Mahlzeit.
Inspiriert durch den "Schwarzes München"-Thread möchte ich in diesem Thread die Rechtslage in Erfahrung bringen, die bei Verwendung von Fotos und Screenshots zu bedenken ist.
Mich interessieren vor allem:
- Fotos, auf denen Cover von Büchern, CDs, DVDs und Computerspielboxen zu sehen sind [1]; auch solche, auf denen das Produkt, z.B. ein Buch so aufgenommen wurde, dass man Buchrücken und -Front sieht.
- "Screenshots" von Filmszenen
- Screenshots von Computerspielen.
wobei all diese auf einer Website auftauchen; und zwar in Artikeln, die mit den abgebildeten Werken zu tun haben.
n8*
[1] laut folgender URL ist dieser Punkt umstritten; angeblich kann man ein max. 200px großes Cover bei einem Artikel als Zitat werten.
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/search?q=coverUpdate: ebenfalls laut der oben stehenden Newsgroup darf man Screencaptures (Bilder aus Filmen) als Zitat verwenden.
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/search?q=rechtslage+screenshots(Vermutlich werden Screenshots von Games genauso behandelt wie Screencaptures von Filmen.)
Falls das oben stehende falsch ist, wäre ich für einen Hinweis dankbar; ansonsten haben sich damit meine Fragen "von selbst" erledigt.
n8*