Sollte ich an dem Wochenende das Gröbste verstaut haben bin ich gern willig. (zu Helfen natürlich!)
Zitat von: Lucas de Vil am 11 Mai 2010, 19:39:33Sollte ich an dem Wochenende das Gröbste verstaut haben bin ich gern willig. (zu Helfen natürlich!)nur gut das Du es dazu geschrieben hast
Hahaha, Anhängerführerschein? Ist der nicht mehr inklusive, wenn man heutzutage den Lappen für’s Auto macht? Süß.
(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)