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Autor Thema: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit  (Gelesen 91505 mal)

CubistVowel

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #240 am: 26 Oktober 2012, 11:13:14 »

Eine Entgegnung auf die in der Journaille vorherrschende Meinung zu Hartz-IV-Empfängern:

Langes, aber gut lesbares Interview mit Helga Spindler über die Verzerrung des Arbeitsmarktes durch Druck, über Entrechtung und Ohnmacht, die Dämonisierung der Arbeitslosigkeit und den Abbau des Rechtsstaats.

Teil 1

Teil 2

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schwarze Katze

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #241 am: 26 Oktober 2012, 13:00:30 »

Lerne Proll zu sein mit der VHS oder wie?
Zielgruppenspezifisches Vokabular? Schlepp mal die Scheisse da rüber  ! Flasch Bier, Tass Kaff ?
Realsatire !

Das ist ein Scherz
http://www.stern.de/wirtschaft/job/verfruehter-aprilscherz-vhs-bietet-dequalifizierung-von-akademikern-an-1916225.html
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CubistVowel

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #242 am: 26 Oktober 2012, 14:11:37 »

Lerne Proll zu sein mit der VHS oder wie?
Zielgruppenspezifisches Vokabular? Schlepp mal die Scheisse da rüber  ! Flasch Bier, Tass Kaff ?
Realsatire !

Das ist ein Scherz
http://www.stern.de/wirtschaft/job/verfruehter-aprilscherz-vhs-bietet-dequalifizierung-von-akademikern-an-1916225.html

Heißt das etwa, die zartbesaiteten Akademiker müssen weiterhin Taxi fahren, um sich ihr unbezahltes Praktikum leisten zu können, und dürfen nicht (wie richtige Männer) als Bauhelfer arbeiten? ;)
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Julya

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #243 am: 05 Dezember 2012, 17:13:32 »

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nightnurse

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #244 am: 05 Dezember 2012, 17:21:12 »

Ich wette, so nen Schrittzähler kann man auch im TV-Sessel sitzend durch Schütteln zum Zählen bringen.
Ich frag mich wirklich, ob solche Beamten eigentlich wissen, was ihr Job ist und wo seine Grenzen liegen. Und welches Jahr wir schreiben.
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CubistVowel

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #245 am: 05 Dezember 2012, 17:45:03 »

In dem Artikel ist noch ein weiterer verlinkt, in dem es darum geht, dass Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sanktionen (3 Monate Kürzungen) zu einem Raucherentwöhnungskurs gezwun... eingeladen wurden. Ich stehe auch nicht auf Raucher, finde Rauchen sogar reichlich dumm, aber einem Fremden (außerhalb meiner Wohnung oder meines Büros) Vorschriften zu machen? Einfach weil ich es kann? Das überschreitet, wie Nightnurse schon schrieb, die Grenze dessen, was ein Arge-Mitarbeiter dürfen sollte.

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Julya

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #246 am: 05 Dezember 2012, 18:11:32 »

Ja, den Raucherartikel hab ich auch gelesen. Unglaublich, was sich ein Hartz4-Empfänger gefallen lassen muss. >:(
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nightnurse

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #247 am: 05 Dezember 2012, 18:18:45 »

Nun, die spannende Frage lautet: Muss er das? Ich könnte mir vorstellen, daß sich gegen solche bevormundenden Eingriffe in Selbstbestimmung und Privatsphäre erfolgreich klagen ließe. Die Arge ist nicht als Kindermädchen für alle konzipiert, soweit ich weiss.
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Julya

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #248 am: 05 Dezember 2012, 18:23:33 »

Auf diese Frage hab ich nur gewartet. ;)

Du hast total recht. Ich finde auch nicht, dass man das muss. Man ist arbeitslos und kein minderbemittelter Schwerverbrecher. Aber man wird so behandelt. Hab ich auch schon erlebt, als ich mal drei Monate nach meiner Selbständigkeit auf ALG2 angewiesen war. (Als Selbständiger fällt man ja sofort ins ALG2.) Ich hab zwar keinen Cent bekommen, da man mir unschaffbare Fristen setzte, aber man hat es sehr gut geschafft, mich in meiner sowieso schon misslichen Lage, noch weiter runterzumachen. Wenn man nicht die Stärke hat, kommt man dagegen nicht an und an eine Klage denkt man erst recht nicht. Und so läuft es einfach so weiter wie bisher.... *kotz* >:( :-\
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CubistVowel

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #249 am: 05 Dezember 2012, 18:58:55 »

Ja, gegen viele der Sanktionen und Repressalien kann man erfolgreich klagen. Sollte man auch. Dazu braucht man allerdings auch viel Kraft und Mut. Viele resignieren einfach. Zudem es ja auch eine Menge Geld und Überwindung kostet zu einem Anwalt zu gehen.

Weil die Prozesse der Sanktionierten zu einem hohen Anteil zugunsten der Hartz4-Empfänger entschieden werden und die Gerichte extrem überfordert sind, plant unsere Regierung nämlich die Erschwerung der Prozesskostenhilfe. Statt die Gesetze zu verbessern und beispielsweise weniger Ermessensspielraum zuzulassen, will sie neue Hürden schaffen, damit weniger Menschen ihr Recht vor Gericht durchsetzen können. Im Hinblick auf Hartz4-Empfänger, bei denen es ja oft nur um vergleichsweise "kleine" Beträge geht, will sie z. B. eine Untergrenze für die PKH schaffen und diese geringen Streitwerte so ausschließen. (Ich habe seitdem nichts mehr davon gehört und weiß also auch nicht, ob oder wie weit der Plan schon umgesetzt wurde.)

Wie immer seit 2005: Statt der Armut werden die Armen bekämpft.

Quelle: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr
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CommanderChaos

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #250 am: 05 Dezember 2012, 19:23:16 »

Grenzwertig menschenverachtende Dinge, die ich aus meinem Freundeskreis kenne: Auf die Frage, ob man zu Ausbildungszwecken aus der Wohnung der Mutter (die Hartz IV bekommt) in eine WG ziehen könne, die Antwort "Nein, gehen Sie doch in den Osten, da ist es billiger."
Oder ein anderer Fall, in dem (so weit ich das richtig verstanden habe) widerrechtlich Bafög als Einkommen angerechnet wurde, mehrfach zugesandte und am Ende persönlich zugestellte Widersprüche als "ist nicht angekommen" ignoriert wurden, sich über einen Beschluss des Sozialgerichtes, dass der Widerspruch sehr wohl angekommen sei und bearbeitet werden müsse, ebenfalls hinweggesetzt wurde und nun eine nicht rechtmäßige Rückzahlungsforderung trotz aufschiebender Wirkung eines Widerspruches gegen einen anderslautenden Gerichtsbeschluss einfach mal per Vollstreckungsbescheid durchgesetzt werden soll.
Also, ich bin jeder Form von Gewalt gegenüber abgeneigt, aber immer mehr sehe ich die Voraussetzungen für das Inkrafttreten von GG Art. 20 Abs. 4 als gegeben an.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #251 am: 05 Dezember 2012, 19:24:41 »

Ein Schrittzähler, da fällt mir gar nix mehr zu ein ...
Das wäre ja mal DIE Einladung, per Schrittzähler nachzuweisen dass man täglich spazierengeht und dann das Jobcenter dafür verantwortlich zu machen, weil man sich erkältet hat. Schließlich wäre man ohne den ja nicht in die Nasskälte gegangen und so.  8)

Genauso die Nummer mit dem Raucherentwöhnungskurs: Steuern auf jede Zigarette erheben, aber wenn Arbeitslose diese in die Kasse spülen kann ja nicht sein was nicht sein darf ...
Ich bin nun auch nicht pro Rauchen, aber das ist für mich ganz klare Bevormundung.
Der umgekehrte Weg, der ethisch deutlich ausgewogener wäre, eine Prämie für den Besuch eines solchen Kurses auszulobben, kommt natürlich nicht in Frage, das kostet ja schließlich Geld und spart keines.  ::)

Bin mal gespannt, was da noch so alles kommt. Würde mich nicht wundern, wenn es Sanktionen gäbe, wenn sich Leute nicht zu Sportkurs XY anmelden oder keine stromsparenden Geräte kaufen (die sie natürlich selbst berappen müssen, ist ja angeblich im Regelsatz drin) ...
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schwarze Katze

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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #252 am: 06 Dezember 2012, 00:07:28 »

Nun, die spannende Frage lautet: Muss er das? Ich könnte mir vorstellen, daß sich gegen solche bevormundenden Eingriffe in Selbstbestimmung und Privatsphäre erfolgreich klagen ließe.

Nun ja, als arbeitssuchende hätte ich einfach weder Kraft noch Mumm, noch zu klagen. So wie ich mich erinnern kann, konzentrierte ich mich nur auf die Job-Suche damals, die Bewerbungen, Absagen u.s.w raubten mir einfach all meine Kräfte.
So wie ich mich kenne, wäre ich einfach zu dem Nichtraucher-Kursus hingegangen und es über mich ergehen lassen. Ich glaube, hätte man mich zu Alphabetisierung-Kursus geschickt, wäre ich auch dorthin gegangen, um unnötige Stress zu vermeiden.

Liegt es eventuell daran, dass ich aus ehemalige Sowjetunion komme?
 
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #253 am: 06 Dezember 2012, 00:19:38 »

Liegt es eventuell daran, dass ich aus ehemalige Sowjetunion komme?
Mag ein Grund sein.
Hängt aber auch mit der eigenen Persönlichkeit zusammen, wie viel man bereit ist, zurückzustecken und zu ertragen, bevor man die Grenze zieht.
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Re: ALG II: Menschenwürde und Gerechtigkeit
« Antwort #254 am: 06 Dezember 2012, 00:27:11 »


Hängt aber auch mit der eigenen Persönlichkeit zusammen, wie viel man bereit ist, zurückzustecken und zu ertragen, bevor man die Grenze zieht.

Hochwahrscheinlich ja, leider
Mehrjährige Schulmobbing im prägenden Alter hinterlässt eben Spuren.

Ehrlich gesagt, verstand ich am Anfang gar nicht, was an diesem Nichtraucher-Kursus so schlimm ist - man geht eben hin und kann später trotzdem qualmen wenn man will.
Erst eure Reaktion zeigte mir, das man es hier eben anders sieht
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