Stimmen insgesamt: 28
Außerdem hab ich als Kind systembedingt wenig davon gehört (was mich eigentlich wundert).
Die kapitalismuskritischen Äußerungen von Christian Klar, die ihm nun wieder zum Verhängnis werden könnten, dürfen sich meiner Meinung nach nicht negativ auf seine mögliche Entlassung auswirken.Es zählt, das er genügend Jahre abgesessen hat und keine Rückfallgefahr besteht.Seine politische Meinung (die Reue über die begangenen Taten ja nicht zwingend ausschließen muß und es vermutlich auch nicht tut) tut hier nicht zur Sache.
Bei C.Klar kann man sich aber noch über vorzeitige Begnadigung und "reguläre" frühere Haftentlassung streiten, wenn da überhaupt ein Unterschied besteht.
Zitat von: Thomas am 23 April 2007, 20:32:48Bei C.Klar kann man sich aber noch über vorzeitige Begnadigung und "reguläre" frühere Haftentlassung streiten, wenn da überhaupt ein Unterschied besteht.Da besteht ein gewaltiger Unterschied.Für Gnade ist Reue nicht notwendig. Bei vorzeitiger Haftentlassung wäre das u.U. anders zu bewerten.
@Thomasmit "Freilassen" meine ich natürlich die, die schon lange eingesessen haben.Und da RAF nicht mehr existiert, kann es in diesem Fall nur um "Altfälle" gehen, also um Freilassung von denen, die schon mehrere Jahren in Haft verbracht haben.
ich denke aber auch, dass die raf-gefangenen auch zu ihrer geschichte stehen sollen: taten zugeben, erklären, entschuldigen, bereuen, vergeben, ...
Aber entschuldigen?Man kann sich doch nur für etwas entschuldigen was man nicht absichtlich gemacht hat bzw. was man so nicht ausdrücken wollte.Wenn ich jemandem aus Versehen auf die Füße trete dann sag ich "Entschuldigung" danach.Aber wenn ich demjenigen mit voller Absicht auf die Latschen trete, dann ist ein "Entschuldigung" doch Unsinn. Tue ich es trotzdem, kann es der Betreffende zu Recht als Ironie werten.
Die RAF-Mitglieder haben die Morde aus vollster Überzeugung vollzogen. Da gibt es nichts zu entschuldigen. Vielleicht bereuen - aber auch das nicht wirklich, denn unter den damaligen Umständen gab es für sie schlicht keine andere Option. Bereuen kann man doch nur dann, wenn es andere Optionen gibt. Aber die Beteiligten sahen keine andere Möglichkeit, gegen den Staat vorzugehen. Sahen sie sie doch und entschieden sich doch für die Morde, dann gibt es etwas zu bereuen. So aber kann Reue nur ein Lippenbekenntnis sein.
nun, da ich die auffassung vertrete, das mord z.b. nicht verjähren darf, erübrigt es sich, weiter über begnadigung zu philosophieren...