Als erheblichen Nachteil bei einer Verringerung der Bundesländeranzahl sehe ich also u.a. den Verlust der Bürgernähe. Zentralisierung führt zu weniger Verwaltung (Vorteil: Kosteneinsparung bei den Peronalkosten. Nachteil: längere Verwaltungswege für die Bürger), zu weniger Anlaufstellen für die Bürger, zu weniger politischer Indentifikation und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger... Politik am Bürger vorbei
Längere Verwaltungswege : Warum ? Die Wege bleiben doch exakt die gleichen, nur gibt es den selben Weg nicht zweimal (dessen Bearbeiter auch zweimal bezahlt werden müssen)
zu weniger Anlaufstellen für die Bürger: Warum, die Stellen bleiben auch erhalten.Nach wie vor hat noch jede Stadt, jede Gemeinde ihr Rathaus
zu weniger politischer Indentifikation und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger : Haha, wie groß ist die denn bitte jetzt ? Abgesehen von vieleicht ein paar Bayern ist den Leuten das doch relativ wurst, die können sich vieleicht noch mit Deutschland identifizieren, aber das war's auch schon.
Und die Zusammenschlüsse erfolgen ja Regional, es braucht also nicht befürchtet werden, das aus Hamburg und Bayern ein Südstaat entsteht.
Politik am Bürger vorbei sehe ich viel eher, wenn ich mir klarmache, das z.B. Hamburg und Schleswig-Holstein den gesamten Ministerstab doppelt haben, vom Obermacker über die Chefsekretärin bis zum Pförtner.
Das gleiche gilt für Landeskriminalämter, Finanzämter, Justizämter, etc.
Zitat von: "Thomas"Längere Verwaltungswege : Warum ? Die Wege bleiben doch exakt die gleichen, nur gibt es den selben Weg nicht zweimal (dessen Bearbeiter auch zweimal bezahlt werden müssen)Weil: wenn 2 Länder zusammengeführt werden, automatisch in beiden Ländern die Verwaltungen auf Ortsebene oder Bezirksebene gestrichen oder gekürzt werden. Logisch, sonst würde es ja keine Einsparung geben. Dann müsste 1 Amt für 2 Stadtteile reichen, welches vorher nur einen Stadtteil bedient hat.
Zitat von: "Thomas"zu weniger Anlaufstellen für die Bürger: Warum, die Stellen bleiben auch erhalten.Nach wie vor hat noch jede Stadt, jede Gemeinde ihr RathausNein, die Länderparlamente und Bezirksversammlungen fallen ja mind. 1x weg, und damit auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Bürgers in "seinem" Bezirk. Oder etwa nicht? (btw. Hier sehe ich - rein auf Kostenbasis - auch ein Einsparpotenzial.)
Zitat von: "Thomas"zu weniger politischer Indentifikation und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger : Haha, wie groß ist die denn bitte jetzt ? Abgesehen von vieleicht ein paar Bayern ist den Leuten das doch relativ wurst, die können sich vieleicht noch mit Deutschland identifizieren, aber das war's auch schon.Egal! Darum geht es nicht. Es geht darum, die (gesetzlich verankerten) Möglichkeiten der Mitbestimmung nicht zu beschneiden! Egal ob sie nun gelebt werden oder nicht.
Zitat von: "Thomas"]Und die Zusammenschlüsse erfolgen ja Regional, es braucht also nicht befürchtet werden, das aus Hamburg und Bayern ein Südstaat entsteht.Das ist mir klar. Aber selbst zwischen Ländern, die eine gemeinsame Ländergrenze haben, kann Nicht-Identifikation mit dem anderen Land bestehen. Brandenburg und Sachsen? Haha! Selbst MeckPomm vs. Brandenburg oder Hamburg vs. Schleswig Holstein. Nee, ich glaub früher oder später scheitern solche Bemühungen immer an der Bevölkerung. Un diese muss schließlich ihr alleiniges Okay geben. Sieh doch mal bitte Harburg an, welches an Hamburg angegliedert wurde. Dort besteht heute noch die Grenze in den Köpfen der Menschen.
]Und die Zusammenschlüsse erfolgen ja Regional, es braucht also nicht befürchtet werden, das aus Hamburg und Bayern ein Südstaat entsteht.
Zitat von: "Thomas"Politik am Bürger vorbei sehe ich viel eher, wenn ich mir klarmache, das z.B. Hamburg und Schleswig-Holstein den gesamten Ministerstab doppelt haben, vom Obermacker über die Chefsekretärin bis zum Pförtner.I agree. Hier sehe ich ebenso zu viele unnütze Stabsstellen aber:ZitatDas gleiche gilt für Landeskriminalämter, Finanzämter, Justizämter, etc.... hier ist wieder der Dienst am Bürger gefragt. Diese Stellen können einfach nicht eingespart werden, weil die Arbeit und der Arbeitsaufwand immer noch derselbe wie vorher ist! Mit einer Fusion verschwinden schließlich nicht die Bürger oder ihre Steuerbescheide oder gar ihre Anträge. Viel eher müsste dann in den übergordneten Ebenen gestrichen werden. Zum Beispiel einen Verbund der Finanzsämter einrichten, so wie er bereits im Ansatz besteht. Also gebündelte Ansprechpartner für gewisse Regionen. Aber bitte nicht Kürzen beim kleinen Sachbearbeiter! Das ist immer auf Kosten des Bürgers!
Dann muß Oma halt zwei U-Bahn-Stationen weiter fahren, um zu ihrem Sachbearbeiter zu gelangen.Und wie oft sind für den Normalbürger solche Besuche überhaupt erforderlich ?Außerdem sollte man nicht immer nur Hamburg sehen, sondern auch Schleswig-Holstein, und da wird sich außerhalb von Kiel eh' nicht viel für den Bürger ändern.
Nirgendwo im Grundgesetz steht, das die Bürger ansprüche auf gewisse Verwaltungsbereiche haben.
Selbst wenn, könnte man auf solche hintlerwäldlerischen Scheinprobleme wohl kaum Rücksicht nehmen.
Im Art. 29 GG ist geregelt:(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
Zitat von: "Thomas"Selbst wenn, könnte man auf solche hintlerwäldlerischen Scheinprobleme wohl kaum Rücksicht nehmen.Jo. Immer schön TopDown-Programm fahren, was?
kurz off topic:BetterOf2Evils und Thomas, ihr hockt doch schon nebeneinander, könnte man denn sowas nciht unter 4 Augen diskutieren??
Es wäre also sinnvoller, bessere Verwaltungsstrukturen zu schaffen, als Länder zusammenzulegen.
Allerdings kann man einen Stadtstaat auch schlecht mit einem Flächenstaat vergleichen. Da geht es um völlig andere Interessen, während in Stadtstaaten generell das Wohnproblem eines ist, müssen die Flächenstaaten auf die Interessen der Bauern sehr achten.