema".  :wink:

( Insidergag  8)  )
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messie

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #3 am: 08 Oktober 2004, 11:10:34 »

Tjaaa, wer bei eBay was anbietet, sollte sich vorher über den Startpreis Gedanken machen und nicht danach... na dann mal viel Spass beim Fotoschiessen für 3,50 Euro  :lol:
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Jelivere

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #4 am: 20 Oktober 2004, 14:31:34 »

Nö, macht er nich.... Weiß wer genaue Gesetzestexte dazu? Die normalen vom Kaufvertrag kenn ich alle. Nur bei Auktionen ist das ganze für den Anbieter nicht so recht festgelegt, wie mir scheint....

Wir haben geboten  8)

Höhö, wenn sich aber sonst jemand erbarmt, für 3,50 zu fotografieren, stellen wir uns gern zu Verfügung *g*

phaylon

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #5 am: 20 Oktober 2004, 14:47:08 »

Ebay ist keine Auktion i.S.d. Gesetzes. Irgendwie find' ich auf der Seite aber grad nichts. Was war denn los?


p
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Rick Deckard

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #6 am: 20 Oktober 2004, 14:52:58 »

In diesem Falle gleich mal eine Beschwerde an den eBay Support schicken. Wenn man nicht erhält, wofür man geboten hat, ist dies ein eindeutiger Vertragsbruch der entsprechenden Seite. Selbst Schuld, wenn er diese Auktion anbietet und dann noch mit nur einem Euro als Startgebot. Die Konsequenzen für ihn können bis hin zu einer Sperrung bei eBay reichen. Aber man kann sich im Vorfelde sicher einigen, wenn man z. B. einen Teil der Film-Kosten trägt (sollte man so freimütig und gönnerhaft veranlagt sein und ein relativ entspanntes Shooting ohne peinliche Grundstimmung haben wollen).
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Jelivere

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #7 am: 20 Oktober 2004, 15:11:16 »

Nun ja, als der Preis noch bei 3 EUR stand, dachten wir uns, wir bieten mal.... Zuschlag, wie ihr gesehen habt, bei 3,50 erhalten.

Mailwechsel freundlich geführt, der Betrag belief sich am Ende auf 33,50 EUR, da ja eine zweite Person dazu kam. Ich spare es mir jetzt mal, die Mails zu zitieren.

Zurück kam Absage, da der Herr Moll :roll: der Meinung war, dies würde seine Kosten nicht decken.

Wieder geschrieben mit entsprechenden Zitaten aus BGB, eBay AGB und HGB. (Willenserklärung durch einsetzen abgegeben, unsere Willenserklärung durch Bieten = Vertrag, blabla)

Zurück kam wiederum ein Nein.

Frist gesetzt (7 Tage, mit Androhung einer Anzeige).

Zurück kam ein "recht unfreundliches" Nein.

Anzeige war mir dann zu blöd, wegen 3,50 EUR.... Zumal Anwaltskosten um ein Vielfaches höher waren und ich mir nicht genau über die Gesetzeslage bei Online-Auktionen im Klaren bin.

Mmh, Pfeife.....


Jelivere

Rick Deckard

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #8 am: 20 Oktober 2004, 15:41:05 »

Ich kann Dir mit absoluter Sicherheit sagen, dass eine Beschwerde bei eBay Wunder wirken kann und in diesem Fall auch wird. Nicht, dass mir so was auch mal passiert ist, aber ich kann Dir trotzdem versichern, dass es hilft. Einen Anwalt braucht man dafür nicht einzuschalten.
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Jelivere

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #9 am: 20 Oktober 2004, 16:02:15 »

Mmh, gemeldet ist es jetzt. Mal AW abwarten.

BetterOf2Evils

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #10 am: 20 Oktober 2004, 16:03:26 »

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass ebay auf jeden Fall entsprechende Maßnahmen trifft, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehen (Sperrung des Mitgliedes z.B.), wenn ihr euch denn beschwert.
Für weitergehende Schritte müsstet ihr entscheiden, ob es verhältnismäßig wäre, die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten.
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colourize

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #11 am: 20 Oktober 2004, 17:16:29 »

Dienstleistungen zu er- bzw. zu versteigern halte ich grundsätzlich für heikel. Ist ja irgendwie klar, dass die Dienstleistung vom Anbieter nur widerwillig und bestenfalls qualitativ minderwertig ausgeführt wird, wenn der erzielte Lohn zu gering erscheint.

Aus meiner Sicht zeugt es von extremer Doofheit, eine solche Dienstleistung für 1 Euro anzubieten. Andererseits bringt es vermutlich auch nix, auf Vertragserfüllung zu bestehen - denn wie bitteschön sehen die Ergebnisse dann aus, wenn der Fotograf nur unwillig drauflosknipst. Das wäre doch nur Zeitverschwendung, denn über die Qualität des Ergebnisses besteht ja keine vertragliche Vereinbarung...

Meine Strategie wäre ne negative Bewertung. Und ansonsten nix.
Naja, bisschen Forumsbashing vielleicht noch. ;)
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Jelivere

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #12 am: 21 Oktober 2004, 14:04:22 »

Mmh, auf Erfüllung bestehen will ich jetzt auch nicht, denn wie du schon gesagt hast, brächte es nur Stress.
Aber ich bin eben kein Mensch, der Gnade :evil:

Thomas

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #13 am: 23 Oktober 2004, 17:30:06 »

Im übrigen nervt mich schon wieder die Tatsache, das hier wieder so ein "einmal und nie wieder" Schreiberling am Werk war.Nick registriert, einen Eintrag gemacht (natürlich Werbung o.ä. für irgendwas) und danach ward er nicht mehr gesehen.
Hatte man hier eigentlich schon eine Regelung gefunden, wie mit Karteileichen verfahren wird ?
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colourize

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Vampir-Fotoshooting bei Ebay
« Antwort #14 am: 23 Oktober 2004, 17:40:01 »

Zitat von: "Thomas"
Im übrigen nervt mich schon wieder die Tatsache, das hier wieder so ein "einmal und nie wieder" Schreiberling am Werk war.Nick registriert, einen Eintrag gemacht (natürlich Werbung o.ä. für irgendwas) und danach ward er nicht mehr gesehen.
Hatte man hier eigentlich schon eine Regelung gefunden, wie mit Karteileichen verfahren wird ?

Jein. Es gibt nur eine Regelung, wie mit Nullpostern verfahren wird. Siehe Ergebnisprotokoll des Forumsgründungstreffens.
Zitat von: "messie"
Mit Nullpostern wird zukünftig wie folgt verfahren: Waren sie fünf Monate lang nicht eingeloggt, dann erhalten sie eine Erinnerungsmail, in der rückgefragt wird, ob sie sich am Forum noch beteiligen wollen. Wenn JA, brauchen sie nichts weiter zu tun als sich 1x einzuloggen, falls NEIN, werden sie automatisch nach einem weiteren Monat gelöscht.
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