Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Mitführungspflicht Personalausweis  (Gelesen 18641 mal)

ZoLO

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #15 am: 19 Mai 2008, 16:29:13 »

Nasenfaktor?

heisst offiziell WILLKÜR und ist in deutschland kein grund für eine überprüfung. eher sogar ein grund gegen eine selbige vorzugehen, weil das nicht erlaubt ist ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz (willkürverbot)
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Killerqueen

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #16 am: 19 Mai 2008, 16:55:52 »

Wie jetzt ? Du warst mit dem Auto unterwegs, wurdest kontrolliert, hattest keinen Führerschein dabei, und durftest trotzdem weiterfahren, ohne das hinterher noch irgendwas kam ?  :o
Sehr richtig. Und ich verrat Dir was: Es war in Bayern, wo die Polizisten doch angeblich immer so streng sind!  ;D

Ich kann das ehrlich gesagt kaum glauben, denn wen sie schon eine Verkehrskontrolle mach, gehts ja, wie der Name schon vermuten läßt, um Kontrolle, und dann sowas ?
Da es sich um eine Volksfestbedingte Verkehrskontrolle handelte und die guten Männer in grün lediglich auf Alkohol am Steuer aus waren, was bei mir nie vorkommt, durfte ich - ganz offensichtlich nüchtern - weiterfahren. ;)
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Ookami

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #17 am: 19 Mai 2008, 16:58:36 »

Nasenfaktor?

heisst offiziell WILLKÜR und ist in deutschland kein grund für eine überprüfung. eher sogar ein grund gegen eine selbige vorzugehen, weil das nicht erlaubt ist ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz (willkürverbot)

Stimmt, dürfen sie eigentlich nicht, wird aber trotzdem so gehandhabt.
Einen Grund für eine Überprüfung lässt sich recht einfach konstruieren.
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Thomas

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #18 am: 19 Mai 2008, 18:31:54 »

Nasenfaktor?

heisst offiziell WILLKÜR und ist in deutschland kein grund für eine überprüfung. eher sogar ein grund gegen eine selbige vorzugehen, weil das nicht erlaubt ist ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz (willkürverbot)

Stimmt, dürfen sie eigentlich nicht, wird aber trotzdem so gehandhabt.
Einen Grund für eine Überprüfung lässt sich recht einfach konstruieren.
Genau das meinte ich.Zumal man normalerweise eben nicht von der Polizei nach dem Perso gefragt wird, weil denen gerade langweilig ist, sondern weil sich in der Nähe irgendwas ereignet hat, Diebstahl, Einbruch, Prügelei, etc. und man möglicherweise irgendwas damit zu tun haben könnte, weil man z.B. in etwa so aussieht, wie ein Tatbeteiligter beschrieben worden ist oder ähnliches.

Bei diesem Gleichheitssatz scheint es sich außerdem um Fälle in höheren Ebenen zu handeln und nicht um Sachverhalte a la : "Wieso werde ich nach dem Perso gefragt, und der da drüben nicht ?"
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PaleEmpress

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #19 am: 19 Mai 2008, 18:41:35 »

Wie jetzt ? Du warst mit dem Auto unterwegs, wurdest kontrolliert, hattest keinen Führerschein dabei, und durftest trotzdem weiterfahren, ohne das hinterher noch irgendwas kam ?  :o
Sehr richtig. Und ich verrat Dir was: Es war in Bayern, wo die Polizisten doch angeblich immer so streng sind!  ;D

Ich kann das ehrlich gesagt kaum glauben, denn wen sie schon eine Verkehrskontrolle mach, gehts ja, wie der Name schon vermuten läßt, um Kontrolle, und dann sowas ?
Da es sich um eine Volksfestbedingte Verkehrskontrolle handelte und die guten Männer in grün lediglich auf Alkohol am Steuer aus waren, was bei mir nie vorkommt, durfte ich - ganz offensichtlich nüchtern - weiterfahren. ;)
Sowas ähnliches hatte ich auch mal an der B5. Es war auch eine Alkoholkontrolle, und ich hatte zwar meine Papiere mit, aber die Fahrzeugpapiere hatte ich vergessen. Ich hab das dem Beamten gleich ganz ehrlich gesagt, er hat überprüft, ob das auto wirklich auf mich zugelassen war, meinte dann, daß alles okay ist, ich aber bitte nächstes Mal die Papiere doch mitnehmen möge und hat mir ne gute Nacht gewünscht.
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messie

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #20 am: 19 Mai 2008, 19:01:11 »

Nasenfaktor?

heisst offiziell WILLKÜR und ist in deutschland kein grund für eine überprüfung. eher sogar ein grund gegen eine selbige vorzugehen, weil das nicht erlaubt ist ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz (willkürverbot)

Stimmt, dürfen sie eigentlich nicht, wird aber trotzdem so gehandhabt.
Einen Grund für eine Überprüfung lässt sich recht einfach konstruieren.
Genau das meinte ich.Zumal man normalerweise eben nicht von der Polizei nach dem Perso gefragt wird, weil denen gerade langweilig ist, sondern weil sich in der Nähe irgendwas ereignet hat, Diebstahl, Einbruch, Prügelei, etc. und man möglicherweise irgendwas damit zu tun haben könnte, weil man z.B. in etwa so aussieht, wie ein Tatbeteiligter beschrieben worden ist oder ähnliches.

Naja, hin und wieder kontrollieren sie auf der Schanze auch einfach mal so. Angeblich um Leute zu erwischen die Drogen mit sich führen.
Da reicht -für sie- offensichtlich wohl als Grund aus dass sie bei einer dieser Ausweiskontrollen irgendwann mal jemanden erwischt haben. ;)

Konstruieren lässt sich so ein Grund jedenfalls leicht. Im Zweifel suchen sie halt jemanden oder äußern einen Verdacht auf irgendwas wie Drogen oder Alkoholmißbrauch unter Jugendlichen etc.
Ich will da jetzt keine linke Paranoia draus stricken, aber ich denke schon dass auf Geheiß von oben mal irgendwo kontrolliert wird, um "Störkräfte" ein wenig zu disziplinieren. Läuft dann halt unter dem Prinzip Vorbeugung (das aber als Grund eben nicht herhalten darf ;) , die auch durchaus effektiv sein kann: Eine Disco wo mal die Polizei vorstellig war, dessen Besitzer merkt sich das und sorgt, wenn er n bisschen was in der Birne hat, selbst dafür, dass bei ihm auch künftig keine Leute mit Drogen ins Haus kommen bzw. sie sofort rausschmeißen lässt, sobald er solche Leute (beim Dealen / zu sich nehmen) erwischt.

Ich frage mich aber andererseits was daran so schlimm ist, den Perso nicht bei sich zu führen? Er kann ja auch anderweitig von Nutzen sein wie z.B. Alterskontrollen.
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Bombe

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #21 am: 19 Mai 2008, 19:34:41 »

Es war auch eine Alkoholkontrolle, und ich hatte zwar meine Papiere mit, aber die Fahrzeugpapiere hatte ich vergessen. Ich hab das dem Beamten gleich ganz ehrlich gesagt, er hat überprüft, ob das auto wirklich auf mich zugelassen war, meinte dann, daß alles okay ist, ich aber bitte nächstes Mal die Papiere doch mitnehmen möge und hat mir ne gute Nacht gewünscht.

Sowas Ähnliches hatte ich auch mal. Mit Mietwagen und drei Leuten drin von den Niederlanden nach Deutschland rein, und sowas ist natürlich immer verdächtig. Fahrzeugpapier waren im Wagen, weil Mietwagen, nur meinen Führerschein hatte ich zuhause vergessen. Ich hab dem Polizisten dann einfach gesagt, wann und wo der ausgestellt wurde, und damit hatte ich das dann auch erledigt. Ich glaube, da kam dann nichtmal irgendeine Verwarngebühr hinterher.
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danny

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #22 am: 19 Mai 2008, 19:50:31 »

Da muß der Herr in schwarz, vormals grün...

dunkelblau, die uniformen sind dunkelblau.

Eine Bekannte von mir ist mal auf dem Heimweg von der Disco überfallen worden und da auf dem Perso ja die Adresse steht, war auch ihre Wohnung ausgeräumt bis sie zu Hause war.

nun ja, das kann dir auch passieren, wenn sie dir in der city beim shoppen auf dem jungfernstieg das handtäschchen klauen, während du irgendwo sitzt und einen café au lait schlürfst!  ;)
aber ich nehme meine papiere eigentlich auch nie mit wenn ich abends auf tour gehe, mir wurde vor einigen jahren mal das ganze portemonaie mit allem zipp und zapp geklaut und das war doch eine recht große schitteriduh, das alles wiederzubeschaffen.
hatte ja wirklich GAR nichts mehr, um mich auszuweisen ausser meiner geburtsurkunde. und die gilt nicht als ausweis-dokument, weil da kein lichtbild drauf ist...  ::) ich habe damals bei den zuständigen ämtern einen anfall nach dem anderen bekommen...

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #23 am: 19 Mai 2008, 20:09:32 »

hui.

erstmal dank an KQ, die sich so um kbs gesundheit sorgt  ;D

eine "Stelle" ist für mich eine ortsfeste Institution. Polizeirevier, Gericht, Einwohnermeldeamt usw.
Aber ein Polizist im Streifenwagen ist es nicht. der kann meine Daten anhand meiner Angaben überprüfen. das ist heute technisch vom Wagen aus möglich. Bei Zweifeln steht es ihm immer noch frei, mich zu meiner Wohnung zu fahren.

Wenn mich allerdings - wie erwähnt - ein Polizist im "Ausland" (anderes Bundesland im Fall von HH) anhält, kann ich von dem natürlich nicht so ohne weiteres verlangen, dass der mich quer durch die Republik nach hause fährt. In solchen Fällen hätte ich durchaus einen Personalausweis dabei.

zur Mitführungspflicht, die lt. Bombe besteht und mit Bußgeld geahndet werden kann:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4055674.html

interessant die aussage, dass eben nur das verlangt werden kann, was im gesetz steht.
weder im hamburgischen noch im bundesweiten personalausweisgesetz ist ein entsprechender Passus vorhanden.

Ich frage mich aber andererseits was daran so schlimm ist, den Perso nicht bei sich zu führen? Er kann ja auch anderweitig von Nutzen sein wie z.B. Alterskontrollen.
der Grund dafür besteht bei mir persönlich in den Kosten.
Passbilder = 8,- (oder 9,-) --> denn die dürfen nicht älter als ein Jahr sein
Ausweis = 8,-
Meldepflicht bei Diebstahl/Verlust = Zeitaufwand

habe ich da lust drauf? nein.
Dass natürlich das Semesterticket im HVV nur mit Ausweis gültig ist - stimmt. ist auch sehr ärgerlich. aber wenn man zu den kontrolleuren nett ist, will den meist keiner haben. gut - ist mir natürlich auch schon passiert, wenn ich anfange, mit denen zu diskutieren. dann ziehen die natürlich das volle programm durch. kann ich aber mit leben, wenn ich es provoziere  ;D
« Letzte Änderung: 19 Mai 2008, 20:12:28 von DarkestMatter »
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(http://www.world-of-smilies.com/wos_Schilder2/imsmilin.gif)Aus der "Lingener Tagespost": "Auch im aktuellen Fall führt eine Spur in die deutsch-bayerische Grenzregion."

Bombe

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #24 am: 19 Mai 2008, 20:35:06 »

zur Mitführungspflicht, die lt. Bombe besteht und mit Bußgeld geahndet werden kann:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article4055674.html

Ist richtig, da lag ich falsch. Ausweispflicht ja, Mitführungspflicht nicht.
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SuperTorus

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #25 am: 19 Mai 2008, 21:31:04 »

Ich hab noch nen Seefunkschein in weiß mit Bundesadler drauf und Photo drin. Ist doch auch irgendwie hoheitlich, oder nicht?  :D

Also - ich glaub nicht das er wirklich als Ersatz für einen Perso herhalten kann, aber besser als ein Schüler- oder Bücherhallen-Ausweis ist er alle mal...


... oder Freischwimmer-Ausweis..

... oder Videotheken-Karte

oder was weis ich, was man noch so mit sich rumträgt...
« Letzte Änderung: 19 Mai 2008, 21:34:57 von SuperTorus »
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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #26 am: 19 Mai 2008, 21:47:24 »

Das Seefahrtsbuch galt bis vor wenigen Monaten noch als Paßersatz
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2024- No F*cking Bands Festival XIII

Donnerstag, 15. bis Sonntag 18. August 2024

Infos: www.nofuba.de

Lakastazar

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #27 am: 20 Mai 2008, 21:05:20 »

Das Seefahrtsbuch galt bis vor wenigen Monaten noch als Paßersatz

Nachts schneit es länger







SCNR, bin heut albern! Aber interessant war dein Beitrag trotzdem  ;D
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schwarze Katze

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #28 am: 26 Mai 2008, 17:25:14 »

Also von Jahren geriet ich in eine Razzia in einem Technoclub in Köln und da ich damals noch nicht so gut Deutsch sprach und keinen Ausweis dabei hatte, hat man mich auf die Wache gebracht, da sie mich dem illegalen Aufenthalt verdächtigten.
Es dauerte 3 Stunden, bis man meine Identität überprüfte, die ganze Zeit verbrachte ich in die Zelle in Gesellschaft von einer tschechischen Hure, die allerdings sehr unterhaltsam war.

Naja, erfahrungswert war das, aber wiederholen möchte ich es nicht
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Ookami

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Re: Mitführungspflicht Personalausweis
« Antwort #29 am: 26 Mai 2008, 17:29:01 »

Also von Jahren geriet ich in eine Razzia in einem Technoclub...  3 Stunden in einer Zelle ... wiederholen möchte ich es nicht

Darum SOLLTE man seinen Ausweis dabei haben.
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