Ich bezweifel, das man das Taschengeld für Kinder mit der Leistung für Flüchtlinge vergleichen kann.
Ich finde es zynisch, dass man das "Taschengeld" nennt.Taschengeld bekommen Kinder oder unmündige Menschen.
Im ALG II nennt man das 'Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes' und nichts anderes ist es bei den Flüchtlingen.
Dass die Regierung die Leistungssätze für Asylbewerber deutlich unter denen des Hartz-IV-Systems gehalten hatte, wurde 2012 vom Bundesverfassungsgericht verboten. Die Sätze müssten sich am menschenwürdigen Existenzminimum orientieren, hieß es. Daher sei es nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, Asylbewerbern diesen Minimalbetrag vorzuenthalten. Ausdrücklich erwähnte das Gericht auch, dass migrationspolitische Erwägungen bei der Festsetzung der Leistungen keine Rolle spielen dürfen.
Verfassungsrichter sprechen zwar oberstes Recht, aber deswegen sind sie nicht vor Irrtümern, Einflußnahmen oder Interessen gefeit - da sind sie wie alle anderen Menschen.Meine Frage zielte auf die Verhältnismäßigkeit: Wenn ich vor Krieg, Gewalt und Hunger flüchte, wäre ich froh und dankbar, wenn ich in einem anderen Land Frieden, Nahrung, Kleidung, Obdach und med. Versorgung ohne Gegenleistung oder spätere Verpflichtungen bekäme und ich keine Angst mehr um meine Frau und Kinder haben müßte. Ich könnte mein Glück kaum fassen. Alles was darüber hinausgeht, würde ich - in dieser besonderen Situation - als absoluten Luxus betrachten. Ich würde es nicht für eine Sekunde erwarten und erst Recht nicht einfordern.
[...]Aber wenn ich einen Mann sehe, der sich mit seinen paar Brocken Englisch unter Tränen bei Deutschland für die Hilfe und freundliche Behandlung bedankt und das, obwohl er grad ohne Unterkunft, ohne Duschmöglichkeit in sengender Hitze seit Tagen vor der Registrierungsstelle in Berlin wartet, nur mit Lebensmitteln durch Freiwillige versorgt, dann beschämt mich das zutiefst, dass über poplige 143€ diskutiert wird.