Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Rechtslage bei Fotos/Screenshots  (Gelesen 1127 mal)

NachtStern

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Rechtslage bei Fotos/Screenshots
« am: 26 Juli 2005, 15:00:21 »

Mahlzeit.

Inspiriert durch den "Schwarzes München"-Thread möchte ich in diesem Thread die Rechtslage in Erfahrung bringen, die bei Verwendung von Fotos und Screenshots zu bedenken ist.

Mich interessieren vor allem:
- Fotos, auf denen Cover von Büchern, CDs, DVDs und Computerspielboxen zu sehen sind [1]; auch solche, auf denen das Produkt, z.B. ein Buch so aufgenommen wurde, dass man Buchrücken und -Front sieht.
- "Screenshots" von Filmszenen
- Screenshots von Computerspielen.
wobei all diese auf einer Website auftauchen; und zwar in Artikeln, die mit den abgebildeten Werken zu tun haben.

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n8*

[1] laut folgender URL ist dieser Punkt umstritten; angeblich kann man ein max. 200px großes Cover bei einem Artikel als Zitat werten.
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/search?q=cover

Update: ebenfalls laut der oben stehenden Newsgroup darf man Screencaptures (Bilder aus Filmen) als Zitat verwenden.
http://groups.google.de/group/de.soc.recht.marken+urheber/search?q=rechtslage+screenshots

(Vermutlich werden Screenshots von Games genauso behandelt wie Screencaptures von Filmen.)

Falls das oben stehende falsch ist, wäre ich für einen Hinweis dankbar; ansonsten haben sich damit meine Fragen "von selbst" erledigt. :D

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n8*
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