zum ersten hab ich keine urteile, aber ich hab mal nen paar höhere semester gefragt, die mir recht gaben ;)
"Würde dies nicht bedeuten, der Urheber des ursprünglichen Eintrags darf sein "Werk" nicht mehr verändern, wenn ihm nicht die Zustimmung von Leuten, die "einen Satz hinzufügen" vorliegt?Nein: Hier wäre es so, dass die Frage der Angemessenheit zu stellen ist...wenn nur 1-2 sätze verändert werden, kann davon ausgegangen werden, dass wegen unerheblichkeit keinerlei ansprüche seitens der person bestehen, die "einen satz hinzugefügt haben" vorliegt...Ja: Wenn der Text um einen erheblichen Teil erweitert wird (abwägungssache) , kann das tatsächlich passieren... z.B. wenn jmd. den text als grundlage für einen viel weitläufigeren text nimmt, kann davon ausgegangen werden, dass der "erste" urheber nicht weiterhin den text ohne vorherige absprache mit dem miturheber verändern kann...
dazu könnte man zb § 24"Freie Benutzung(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."heranziehen, und dieses analog dazu verwenden...auslegungssache wäre dabei "selbstständiges werk"...
wie eigentlich immer herrscht sowohl eine Minder- als auch eine Mehrheitenmeinung....
aber wie kommt man darauf, es sei mein ziel gewesen, jmd. vorzugaukeln, ich habe dieses geschrieben, wo ich doch mit goth nix am hut habe?
Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:
es ging nie darum, dass ich was HINZUGEFÜGT habe, sondern darum, dass der autor durch den besagten satz, ein uneingeschränktes nutzungsrechht gewährt.
Zitat von: "Blutgetier"Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"?
Zitat von: "phaylon"Zitat von: "Blutgetier"Dann bist du hier natürlich tooootal richtig.. :roll: :roll:Auf eine "Bist du Goth?" Umfrage würden hier wahrscheinlich sowieso nur kb und Thomas mit "Ja" antworten. Abgesehen davon ist's ein bißchen billig, jetzt mit ad-hominem Angriffen zu kommen, wo wir g'rade ein argumentatives Niveau erreicht haben. Aber vielleicht bist du ja in solch einer Diskussion auch "toooooootal richtig"? Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?
ach, bitte. was ist das denn für eine erklärung... monsieur wollen sich nicht schriftlich dazu äussern? angst davor, auf dem eigenen quark festgenagelt zu werden?
und, da es scheinbar nötig ist:www.seitseid.de
Achja, fast hätt´ ich es vergessen: http://www.albinoblacksheep.com/flash/youare.php
Vielleicht bin ich es ja, aber dann garantiert nicht hier und nicht in schriftlicher Form. Aber warum sollten nur kb und Thomas das ganze mit Ja beantworten?
Für mich ist dieses die erklärung, dass er sein werk als gemeinfrei einstellt
MOMENT! es gibt im BGB AT eine klausel, welche besagt, dass mit der vornahmeeiner handlung, an die gesetzliche folgen gebunden sind, diese gesetzlichenfolgen automatisch greifen, auch wenn dieses nicht beabsichtigt ist (zb, dergläubiger sagt dem schuldner, er wolle sein geld innerhalb von xy tagenwiederhaben...nach xy tagen kommt der schuldner in den gesetzlichen umstand desverzuges... details müsste ich nochmal nachlesen, da ich diese doofe klauselnich finde)
ausserdem erwartet ich mehr oder weniger sowieso nen post a la "alt, guxuhier -> verweis auf nen uralt thread hier" ^^
wie war das noch mit dem Verbot der Rechtsberatung?
Aber apropos "eigener Quark": können wir uns nicht drauf einigen, dass ihr beide (phaylon und Mr. "welch ein Gott") ganz großartige Paragraphenreiter seit und diesen Thread nun begraben?
QUARK