Sehr interessanter Fall.Unabhängig davon, ob die Schilderungen der "Haussklavin Katherina S." den Tatsachen entsprechen und sie tatsächlich gegen ihren Willen "festgehalten und schwer misshandelt" wurde, stellen sadomasochistische Praktiken ganz generell unsere Justiz vor ein Dilemma.
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.
Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.
Zitat von: "Manu quoted von Webseiten:"Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden. Imho ist nur der Erpress- bzw Angreifbar, der dies mit sich machen läßt. Ein gesundes Maß an Selbstverständniss und Selbstwertgefühl, und die Sache ist vom Tisch. Jeder hat irgendwo seine Dämonen, auch der Chef (ja - auch der Papst)Gesetzlich läßt sich so etwas eh nicht regeln.
Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.
Zitat von: "messie"Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.Und Frisöre erst!
Zitat von: "Bombe"Zitat von: "messie"Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.Und Frisöre erst!Deswegen gehst Du auch nicht mehr hin, richtig?
Die Leipziger Domina "Lady Kara" wurde wegen schweren Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und sexueller Nötigung zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte in dem Prozess, der im September 2004 begann ein volles Geständnis ab. Das berichtete die Leipziger Vokszeitung Das Verfahren kam ins Rollen, weil die ehemalige Haussklavin des Studios, Katherina S. (21), Anzeige gegen die Studio-Chefin erstattet hatte.Laut Aussagen der jungen Frau sei diese vom Diener des Studios, Matthias K., in eine Wohnung gelockt worden. Dort soll "Lady Kara" mit dem Haussklaven Jens K. aufgetaucht sein und die Frau in ihr SM-Studio verschleppt haben. Vier Tage soll S. dort gegen ihren Willen festgehalten worden und schwer mißhandelt worden sein. Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben."Die Qual endete nur, weil das Opfer am vierten Tag fliehen konnte", so Richter Berthold Pfuhl in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte knapp fünf Jahre Haft, während die Verteidiger Jens Wippich und Rainer Wittner in ihrem Plädoyer drei Jahre als ausreichend angesehen hatten.Der Prozess gegen zwei weitere nicht geständige Angestellte aus dem Sadomaso-Studio läuft noch bis Mai, so die Leipziger Vokszeitung.
Denn auch für den Fall, dass die "Haussklavin" ihrer eigenen Unterwerfung zugestimmt hat: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.(GG Art. 2, Abs. 2)Es handelt sich bei diesem Artikel um ein sog. "Grundrecht", das ein in die Verfassung übernommenes Menschenrecht beinhaltet. Grundrechte sind überstaatliche Rechtsnormen, die sich an der menschlichen Würde orientieren.