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Autor Thema: Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt  (Gelesen 15218 mal)

Manu

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« am: 05 März 2005, 10:50:31 »

Die Leipziger Domina "Lady Kara" wurde wegen schweren Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und sexueller Nötigung zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte in dem Prozess, der im September 2004 begann ein volles Geständnis ab. Das berichtete die Leipziger Vokszeitung

Das Verfahren kam ins Rollen, weil die ehemalige Haussklavin des Studios, Katherina S. (21), Anzeige gegen die Studio-Chefin erstattet hatte.

Laut Aussagen der jungen Frau sei diese vom Diener des Studios, Matthias K., in eine Wohnung gelockt worden. Dort soll "Lady Kara" mit dem Haussklaven Jens K. aufgetaucht sein und die Frau in ihr SM-Studio verschleppt haben. Vier Tage soll S. dort gegen ihren Willen festgehalten worden und schwer mißhandelt worden sein.

 
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.

"Die Qual endete nur, weil das Opfer am vierten Tag fliehen konnte", so Richter Berthold Pfuhl in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte knapp fünf Jahre Haft, während die Verteidiger Jens Wippich und Rainer Wittner in ihrem Plädoyer drei Jahre als ausreichend angesehen hatten.

Der Prozess gegen zwei weitere nicht geständige Angestellte aus dem Sadomaso-Studio läuft noch bis Mai, so die Leipziger Vokszeitung.
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BetterOf2Evils

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #1 am: 05 März 2005, 11:28:33 »

:roll:
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colourize

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #2 am: 05 März 2005, 13:36:02 »

Sehr interessanter Fall.

Unabhängig davon, ob die Schilderungen der "Haussklavin Katherina S." den Tatsachen entsprechen und sie tatsächlich gegen ihren Willen "festgehalten und schwer misshandelt" wurde, stellen sadomasochistische Praktiken ganz generell unsere Justiz vor ein Dilemma. Denn auch für den Fall, dass die "Haussklavin" ihrer eigenen Unterwerfung zugestimmt hat:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(GG Art. 2, Abs. 2)

Es handelt sich bei diesem Artikel um ein sog. "Grundrecht", das ein in die Verfassung übernommenes Menschenrecht beinhaltet. Grundrechte sind überstaatliche Rechtsnormen, die sich an der menschlichen Würde orientieren. Das bedeutet, dass sie unveräußerlich, nicht übertrag- oder abgebbar, unantastbar und nicht aberkennbar sind. Sprich: Im Grunde ist es aus juristischer Perspektive vollkommen egal, ob die "Haussklavin" ihrer Versklavung zugestimmt hat oder nicht. Aus juristischer Perspektive ist es nicht möglich, ein Grundrecht zu veräußern.
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SuperTorus

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #3 am: 05 März 2005, 14:14:27 »

Zitat von: "colourize"
Sehr interessanter Fall.

Unabhängig davon, ob die Schilderungen der "Haussklavin Katherina S." den Tatsachen entsprechen und sie tatsächlich gegen ihren Willen "festgehalten und schwer misshandelt" wurde, stellen sadomasochistische Praktiken ganz generell unsere Justiz vor ein Dilemma.


Stimmt, und Geschichten wie diese gehen jedes Jahr durch die Presse.  Ist nichts neues für mich. Die Richter werden es schwer haben zu entscheiden, ob es nun eine Gewalttat oder eine persönliche Rache / Schlammschlacht ist.

btw, Coulorize, Deine Sig ist niedlich :)
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Manu

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #4 am: 05 März 2005, 14:15:58 »

hmm es gibt doch jetzt demnächst son neues gesetzt habe ich wenigstens auf sm-news gelesen...


Der nächste Schlagwerk Themenabend findet am 5. März um 20 Uhr im "Blauen Raum" von KISS Altona, Gaußstr. 23 statt. (Eingang durch die Glastür rechts vom "Café Treibeis"). Der Abend steht unter dem Motto "SM und das Anti-Diskriminierungsgesetz".

Aus dem Infotext der Veranstalter:

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diskriminierung verhindern soll. Darin wird auch die Diskriminierung wegen sexueller Identität verboten. An diesem Themenabend soll es natürlich nicht um die juristischen Feinheiten des Gesetzesentwurfs gehen.

Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.


Auf jeden Fall ein aktuelles Thema zu dem sicherlich jeder seine Meinung hat.

Die Themenabende dienen vor allem dem Austausch und dem Gespräch. Sie sind keine Vortragsveranstaltungen. Die Veranstalter werden die Abende lediglich moderieren und mit einer kurzen Einführung starten, um die Diskussion anzuregen.

Die Abende sind offen für jede und jeden, egal, ob Anfänger oder schon lange aktiv und unabhängig von sexueller Orientierung oder speziellen Vorlieben.

Sie finden jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat statt
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Manu

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #5 am: 05 März 2005, 14:21:45 »

ich finde aus dem bericht nur so lustig das zitat:

Zitat
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.


ist doch eigentlich ne standart 'behandlung' ;-)
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SuperTorus

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #6 am: 05 März 2005, 14:27:31 »

Zitat von: "Manu quoted von Webseiten:"

Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.


Auch ein alter Hut, die Diskussion.

Imho ist nur der Erpress- bzw Angreifbar, der dies mit sich machen läßt.

Ein gesundes Maß an Selbstverständniss und Selbstwertgefühl, und die Sache ist vom Tisch. Jeder hat irgendwo seine Dämonen, auch der Chef (ja - auch der Papst)

Gesetzlich läßt sich so etwas eh nicht regeln.
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colourize

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #7 am: 05 März 2005, 15:57:30 »

Zitat von: "SuperTorus"
Zitat von: "Manu quoted von Webseiten:"

Es soll vielmehr um die praktische Frage gehen: Haben wir als SMler Nachteile auf Grund unserer sexuellen Identität und falls ja, ist ein Gesetz geeignet hier Hilfe zu bringen? Denkbar wäre zum Beispiel, das ein Arbeitgeber durch ein unfreiwilliges Outing von den privaten SM-Aktivitäten eines Angestellten erfährt und durch ein Gespräch, mit Hinweis auf das geplante, gesetzliche Verbot, davon abgehalten wird, diese private Information berufbezogen zu verwenden.


Imho ist nur der Erpress- bzw Angreifbar, der dies mit sich machen läßt.

Ein gesundes Maß an Selbstverständniss und Selbstwertgefühl, und die Sache ist vom Tisch. Jeder hat irgendwo seine Dämonen, auch der Chef (ja - auch der Papst)

Gesetzlich läßt sich so etwas eh nicht regeln.

Grundsätzliche Zustimmung.
Ein Antidiskriminierungsgesetz nutzt in der Praxis vermutlich nicht viel - der Umgang mit sexueller Identität in "freier Wildbahn" steht halt nochmal auf einem anderen Blatt. Und wenn Jemand wegen seiner sexuellen Vorlieben im Betrieb gemobbt wird kann man dem juristisch ohnehin nur schwer beikommen, ganz egal wie die Gesetzeslage ist.

Für mich und mein Alltagsleben ist das aber auch eher unwichtig - wenn jemand Außenstehendes meint sich herausnehmen zu können über meine Sexualität zu urteilen, dann weiss ich eh was ich von diesem Menschen halte. :roll:

Wenngleich ich mich also nicht für Veränderungen der Gesetzeslage einsetzen würde (meine Zeit ist mir dafür zu schade), so finde ich doch diesen Diskurs aus der Perspektive eines Beobachters spannend. In gewisser Weise zeigen solche Prozesse ein mir sympathisches subversives Element in unserer Gesellschaft auf: Sadomasochismus bewegt sich nunmal in einer juristischen Grauzone (siehe Ausgangsposting) und wird zudem als psychische Erkrankung geführt. Auf der anderen Seite finden ganz legal SM-Parties statt, ohne dass die Staatsanwaltschaft tätig wird oder eine Armada von Psychodocs die "sich selbst schädigenden" Partygäste in Gewahrsam nehmen würden.

Diese Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis finde ich sehr sympathisch, da sie deutlich macht, dass sich die Wirklichkeit eben nicht mit Gesetzen oder psychologischen Diagnosen abbilden und regeln lässt.
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messie

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #8 am: 05 März 2005, 16:45:14 »

Hm - juristisch werden solche Angelegenheiten spätestens interessant, seitdem die juristische Feinheit "Töten auf Verlangen" (ist aufgenommen worden um diverse Sterberechtsfälle zu entschärfen) eingeführt wurde. Wer aufgrunddessen verurteilt wird hat deutlich geringere Strafen zu erwarten als jemand, der jemanden ohne sein Verlangen tötet (das wäre schlicht und einfach Mord).

Im Grunde genommen müsste für solche Fälle ein analoges Gesetz her: Geschieht das Geschilderte ohne Einwilligung des Opfers (wie es hier ja der Fall zu sein scheint) dann wird der Täter wie geschehen entsprechend hart verurteilt.
Kann aber nachgewiesen werden dass diejenige Person mit Einwilligung gehandelt hat, sollte das Strafmass entsprechend verringert (nicht aufgehoben!) werden. Um wieviel - das zu klären überlasse ich dann lieber den Juristen ... aber prinzipiell halte ich es für definitiv relevant, ob die "bespielte" Person vorher ausdrücklich (am besten unter Zeugen) eingewilligt hat oder nicht.

Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern. Aber solange eine Einwilligung vorliegt, sind sie da völlig aus dem Schneider. Da sieht man, dass die "körperliche Unversehrtheit" bereits heute nicht mehr so streng wahrgenommen wird wie zu Zeiten der Entstehung dieses Gesetzes.
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Bombe

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #9 am: 05 März 2005, 17:58:39 »

Zitat von: "messie"
Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.

Und Frisöre erst!
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Manchmal fragt man sich, ob sich die Rettungsversuche überhaupt lohnen. Lohnt es sich, die Menschheit zu retten? So wie ich die Sache sehe, ist die Intelligenz bereits ausgerottet, und es leben nur noch die Idioten.

colourize

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« Antwort #10 am: 05 März 2005, 18:00:34 »

Zitat von: "Bombe"
Zitat von: "messie"
Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.

Und Frisöre erst!

Deswegen gehst Du auch nicht mehr hin, richtig?
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SuperTorus

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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #11 am: 05 März 2005, 18:15:02 »

Zitat von: "colourize"
Zitat von: "Bombe"
Zitat von: "messie"
Apropos körperliche Unversehrtheit .. jeder Tätowierer hinterlässt auf den Körpern der Menschen nicht wiedergutzumachende Schäden auf den Körpern.

Und Frisöre erst!

Deswegen gehst Du auch nicht mehr hin, richtig?


Mir liegen da ja übrigens  Fotos vor, die ich mal besser unter Verschluss halte.

Bombe, Du alter Frisur-Verbrecher :)
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olli

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Re: Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #12 am: 05 März 2005, 18:31:32 »

Zitat von: "Manu"
Die Leipziger Domina "Lady Kara" wurde wegen schweren Menschenhandels, Freiheitsberaubung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und sexueller Nötigung zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie legte in dem Prozess, der im September 2004 begann ein volles Geständnis ab. Das berichtete die Leipziger Vokszeitung

Das Verfahren kam ins Rollen, weil die ehemalige Haussklavin des Studios, Katherina S. (21), Anzeige gegen die Studio-Chefin erstattet hatte.

Laut Aussagen der jungen Frau sei diese vom Diener des Studios, Matthias K., in eine Wohnung gelockt worden. Dort soll "Lady Kara" mit dem Haussklaven Jens K. aufgetaucht sein und die Frau in ihr SM-Studio verschleppt haben. Vier Tage soll S. dort gegen ihren Willen festgehalten worden und schwer mißhandelt worden sein.

 
Laut Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft soll Jeannette M. alias "Vollstreckerin Cobra", eine Zwei-Zentner-Frau, an der Aussteigerin einen wahren Gewaltexzess vollzogen haben. Angeblich wurde das Opfer an das Andreaskreuz gefesselt. Anschließend sollen ihr Gewichte an Brustwarzen und Schamlippen gehängt und der Körper des Opfers mit heißem Wachs übergossen worden sein. Später habe man das Opfer, so der Staatsanwalt, mit Elektroschocks gefoltert und ausgepeitscht. Damit nicht genug, "Cobra" soll der Frau einen Einlauf verpaßt haben.

"Die Qual endete nur, weil das Opfer am vierten Tag fliehen konnte", so Richter Berthold Pfuhl in seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte knapp fünf Jahre Haft, während die Verteidiger Jens Wippich und Rainer Wittner in ihrem Plädoyer drei Jahre als ausreichend angesehen hatten.

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toll - jetzt bin ich geil.
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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #13 am: 05 März 2005, 18:43:20 »

Und ich bin neugierig, wie "Vollstreckerin Cobra" wohl so aussieht...
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Domina zu knapp vier Jahren Gefängnis verurteilt
« Antwort #14 am: 06 März 2005, 15:11:53 »

Zitat von: "colourize"
Denn auch für den Fall, dass die "Haussklavin" ihrer eigenen Unterwerfung zugestimmt hat:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
(GG Art. 2, Abs. 2)

Es handelt sich bei diesem Artikel um ein sog. "Grundrecht", das ein in die Verfassung übernommenes Menschenrecht beinhaltet. Grundrechte sind überstaatliche Rechtsnormen, die sich an der menschlichen Würde orientieren.


:roll:

Die Artikel 1 bis 19 fallen unter die Rubrik der 'staatlichen Abwehrrechte'.
Sie schützen den Bürgern vor willkührlichen Handlungen des Staates.
Sprich: kein Polizist darf dich grundlos auf einer Demo verprügeln.
Sie sind nicht gegen Privatpersonen einklagbar.
Dafür kann man sich 'lediglich' auf das BGB und das StGB berufen…
Wobei man hier mehr als genug Paragraphen zur freien Verfügung hat.
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