Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Ein Rechner für Breivik ?  (Gelesen 4392 mal)

nightnurse

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #15 am: 25 Januar 2012, 18:51:52 »

Hmjaaaa...ja.

Da habt Ihr Einwände, auf die ich auch selbst hätte kommen können *räusper*.
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Multivac

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #16 am: 26 Januar 2012, 12:48:47 »

ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?

würde man das zulassen, verließen wir nicht bis jetzt geltendes rechtliches terrain ?
so hat brüssel neulich auch bemängelt, daß täter nach ihrer haft in deutschland oft nicht entlassen werden,
sondern immer noch in gewahrsam sitzen (aus angst vor weiteren taten):
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zu-sicherungsverwahrung-deutschland-muss-straftaeter-entlassen-1.1046154

wenn man wert auf rechtsstaatlichkeit, demokratie und freiheit legt, sollte man konsequent sein.
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messie

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #17 am: 26 Januar 2012, 17:28:33 »

Zitat
ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?

würde man das zulassen, verließen wir nicht bis jetzt geltendes rechtliches terrain ?

Das sind außerordentlich schwierige, komplizierte Fragen die in ein Terrain gehen, das außerordentlich interessant ist. :)

Neben der eigentlichen Strafe kann ein Gericht in bestimmten Fällen ja auch noch Auflagen verordnen, die im direkten Zusammenhang zur Tat stehen.
Etwa wird das Verbot, dass ein Kinderschänder, der in einer Kita gearbeitet hat, nach Absitzen der Haftstrafe, anschließend erneut mit Kindern zu arbeiten, sicher einleuchten.
Oder das lebenslange Fahrverbot für jemanden, der bei Trunkenheit am Steuer mehrfach erwischt wurde und ggf. hierdurch Leute totgefahren hat.

Direkt vergleichbar ist dies hier freilich nicht, weil man damit nicht die Rechtssicherheit herstellt durch diese Auflage. Es ist "nur" eine ethische Frage. In dem Fall ist's für mich aber Opferschutz, ein Vermeiden einer Demütigung der Hinterbliebenen.
Aber eine, die in meinen Augen sehr diskutierwürdig ist. :)
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Kallisti

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #18 am: 27 Januar 2012, 13:32:29 »

Unabhängig von der Frage, ob Strafgefangene Zugang zu PCs haben sollten oder ob man ihnen das verwehrt, müsste man sich die Frage stellen was Haftstrafen überhaupt für einen Zweck haben sollen.

Die erste Funktion ist, die Gesellschaft vor einem amoklaufenden Spinner zu schützen. Dafür muss man es dem Strafgefangenen aber nicht besonders ungemütlich machen und ihm den Zugang zu den Dingen verwehren, die andere Menschen auch haben. Es reicht aus, ihn wegzusperren.

Die zweite Funktion von Haftstrafen ist, dass der Gefangene für seine Taten büßen soll. Man will dem Gefangenen das Leben unangenehm machen. Dahinter steht ein Sühnebedürfnis der Gesellschaft. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass dieses Bedürfnis jemals befriedigt werden kann - gerade nicht bei solchen Taten. Daher ist diese Funktion m.E. Unsinn.

Die dritte Funktion des Knastes ist, dass die übrigen Menschen sehen sollen, wie es einem ergeht wenn man schwer straffällig wird. Auch für diese Abschreckungsfunktion wäre es gut, wenn es Strafgefangenen möglichst mies geht und ihnen Dinge wie PC oder andere Ablenkungen versagt bleiben. Dieser "Abschreckungseffekt" von Strafen ist hingegen ein Irrglaube, der sich empirisch nicht bestätigen lässt.

Wenn die zweite und die dritte Funktion also Mumpitz sind, dann bleibt nur noch die erste Funktion (Gesellschaft schützen). Dafür müssen allerdings die Haftbedingungen nicht unnötig erschwert werden.


Das sehe ich z.T. ähnlich - anderenteils aber auch nicht.

Was die Sühne angeht: Ja, da kommt es, denke ich, doch auf die (Art der) Tat an.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass jemand, der "Opfer" geworden ist, seinen Täter nicht gerne in einer Art Hotel untergebracht sehen will - es soll dem Täter also eine dann doch eher "unbehagliche" Haftstrafe angedeihen. Und doch, ich denke schon, dass Freiheitsentzug (mit dann diversen Konsequenzen) als "Strafe" empfunden wird - sowohl beim Täter als auch für das Opfer (im Sinne von: damit "büßt" der Täter also für die Tat).

Wie gesagt: es kommt auf die Tat an, ja. Sicher gibt es bei Mord eher weniger das Gefühl bei "Opfern" bzw. Hinterbliebenen, dass der Täter durch Freiheitsentzug "genug büßt" bzw. geht es ja eigentlich eher um Wiedergutmachung als (nur) um Strafe!
Eben: Bei Mord kann man "es" nicht "wiedergutmachen". - In anderen Fällen ist das aber vlt. durchaus möglich. Aber so läuft das natürlich leider nicht (im Strafvollzug).

Was aber eigentlich die einzig heilsame Version wäre: Wenn der Täter seine Tat wirklich ehrlich "reut" (sich über ihre Tragweite, Konsequenzen etc. für das Opfer bewusst wird/werden kann - mit: Unterstützung!) und dann selbst das Bedürfnis hat, seine Tat so weit als möglich "wiedergutzumachen" und das Opfer dann in der Lage ist/in die Lage gebracht wird, zu verzeihen - und somit mit der Tat abschließen bzw. sich aussöhnen zu können.

Was auch nicht angesprochen wurde: Was ist mit Resozialisierung? !


Und was das Veröffentlichen von Gewalttaten angeht - dieses Argument kann ich nicht ganz nachvollziehen - was die dabei angeblich bestehende Gefahr betrifft, dass es Nachahmer geben könnte - denn da reicht meines Erachtens schon, sich diverse "Krimis" anzusehen oder entsprechende Bücher zu lesen (Filme haben aber vlt. noch intensivere Wirkung) - da gibt es derart Perverses ... ... ... - dass man sich schon zuweilen fragen kann, welchem - gesunden ??? - Geist so etwas entsprungen ist ... ^^

Sicher besteht ein Unterschied, ob eine Tat tatsächlich "in der Wirklichkeit" passiert ist oder nicht. Aber was die Vorbildfunktion angeht - da gibt es sicher nicht Wenige, die sich die Ideen dann also auch aus diversen Büchern und/oder Filmen etc. holen (können).


Und dann ist ja auch immer das Problem, dass bei einem generellen "Schreib-" bzw. Veröffentlichungsverbot (für Täter, für Mörder) es sein kann, dass der Fall nicht wirklich aufgeklärt/gesichert/gewiss ist und jemand zu Unrecht zum Schweigen gebracht/verurteilt wird.

Vielleicht habe ich nicht wirklich verstanden, worum es genau geht - jedenfalls auf den eingangs genannten Fall bezogen nicht - an dem ich mich aber gerade nicht aufhängen, sondern davon etwas abstrahieren will.

Aber: Wieweit schränkt man damit Menschen-/Grundrechte vlt. auch ein - wenn "so jemand" über seine Tat nicht schreiben/nicht veröffentlichen darf?

Und wie weit unterstellt man damit anderen Menschen auch, nicht differenzieren, selbst nicht urteilen, werten, einordnen zu können (diese Taten bzw. diese Bücher - wenn sie denn gelesen werden) - in wie weit spricht man also anderen Menschen ihre Mündigkeit und Urteilsfähigkeit ab, wenn man meint, ihnen solche "Literatur" vorenhalten, sie davor "schützen" (??) zu müssen?

Und warum sollte nicht der "Erlös" solcher Bücher einem guten Zweck zugute kommen - wäre das nicht auch eine winzig kleine Art von "Wiedergutmachung"? Auch wenn der Inhalt (solcher Bücher) fragwürdig und vlt. also auch zu verurteilen sein mag und die direkten Opfer (oder Angehörige derselben) selbst das gar nicht (für sich) wollen (das Geld, das "ihr" Täter mit "seinen Büchern" über seine Gewalttaten verdient hat) - aber man könnte es doch anderweitig "sinnvoll" spenden ... ?

Von all dem abgesehen, glaube ich auch kaum, dass jemand - wie weiter vorne ja aber gesagt wurde - mit solchen Büchern wirklich "berühmt" wird oder gar "Millionär" - denn so viel bleibt da für den Autor gar nicht hängen - es gibt da ja diverse Kosten (Produktion bzw. Vertrieb des Buches etc.), andere verdienen daran mit, so dass dem Verfasser selbst da nicht wirklich viel bleiben wird - es müsste dann schon ein außerordentliches Buch sein. Oder ein "außerordentlicher Verfasser". Und er braucht vor allem auch erstmal das nötige Netzwerk, um soweit überhaupt erst zu kommen - schon das ist nicht gerade ein leichtes Unterfangen (wenn man bspw. wegen Mord einsitzt ...).

Insofern ist das mit dem Ruhm und den Millionen eher unwahrscheinlich.  ;)


Noch eine andere Frage:

Wenn also Strafen keine abschreckende Wirkung auf Menschen haben - stellt sich mir die Frage: Warum nicht?

Ist es nicht viel mehr so, dass es durchaus auf
einerseits: die Art der Strafe ankommt (man denke an mittelalterliche Geschichten wie Verbrennungen - oder auch an Folter ...)

andererseits: auf die Menschen selbst - also: Ist es nicht vielleicht viel mehr so, dass auf manche/einige/"bestimmte" Menschen auch solche unmenschlichen "Strafen" tatsächlich keine abschreckende Wirkung haben, auf andere Menschen aber durchaus! ?
« Letzte Änderung: 27 Januar 2012, 13:41:17 von Kallisti »
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nightnurse

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #19 am: 27 Januar 2012, 13:44:25 »

ist nicht mit der strafe, die der richter erlassen hat, alles abgegolten ?
wäre nicht das verbot, ein buch zu schreiben, eine weitere, doppelte strafe ?

Dazu fiel mir noch ein: Dass die vom Richter verhängte Strafe ja lautet "soundsolange Haft (zu den landesüblichen Bedingungen)".
Dann kommt es halt drauf an, welches genau die üblichen Bedingungen sind.  Sie wären sicherlich erweiterbar, z. B. um das Verbot für Straftäter, ihre Memoiren zu schreiben.
Inwieweit die üblichen Bedingungen gerechtfertigt oder menschenwürdig sind, muss man natürlich immer mal wieder überprüfen, aber eine Mehrfachstrafe ergibt sich meiner Meinung nach noch nicht daraus.
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schwarze Katze

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Re: Ein Rechner für Breivik ?
« Antwort #20 am: 03 Februar 2012, 10:10:34 »

Jetzt will Brevik noch Inteview geben

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812472,00.html

Entzieht diesem mediengeilen Soziophaten die Massenmedien (man gibt auch einem Pädophilen in Knast auch keine Kinderpornos)
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