Wozu braucht es eine Probebohrung, wenn man das Erprobte nicht nutzen will?
Das ergäbe doch überhaupt kein Sinn. ^^
Naja, erstmal geht es ja wohl darum, zu erforschen, ob es etwas zu fracken gibt. Und wenn sich etwas finden sollte, wird sich Exxon vielleicht in der (leider nicht ganz unberechtigten) Hoffnung tragen, daß sich dann irgendwann schon irgendwer findet, der leise, still und heimlich eine Genehmigung zur Ausbeutung erteilt.
Zwar umfasst die Genehmigung für den Energiekonzern nur die kommenden drei Jahre und schließt ausdrücklich Probebohrungen aus - trotzdem ergibt sich aus dem Papier, dass die Pläne Exxon-Mobiles ursprünglich deutlich weiter gingen, als bislang angenommen. So war geplant, die Exploration über fünf Jahre hinweg, inklusive mehrerer Probebohrungen, durchzuführen.
- Exxon sind also mit ihren Plänen (die
natürlich mehr als Nurmalkurzimsandpopeln beinhalteten) erstmal nicht ganz durchgekommen. Ist doch schonmal was. Der Behördenwirrwar BWVI kontra BSU ist alerdings bemerkenswert. Linke Hand vs rechte Hand und so.
Wunderschön finde ich
Allgemeine Grundsätze des öffentlichen Interesses allein reichen für eine Versagung nicht aus.
Ich verstehe offensichtlich nicht genug von sowas. Wenn es nicht ausreicht, daß eine Unternehmung dem öffentlichen Interesse entgegensteht - was braucht es
denn?
Und wieso erteilt eine hamburger Behörde Genehmigungen für Zuständigkeitsfelder niedersächsischer Behörden?