Er kann immernoch behaupten er wurde nicht drauf hingewiesen(irreführende werbung)
desweiteren kann er behaupten er war zu besoffen um sich das durchzulesen (für einen vertragsabschluß muss er im vollbesitzt seiner geistigen kräfte sien udn volljährig)
hey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G*
Zitathey mit zu jung und zuz besoffen kommst so gut wie überall wiederraus *G* ... aber nicht unbedingt wenn du 2 Wochen Zeit hattest um den Fehler klarzustellen :wink:
Tja nun die frage hat er die AGB per mail erhalten also kann der dienstleister nachweisen das "der kunde" diese erhalten und zugestimmt hat?
Red, Dein Kumpel sollte auf jeden Fall mal nen genauen Blick auf die Teilnahmebedingungen werfen und bloß keine SMS verschicken. Dann am besten gleich morgen kündigen. Ich würde sogar per Einschreiben empfehlen.
wenns recht der emirate zählt gibs auch kein BGB
das doch gaga ^^
btwdie leistung ist in deutschland erbracht demnach ist diese LEISTUNG steuerbar und unterliegt der deutschen rechtssprechung!!!
Problem: er hat meines Wissens nach schon damit SMS verschickt
So wie ich Red verstanden habe, sind für seinen Kumpel die 14 Tage schon abgelaufen ...