Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: "Betrug" mit Frei-SMS  (Gelesen 4037 mal)

Vincent

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"Betrug" mit Frei-SMS
« am: 17 Januar 2006, 23:27:39 »

Es geht um die Seite www.simsen.de ,  da gibt es groß angekündigt 100 gratis-sms + Gewinnspiel:

[100 sms gratis und die chance auf ein motorola (nummer des handys) . *

dann die anmeldung

eintragen -> einloggen -> simsen.

Naja, und unten ein Sternchen (das ein Kumpel nicht gesehen hat)



*Durch Betätigung des Button »Registrieren« beauftrage ich Simsen.de, mich für das Versenden von SMS zu registrieren. Wir schreiben Ihnen Monat für Monat 100 SMS gut. Der Preis von sieben Euro monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt. Sie können die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen widerrufen, die gratis SMS dürfen Sie in jedem Fall behalten. Ausserdem nehmen Sie an der Verlosung eines Motorola RAZR V3 teil.]

Nun die Frage:

Kommt man nach den 14 Tagen da wieder aus dem Teil raus oder muss man zahlen? Es steht ja "Gratis-SMS" und glaubt ja, dass man nichts zahlen muss?

Wäre euch sehr verbunden, wenn mir einer helfen kann, so einen Anwalt zu kontaktieren kostet ja schon Geld und vll kennt sich ja einer aus.........

Danke schonmal im Voraus!

MfG Red
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Akira

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #1 am: 17 Januar 2006, 23:31:52 »

Er kann immernoch behaupten er wurde nicht drauf hingewiesen
(irreführende werbung)

desweiteren kann er behaupten er war zu besoffen um sich das durchzulesen (für einen vertragsabschluß muss er im vollbesitzt seiner geistigen kräfte sien udn volljährig)

das letzte und beste

er kann sagen das er den vertrag nciht abgeschloßen hat
er kann sagen nen kumpel hat seine daten eingetragen
der hat sich nix bei gedacht weil frei sms und ers erst 16 ? egal *G*
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PaleEmpress

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #2 am: 17 Januar 2006, 23:40:58 »

Hmm... Das "Kleingedruckte" ist ja nun nicht so versteckt, daß man es nicht finden könnte.

Wenn man mal auf die Teilnahmebedingungen (siehe hier:http://www.simsen.de/?content=agb)  guckt, wird das Ganze richtig interessant. Der Sitz des Dienstleisters ist in Dubai/UAE. Der Vertrag (ein Geschäftsbesorgungsvertrag btw) kommt durch Registrierung unter Angabe der erforderlichen Daten und der Bestätigung des Dienstleisters zustande. Zum Widerrufsrecht am besten mal § 5 ganz genau durchlesen.


Zitat von: "Akira"

Er kann immernoch behaupten er wurde nicht drauf hingewiesen
(irreführende werbung)


Der Hinweis ist gut zu finden. Das reicht. Es steht allerdings außer Frage, daß solche Abzocke mies ist.


Zitat von: "Akira"

desweiteren kann er behaupten er war zu besoffen um sich das durchzulesen (für einen vertragsabschluß muss er im vollbesitzt seiner geistigen kräfte sien udn volljährig)


"Vollbesitz der geistigen Kräfte" besagt, daß man entscheidungsfähig und fähig zu eigener Äußerung sein muß. Was man ja offensichtlich ist, wenn man noch klicken kann. Volljährig muß man nicht sein, sondern lediglich geschäftsfähig. Ansonsten dürfte man auch bei Jamba keine Klingeltöne bestellen, wenn man unter 18 ist. Des weiteren gilt für den Vertrag das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, was man mit Abschluß des Vertrages (sprich: mit einem Klick auf "Registrieren") auch anerkennt.
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messie

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #3 am: 17 Januar 2006, 23:46:40 »

Gut, dass du das "Betrug" in Anführungsstriche gesetzt hast - denn in den Teilnahmebedingungen wie im Kleingedruckten steht eigentlich alles Wesentliche drin.

Na, und Akira schreibt da mal wieder ziemlich merkwürdige Sachen *g*

Er erhält ja eine Bestätigung des Vertragsabschlusses per e-Mail und kann ganz normal innerhalb von 2 Wochen kündigen. Nix mit zu jung (zumal ein Geburtsdatum verlangt wird), zu besoffen oder Ähnlichem.

In den Teilnahmebedingungen steht ja auch noch ausdrücklich drin, dass die ersten 2 Wochen der Service gratis ist und danach die Leistung kostenpflichtig wird.

Das Ganze wirkt zwar nicht ganz koscher, gerade angesichts dessen dass dann gleich das Geld für ein ganzes Jahr (!!) bezahlt werden muss, aber ich glaube nicht dass der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Wenn deinem Kumpel also 2 Wochen lang (!) nicht aufgefallen ist was da noch so alles drinsteht siehts zumindest brenzlig aus, dass er da noch rauskommt  :(
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Akira

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #4 am: 17 Januar 2006, 23:50:46 »

hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*

(bgb bestellt hab und ab morgen durchlesen muss *heul*)
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messie

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #5 am: 17 Januar 2006, 23:53:43 »

Zitat
hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*

... aber nicht unbedingt wenn du 2 Wochen Zeit hattest um den Fehler klarzustellen  :wink:
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Akira

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #6 am: 17 Januar 2006, 23:59:53 »

Zitat von: "messie"
Zitat
hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*

... aber nicht unbedingt wenn du 2 Wochen Zeit hattest um den Fehler klarzustellen  :wink:



Tja nun die frage hat er die AGB per mail erhalten also kann der dienstleister nachweisen das "der kunde" diese erhalten und zugestimmt hat?

wenn ja hat er immer noch ein wiederufsrecht von hier setzt die lücke ein :(  sorry kann ich die tage mal nachlesen

naja da gabs doch mal nen urteil bezüglich elektonischer einverständniskeitserklärungen so lang er keine bankdaten eingegeben hat ist alles in ordnung und man kann sich rausreden

das "einfachste" ist immer noch er sagt "weiß nix davon, hab mail gelöscht weil dachte is spam und nu bekomm ich rechnungen"
abstreiten der dienstleister steht inner beweispflicht
und da es elektronisch ist kann er nciht nachweisen das

der kunde das auch wirklich selbst gemacht hat...
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PaleEmpress

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #7 am: 18 Januar 2006, 00:02:51 »

Gott sei Dank kommt man eben nicht überall mit der "zu jung und besoffen"-Masche wieder raus.

Red, Dein Kumpel sollte auf jeden Fall mal nen genauen Blick auf die Teilnahmebedingungen werfen und bloß keine SMS verschicken. Dann am besten gleich morgen kündigen. Ich würde sogar per Einschreiben empfehlen.

Betrug liegt nicht vor, da die Leistungen und die Verpflichtungen klar und für den Kunden zugänglich zu erfahren sind.

Zitat von: "Akira"

Tja nun die frage hat er die AGB per mail erhalten also kann der dienstleister nachweisen das "der kunde" diese erhalten und zugestimmt hat?


Meines Wissens nach müssen die AGB dem Kunden lediglich zugänglich sein. Das wäre ja hier der Fall. Und in den AGB steht, daß der Kunde zustimmt, wenn er sich registriert.

 
Die deutsche Rechtslage hilft aber wenig, weil wie schon geschrieben das Recht der Emirate gilt.
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Akira

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #8 am: 18 Januar 2006, 00:08:22 »

ja aber aufs BGB wird zugegriffen

wenns recht der emirate zählt gibs auch kein BGB


das doch gaga ^^
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Akira

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #9 am: 18 Januar 2006, 00:12:55 »

btw

die leistung ist in deutschland erbracht demnach ist diese LEISTUNG steuerbar und unterliegt der deutschen rechtssprechung!!!

der anbieter hat 16% ust abzuführen undsoweiter
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Vincent

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #10 am: 18 Januar 2006, 00:13:01 »

Zitat von: "PaleEmpress"

Red, Dein Kumpel sollte auf jeden Fall mal nen genauen Blick auf die Teilnahmebedingungen werfen und bloß keine SMS verschicken. Dann am besten gleich morgen kündigen. Ich würde sogar per Einschreiben empfehlen.


Problem: er hat meines Wissens nach schon damit SMS verschickt

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messie

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #11 am: 18 Januar 2006, 00:18:23 »

So wie ich Red verstanden habe, sind für seinen Kumpel die 14 Tage schon abgelaufen ...

Die einzige Lücke ist in der Tat die Tatsache, ob er eine Mail erhalten hat. Bestand in jener ein Link zur Freischaltung der Leistungen? - Wenn JA und er ihn angeklickt hat ist der Zug dafür auch abgefahren, das ist dann ja die Bestätigung, dass er diese Mail bekommen hat.
Den AGB musste er ja eh bereits beim Klick auf "Registrieren" zustimmen.

Klingt etwas bekloppt, da das ganze alles so schön im Kleingedruckten versteckt wurde, dennoch: Im Prinzip ist das nix anderes als ein Gratis-Abo irgendeiner Zeitung für 2 Wochen, das dann in ein kostenpflichtiges Abo übergeht, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Gibts zuhauf, und ist völlig rechtens so.
Auch der Preis ist nicht überteuert: 7€ monatlich bei 100 SMS entspricht einem Preis von 7 Cent pro SMS - Wucherpreise sind das auch nicht ...

Auch wenn ich zugeben muss, dass ein zu entrichtender Betrag für 1 Jahr im Voraus schon verdächtig nach schnellem Geldmachen riecht  :wink:
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PaleEmpress

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #12 am: 18 Januar 2006, 00:21:43 »

Zitat von: "Akira"

wenns recht der emirate zählt gibs auch kein BGB


Bingo


Zitat von: "Akira"

das doch gaga ^^


Nö, nur geltendes Recht der UAE.


Zitat von: "Akira"
btw

die leistung ist in deutschland erbracht demnach ist diese LEISTUNG steuerbar und unterliegt der deutschen rechtssprechung!!!


Steht in den AGB anders drin... Ich bin allerdings jetzt nicht so bewandert, ob das eventuell auch der deutschen Rechtslage unterliegen kann.


Zitat von: "RedCorp"

Problem: er hat meines Wissens nach schon damit SMS verschickt


Er sollte am besten schnellstmöglich kündigen. Ich denke, das ist das beste.
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Vincent

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #13 am: 18 Januar 2006, 00:24:16 »

Zitat von: "messie"
So wie ich Red verstanden habe, sind für seinen Kumpel die 14 Tage schon abgelaufen ...



Eben, deswegen is ja die Rechnung schon da...........

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"Betrug" mit Frei-SMS
« Antwort #14 am: 18 Januar 2006, 00:28:37 »

Nuja, wenn die 2 Wochen noch nicht rum sind: SOFORT kündigen. Klappt da ja sogar per e-Mail! Also 1) e-Mail mit der Kündigung schicken UND 2) per Einschreiben, am besten mit Rückschein, sie noch schriftlich hinterherschicken. Letzeres wird zwar jetzt verdammt teuer weil die ja mindestens nach Österreich muss, aber günstiger als 84€ wirds schon werden  :wink:

Nach Ablauf der 2 Wochen gibts nur noch juristische Spitzfindigkeiten zu klären, eben diese Sachen, welches Recht nun anzuwenden ist, welcher Gerichtsstand, welche Formulierungen in den Teilnahmebedingungen evtl. anfechtbar sind, etc. pp. ... das ist dann wirklich mal die Aufgabe von echten Spezialisten, sich das genauer anzusehen, das ist zumindest mir dann jedenfalls zu hoch  :wink:

*edit* uups, 2 Wochen schon rum -na, dann wirds jetzt (leider) wirklich kompliziert  :(
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