Weiß einer, wo man darüber was nachlesen kann?
Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (SWR) Formulare zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen Formulierungsvorschläge Patientenverfügung
altes thema, ich weiß, aber ich möchte auch noch meinen dijonsenf bzw. einen neuen aspekt dazu abgeben, da ich die diskussion wichtig finde:esterns haben ärzte einen eid geschworen haben, leben auf jeden fall zu schützen und zu retten. dann bedenke man die juristischen folgen (knast/entzug der approbation), die es für ärzte hatte, wenn sie den stecker/schlauch einfach so zogen. es war bis vor kurzem nicht erlaubt, jemanden sterben zu lassen, auch wenn er darum bat und die politik durch die patientenverfügung das vorgaukelte (eine gesetzesänderung trat erst 2009 in kraft). wenn die maßnahmen erstmal eingeleitet waren, gab es kein zurück mehr. und das einleiten lebensrettender maßnahmen geschieht so schnell, da sucht keiner vorher ewig bei dem patienten nach ner patientenverfügung.es gab hier in der charite den fall mit der schwester, die verurteilt wurde wegen mehrfachem mord. leute, die mit ihr zusammengarbeitet habe (die ich kenne) sagten mir, sie hat es mit fällen gemacht, die wirklich sterben wollten und denen auf dauer nicht mehr zu helfen war. vor diesem fall konnte ärzte bzw. schwestern noch diverse (unauffällige/unnachweisbare) tricks anwenden, jemanden sterben zu lassen. nach diesem charitefall war auch das nicht mehr möglich.(http://www.stern.de/panorama/urteil-im-charit233-prozess-lebenslange-haft-fuer-todes-schwester-592097.html)also nicht vergessen: ärzte sind auch menschen, die mitleiden und sterben lassen wollen, es aber bis vor kurzem nicht durften und illergalerweise aus mitleid doch häufig taten.
Zitat von: Multivac am 30 Juli 2011, 21:30:53altes thema, ich weiß, aber ich möchte auch noch meinen dijonsenf bzw. einen neuen aspekt dazu abgeben, da ich die diskussion wichtig finde:esterns haben ärzte einen eid geschworen haben, leben auf jeden fall zu schützen und zu retten. dann bedenke man die juristischen folgen (knast/entzug der approbation), die es für ärzte hatte, wenn sie den stecker/schlauch einfach so zogen. es war bis vor kurzem nicht erlaubt, jemanden sterben zu lassen, auch wenn er darum bat und die politik durch die patientenverfügung das vorgaukelte (eine gesetzesänderung trat erst 2009 in kraft). wenn die maßnahmen erstmal eingeleitet waren, gab es kein zurück mehr. und das einleiten lebensrettender maßnahmen geschieht so schnell, da sucht keiner vorher ewig bei dem patienten nach ner patientenverfügung.es gab hier in der charite den fall mit der schwester, die verurteilt wurde wegen mehrfachem mord. leute, die mit ihr zusammengarbeitet habe (die ich kenne) sagten mir, sie hat es mit fällen gemacht, die wirklich sterben wollten und denen auf dauer nicht mehr zu helfen war. vor diesem fall konnte ärzte bzw. schwestern noch diverse (unauffällige/unnachweisbare) tricks anwenden, jemanden sterben zu lassen. nach diesem charitefall war auch das nicht mehr möglich.(http://www.stern.de/panorama/urteil-im-charit233-prozess-lebenslange-haft-fuer-todes-schwester-592097.html)also nicht vergessen: ärzte sind auch menschen, die mitleiden und sterben lassen wollen, es aber bis vor kurzem nicht durften und illergalerweise aus mitleid doch häufig taten.jup du hast völlig recht!