Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:51:37Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:50:02Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.Nö. Ich habe zwei Sozialversicherungsnummern, von denen eine nicht mehr gültig ist.Ist aber mit Sicherheit nicht der Normalfall.Wie geht denn sowas ?
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:50:02Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.Nö. Ich habe zwei Sozialversicherungsnummern, von denen eine nicht mehr gültig ist.
Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:53:02Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:51:37Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:50:02Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.Nö. Ich habe zwei Sozialversicherungsnummern, von denen eine nicht mehr gültig ist.Ist aber mit Sicherheit nicht der Normalfall.Wie geht denn sowas ?Das ist ganz einfach, weswegen ich auch nicht glaube, dass ich der einzige damit bin: Einfach den Sozialversicherungsausweis „verlegen“ und bei der Krankenkasse einen neuen ordern. Zack, neue Nummer.
Ändert sich die Rentennummer auch nicht, wenn man den Rententräger wechselt und einen neuen Ausweis bekommt?
Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:58:32Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:53:02Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:51:37Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:50:02Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.Nö. Ich habe zwei Sozialversicherungsnummern, von denen eine nicht mehr gültig ist.Ist aber mit Sicherheit nicht der Normalfall.Wie geht denn sowas ?Das ist ganz einfach, weswegen ich auch nicht glaube, dass ich der einzige damit bin: Einfach den Sozialversicherungsausweis „verlegen“ und bei der Krankenkasse einen neuen ordern. Zack, neue Nummer.Das wäre aber unlogisch.Den Sozialversicherungsausweis bekommt man von der Rentenversicherung, bei der du ja zentral erfasst bist, nicht von der Krankenkasse.Reden wir hier von der gleichen Nummer ? Die auf dem Sozialversicherungsausweis, die offiziell Rentenversicherungsnummer heißt, ändert sich nämlich nie (außer vieleicht, du hast irrtümlich mal eine falsche bekommen).
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 19:09:56Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:58:32Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:53:02Zitat von: Bombe am 09 September 2008, 18:51:37Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 18:50:02Und der Hauptmissbrauchsvorwurf lag doch, wenn ich das richtig sehe darin, das es eine einheitlich, Deutschlandweit verwendete und Lebenslang gültige Personennummer seitens des Staates gibt, die man missbräuchlich, wenn man wollte, als zentrales Ordnungsmerkmal nutzen könnte, und das trifft auf die Sozialversicherungsnummer ja ebenfalls zu.Nö. Ich habe zwei Sozialversicherungsnummern, von denen eine nicht mehr gültig ist.Ist aber mit Sicherheit nicht der Normalfall.Wie geht denn sowas ?Das ist ganz einfach, weswegen ich auch nicht glaube, dass ich der einzige damit bin: Einfach den Sozialversicherungsausweis „verlegen“ und bei der Krankenkasse einen neuen ordern. Zack, neue Nummer.Das wäre aber unlogisch.Den Sozialversicherungsausweis bekommt man von der Rentenversicherung, bei der du ja zentral erfasst bist, nicht von der Krankenkasse.Reden wir hier von der gleichen Nummer ? Die auf dem Sozialversicherungsausweis, die offiziell Rentenversicherungsnummer heißt, ändert sich nämlich nie (außer vieleicht, du hast irrtümlich mal eine falsche bekommen).Ich rede von der Nummer, die in meinem Sozialversicherungsausweis steht (den ich zugeschickt bekommen habe, nachdem ich meiner Krankenkasse gesagt habe, dass ich einen neuen brauche). Die, die in meinem aktuellen drin steht, ist nicht die gleiche, die „damals“ (zu Zeiten meines Zivildienstes) in meinem damaligen Sozialversicherungsausweis drin stand.Ob das Sinn macht, oder irgendeine Nummer davon irrtümlich vergeben wurde, oder ob ich nur ein Klon meiner selbst bin, keine Ahnung. So sind auf alle Fälle die Fakten.
Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:23:30Ändert sich die Rentennummer auch nicht, wenn man den Rententräger wechselt und einen neuen Ausweis bekommt?Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.
Ich denke mal, den kann man gar nicht wechseln.Früher gab es mal den für Arbeiter und den für Angestellte, aber selbst wenn man da mal gewechselt "wurde", hatte das keine Auswirkungen auf die Rentenversicherungsnummer, die sich u.a. auch aus dem Geburtsdatum zusammensetzte, also ist es da mit Änderungen eh' schlecht.
Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:23:30Ändert sich die Rentennummer auch nicht, wenn man den Rententräger wechselt und einen neuen Ausweis bekommt?Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.
Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:44:03Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.Und bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung (private zählen diesbezüglich nicht) kann dein Träger früher höchstens zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und Rentenversicherung der Angestellten gewechselt haben
Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.
Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 19:49:04Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:44:03Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.Und bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung (private zählen diesbezüglich nicht) kann dein Träger früher höchstens zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und Rentenversicherung der Angestellten gewechselt habenNein, das ist falsch.
Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:56:22Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 19:49:04Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:44:03Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.Und bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung (private zählen diesbezüglich nicht) kann dein Träger früher höchstens zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und Rentenversicherung der Angestellten gewechselt habenNein, das ist falsch. Was wäre denn deiner Meinung nach richtig ?
Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 20:24:17Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:56:22Zitat von: Thomas am 09 September 2008, 19:49:04Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:44:03Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.Und bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung (private zählen diesbezüglich nicht) kann dein Träger früher höchstens zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und Rentenversicherung der Angestellten gewechselt habenNein, das ist falsch. Was wäre denn deiner Meinung nach richtig ?Es gab damals schon mehr Träger als die der Arbeiter und die der Angestellten.Den ersten Wechsel des Trägers hatte ich durch einen Jobwechsel. Ich war am Anfang bei der Landesversicherungsanstalt und kam dann zur Seekasse.Dann kamen die ganzen "tollen" Reformen der Träger und nun bin ich in der Knappschaft Bahn-See.
Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:44:03Zitat von: Killerqueen am 09 September 2008, 19:25:00Zitat von: Eisbär am 09 September 2008, 19:23:30Ändert sich die Rentennummer auch nicht, wenn man den Rententräger wechselt und einen neuen Ausweis bekommt?Der Rententräger wechselt aber für gewöhnlich nicht.Meiner wechselte bereits zwei Mal.Daher ja "für gewöhnlich". Aber ihr auf euren Dümpelkähnen braucht ja sowieso immer ne Extrawurst!