Schwarzes Hamburg

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Autor Thema: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!  (Gelesen 14954 mal)

Takara

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Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« am: 10 September 2010, 12:24:25 »

Mir ist eben wieder was zu Ohren gekommen in unserer Abteilung, das passt irgendwie nicht in mein Verständnis als Arbeitnehmer...
Ok, du hast nen Job der dir mehr oder minder Spaß macht. Du beziehst ein Gehalt, damit finanzierst du dein Leben, Hobbies usw. Du bist also in gewisser Weise von dem Job abhängig. Nun nimmst du was aus der Firma mit für private Zwecke, mit dem Wissen das du dafür gefeuert werden könntest...
Ein Kollege hat ein defektes Bauteil aus der Firma mit nach Hause genommen und vertickt es nun bei ebay. In wie weit dieses Bauteil repariert werden kann, kann ich nicht beurteilen, aber Tatsache ist ja nun mal, das Teil gehört der Firma (ob defekt oder nicht ist eine andere Sache). Er will nun für die Abteilung ein Frühstück aus dem Erlös springen lassen und dadurch das er das in unserem Büro angesporchen hat, kam die Information mit der defekten USV und seinem Verkauf bei Ebay erst zur Sprache...
 Also wenn ich sehe das ein Kollege mal nen Packen Papier für den Drucker daheim mit nach Hause nimmt, denk ich mir meinen Teil und guck weg. Aber sowas ist doch schon dreist...oder?!
Habt ihr schon mal was aus der Firma mitgehen lassen bzw. in welchem Spielraum ist das noch vertretbar?
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Kaffeebohne

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #1 am: 10 September 2010, 12:43:41 »

Ich finde diese "Selbstbedienungsmentalität", die in manchen Firmen (bzw. bei manchen Angestellten) herrscht, schon bedenklich. Man kann sich mitnehmen, was man braucht, Firma hat's ja bezahlt. Einige scheinen da nichtmal ein schlechtes Gewissen zu haben. Daß man sich was mitnehmen kann, scheint für einige ja selbstverständlich zu sein. Wenn es nun Kleinkram wie Kugelschreiber oder sowas ist, will ich da jetzt auch nicht den Moralaopstel raushängen lassen. Aber ein Bauteil mitzunehmen, auch wenn es defekt ist, und es bei ebay zu verkloppen, geht meiner persönlichen Ansicht nach echt nicht.
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Eisbär

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #2 am: 10 September 2010, 12:44:33 »

Grundsätzlich ist das nur vertretbar, wenn der Eigentümer, sprich die Firma selbst, zustimmt.

Ansonsten hat man auch kein Papier und keine Kugelschreiber mitzunehmen.
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messie

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #3 am: 10 September 2010, 13:03:47 »

Etwas Ähnliches hat ein ehemaliger Kollege mal gemacht, da aber noch dreister, weil das, worum es ging, nicht defekt, sondern voll funktionsfähig war.
Die Firma kam dahinter. Folge: Fristlose Kündigung, entsprechendes Arbeitszeugnis, und in der Branche sprach sich das auch recht schnell rum. Ich bin mir sicher, derjenige hat nie wieder in derselben Branche Fuß fassen können (hab zu ihm aber keinen Kontakt, weswegen ich es jetzt nicht genau weiß).
Erst recht, wenn man das Mitgenommene dann auch noch verkauft! Da bescheißt man die Firma um Geld. Da braucht sich derjenige dann auch nicht über fristlose Kündigungen zu wundern.

Mir geht's da wie Kaffeebohne: Was soll so etwas? Was schadet es denn, wenn man gerade bei defekten Teilen nicht einfach mal weiter oben nachfragt, ob man es mitnehmen kann? Ich habe auch schon mal Firmenverlosungen von älteren technischen Geräten miterlebt, sodass jeder, der Interesse daran hatte, die gleichen Chancen hat, etwas, das entstand durch eine Nachfrage eines Mitarbeiters, ob er einen im Lager stehenden alten Drucker für kleines Geld mitnehmen könne. So einfach ist das manchmal mit Ehrlichkeit. :)

Allerdings finde ich, dass in kleinstem Rahmen eine Firma auch ein Auge zudrücken sollte. So bin ich immer noch fassungslos, dass einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in der Firma arbeitete, fristlos gekündigt wurde, weil er sein Handy in der Firma auflud (Kosten: 1,2 Cent). Wo ist da bitte die Verhältnismäßigkeit? Ok, abmahnen kann man so jemanden wenn es der Firma wirklich nicht passt (und selbst das finde ich schon im Vergleich zu einer mündlichen Zurechtweisung heftig), dann weiß er es und tut's nicht mehr, drückt dem Arbeitgeber 2 Cent in die Hand ;)  und alle sind glücklich.

Für dich, Takara, wird's nun ja auch noch ganz schön brisant: Denn eigentlich musst du ihn bei deinem Arbeitgeber anzeigen! Wenn du es nicht tust und er wirklich deiner Abteilung ein Frühstück aus dem Erlös spendiert, dann hast du dich selbst ebenfalls auf Kosten der Firma bereichert und wärst mitschuldig, wenn sie dahinterkommt.
Nur kann man sich so bei Kollegen natürlich mächtig unbeliebt machen (bei ihm sowieso, aber er wäre ja eh nicht mehr lange Teil der Firma ...). Da empfiehlt es sich, die anderen der Abteilung mit ins Boot zu holen und auch ganz klar zu begründen, dass du dich nicht strafbar machen möchtest wegen so einer idiotischen Handlung.
Ein Umkehren des Kollegen, dass er doch die Firma fragen könne ob er das Teil mitnehmen darf, scheint ja wohl nicht mehr möglich, er hat es ja wohl schon mitgenommen und vielleicht auch schon die Auktion gestartet ... für ihn gibt's kein Zurück mehr.
Für den Rest der Abteilung schon.

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Takara

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #4 am: 10 September 2010, 13:18:30 »

Mensch und ich dachte schon wieder was bin ich doch verklemmt und spießig, aber ihr seht das ja genau so...
@messie: Ich geh einfach nicht zu dem besagten Frühstück, falls es je statt finden sollte. Du hast natürlich vollkommen recht, da ich davon weiß mach ich mich mit strafbar und müsste das dem Abteilungsleiter anzeigen (wenn man es mal ganz genau nimmt). Mein Problem ist, das ich das Spielchen gerade mit einem anderen Kollegen hatte, der hat seinen Privatwagen auf Firmenkosten betankt und ich hab das über nen Tip und die Tankquittungen bzw. die Abrechnung der DKV herraus gefunden. Der Typ wurde, auch noch aus anderen Gründen, gefeuert.
Keine Ahnung was ich nu mit der Information über die ebay Auktion anfange, wohl fühl ich mich damit keinstenfalls...
Das mit dem Handy aufladen und gefeuert werden ist schon ein starkes Stück...sowas hält doch vor einem Arbeitsgericht nicht stand,oder?! Ein mal darauf hinweisen, ok, aber ne Abmahnung oder gleich feuern ist doch übertrieben...
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CubistVowel

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #5 am: 10 September 2010, 13:32:55 »

Grundsätzlich wäre ich wirklich vorsichtig, denn so kommen die gerade in letzter Zeit gehäuft in den Medien besprochenen "Bagatellkündigungen" zustande. Die Arbeitgeber nutzen solche Vorkommnisse dann gerne als Vorwand, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Aber da scheint sich ja im Moment die Wahrnehmung der Richter etwas zu verändern (zu verbessern aus der Sicht der Arbeitnehmer.)

Ich selbst bin da zwiespältig. Es ist und bleibt Diebstahl - einerseits. Bei kleinen Dingen ist es einfach das Risiko nicht wert, und größere, wertvollere Gegenstände mitzunehmen ist schon dreist.

Einen weiteren Unterschied mache ich auch noch bei der Bewertung: Es kommt dabei auf die Größe der Firma an. Denn ich finde es viel schlimmer, eine kleine Firma zu bestehlen als eine große, die das viel eher wegsteckt.

Ein Beispiel aus eigener Erfahrung: Mein Vater und mein Bruder haben jeweils einen (inzwischen wieder ziemlich kleinen) Handwerksbetrieb mit nur wenigen Mitarbeitern und vergleichsweise kleinen Umsätzen. Es ist schon oft vorgekommen, dass Werkzeuge wie Bohrmaschinen, bestimmte Schraubenschlüsselsätze etc. einfach mal verschwanden. Ein großer Teil davon ist sicher gestohlen worden. Die Mitarbeiter kennen alle den Chef persönlich, man duzt sich und feiert auch mal zusammen, und man weiß auch, wie die Firma finanziell dasteht. Daher finde den Diebstahl viel "verwerflicher", als wenn man einen anonymen Großkonzern ein bissel erleichtert...

(Eine ähnliche Meinung habe ich auch zu Ladendiebstahl: Ich finde es direkt niederträchtig, Frau Meier vom Tante-Emma-Laden zu beklauen, aber bei einer anonymen Kette? Obwohl beides rechtlich gesehen keinen Unterschied macht.)
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #6 am: 10 September 2010, 14:25:24 »

Wurde ja schon hinreichend gesagt, aber sei es drum. Du könntest dem Kollegen auch nahelegen, selbst beim Arbeitgeber/Abteilungsleiter vorstellig zu werden ala "entweder hast du Arsch in der Hose und gehst selbst hin oder ich muss das für dich erledigen". Sodass er für seinen Fehler selbst gerade stehen kann. So würdest du zumindest drumrum kommen, selbst hingehen zu müssen.

Ne Ladung Druckerpapier mitgehen lassen ist auch nicht gerade weniger dreist, aber die USV auch noch zu verkaufen. Ich versteh solche Leute dann immer nicht - ich meine, hängen die nicht an ihren Jobs? Klar, nervt es so von nem Chef/ner Firma abhängig zu sein, aber das dann für n bissl Papier oder ebay-Verkäufe aufs Spiel setzen? Leute gibts... :o
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Kaffeebohne

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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #7 am: 10 September 2010, 14:32:45 »

Einen weiteren Unterschied mache ich auch noch bei der Bewertung: Es kommt dabei auf die Größe der Firma an. Denn ich finde es viel schlimmer, eine kleine Firma zu bestehlen als eine große, die das viel eher wegsteckt.
Wenn in einer großen Firma viele Leute so denken, dann summiert sich das aber ganz schön. Und wenn ich bei einer großen Firma arbeite, sollte diese ja - weil sie mein Arbeitgeber ist - für mich kein anonymes Unternehmen sein. Ich denke, ich verstehe zwar, wie Du es meinst, aber wenn man da weiter drüber nachdenkt, wird es auch schwierig.


Ich weiß nicht, wie ich an Takara's Stelle handeln würde. Ich denke, ich würde klar Stellung beziehen und nicht zu dem Frühstück gehen, und auch deutlich machen, warum nicht. Ich würde wohl auch das Gespräch mit dem Kollegen suchen und meine Meinung deutlich machen. Aber ich weiß nicht, ob ich ihn verraten würde. Vielleicht würde ich ihm sagen, was ich davon halte und daß ich beim nächsten Mal auf jeden Fall einen der Vorgesetzten hinzuziehen würde.
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #8 am: 10 September 2010, 14:35:29 »

Zitat
Das mit dem Handy aufladen und gefeuert werden ist schon ein starkes Stück...sowas hält doch vor einem Arbeitsgericht nicht stand,oder?!

Soviel ich weiß, wurde das erst auf der nächsthöheren Instanz einkassiert. Ich suche gleich nochmal genauer, worum es da ging habe ich aber hier schon gefunden:
Artikel in der Süddeutschen 2009

Und Asche auf mein Haupt, ich hatte mir eine zu hohe Summe gemerkt: Es ging nicht um 1,2 Cent, sondern um 0,00014 davon. ;)
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #9 am: 10 September 2010, 22:32:59 »

Ist auch schon vieles gesagt,
schwere Situtation ist es um jeden Fall.
Also wenn ich in solcher Situatio wäre, dann wäre ich nicht zu dem Frühstuck gegangen und auch versucht, die Person ins Gewissen zu reden. Ich hätte auch gesagt, wie ich mich in solcher Situation fühle und das es Scheisse seinerseits ist, die andere zu unfreiwilligen Mittwisser zu machen.
Ich hätte es aber um keinen Fall dem Vorgesetzten gemeldet, ich mag keine Denuzianten.
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #10 am: 10 September 2010, 23:14:38 »

So bin ich immer noch fassungslos, dass einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in der Firma arbeitete, fristlos gekündigt wurde, weil er sein Handy in der Firma auflud (Kosten: 1,2 Cent). Wo ist da bitte die Verhältnismäßigkeit? Ok, abmahnen kann man so jemanden wenn es der Firma wirklich nicht passt (und selbst das finde ich schon im Vergleich zu einer mündlichen Zurechtweisung heftig), dann weiß er es und tut's nicht mehr, drückt dem Arbeitgeber 2 Cent in die Hand ;)  und alle sind glücklich.

in dem fall geh ich einfach mal davon aus, dass der betroffene betrieb den entsprechenden angestellten loswerden wollte. einen wohlgeschätzten mitarbeiter, der seine arbeit gut macht und leistung bringt, würde kein scheff der bei trost ist wegen so einer lapalie rauskegeln...? da würde ein ermahnungsgespräch reichen.

in dem laden, bei dem ich arbeite gab es vor einigen monaten eine andere form der unrechtmäßigen bereicherung: es ist herausgekommen, dass einige langjährige kollegen die elektronische arbeitszeiterfassung ganz bewusst und vor allem systematisch (mit absprachen etc.) bescheißen. (btw: ich finde die arbeitszeiterfassung in dieser firma absolut fair und gerecht!)
es lief auf fristlose kündigung für alle beteiligten raus.
einen harter schritt der geschäftsführung, den ich aber verstehen und nachvollziehen konnte, denn das, was diese kollegen gemacht haben ist nicht nur ein schlag ins gesicht gegenüber der geschäftsführung, sondern auch verarsche und vertrauensbruch gegenüber den kollegen, die mit dem thema arbeitszeiterfassung fair und ehrlich umgehen. wenn ein kollege sich unfairerweise überstunden aufs konto zieht und ein anderer deswegen seine arbeit machen muss, finde ich das einfach nur unkollegial und mies.
mein chef sagte auf die frage, warum er die betroffenen kollegen nicht nur abgemahnt hätte, dass er einfach immer das bedürfnis hätte, diese mitarbeiter zu kontrollieren. das wäre für ihn einfach keine grundlage für ein vertrauensvolles arbeitsverhältnis. und in einem kleinen, familiären betrieb wie diesem (ca. 50 mitarbeiter) ist gegenseitiges vertrauen einfach wichtig.

ein kollege, der heimlich firmeneigentum einsteckt, sinkt zumindest in meinem vertrauen sehr erheblich...







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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #11 am: 11 September 2010, 06:51:03 »

Zitat
in dem fall geh ich einfach mal davon aus, dass der betroffene betrieb den entsprechenden angestellten loswerden wollte. einen wohlgeschätzten mitarbeiter, der seine arbeit gut macht und leistung bringt, würde kein scheff der bei trost ist wegen so einer lapalie rauskegeln...? da würde ein ermahnungsgespräch reichen.

Logisch.
Die Vermutung liegt nahe, dass die Firma sich die Abfindung sparen wollte und für ihn durch einen gehaltsmäßig günstigeren Mitarbeiter ersetzen wollte.
Ähnliche Vermutungen werden auch im Netz dazu getätigt.

Die Frage ist tatsächlich: Ab wann ist es ein Kavaliersdelikt und ab wann geht ein Mitarbeiter wirklich zu weit?
Im Fall der angesprochenen Bescheißerei kann man von einem Kavaliersdelikt nun wirklich nicht mehr reden, und im von Takara angesprochenen Fall geht für mich der Mitarbeiter auch eindeutig zu weit. Da wird in beiden Fällen mit Vorsatz Geld erschlichen, das auch weit entfernt von irgendwelchen Centbeträgen liegt.

Wenn nun aber Kollegen sich alle Jubeljahre mal was aufm Firmenkopierer kopieren, ihr Handy in der Firma aufladen oder einen Werbekugelschreiber mitnehmen, dann sollte das in meinen Augen drin sein, solange sie es nicht übertreiben. Die Firma kostet Selbiges nun wirklich nicht die Welt.
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #12 am: 11 September 2010, 11:57:28 »

in dem laden, bei dem ich arbeite gab es vor einigen monaten eine andere form der unrechtmäßigen bereicherung: es ist herausgekommen, dass einige langjährige kollegen die elektronische arbeitszeiterfassung ganz bewusst und vor allem systematisch (mit absprachen etc.) bescheißen. (btw: ich finde die arbeitszeiterfassung in dieser firma absolut fair und gerecht!)
es lief auf fristlose kündigung für alle beteiligten raus.

Die Manipulationen an elektronischer Zeiterfassung oder an der Stempelkarte sind ein Grund für die fristlose Kündigung, in einigen Verträgen steht das auch schwarz auf weiss.
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #13 am: 11 September 2010, 13:11:34 »

Dabei finde ich gerade elektronische Zeiterfassungen sehr arbeitnehmerfreundlich! Schließlich steht da dann schwarz auf weiß drauf wieviele Überstunden man gemacht hat und der Arbeitgeber kann die dann nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, und die gesetzlichen Pausenzeiten werden auch gleich noch mit berücksichtigt.
Allerdings wird das Ganze dann wiederum durch Arbeitsverträge konterkariert, in denen explizit drinsteht, dass Überstunden nicht abgegolten werden. Das ist ein bisschen so wie "das wäre ihr Preis, ähh - Geld gewesen, wenn Sie einen anderen Vertrag gehabt hätten!", und wenn die Leute durcharbeiten müssen, obwohl doch 45 Minuten Pause im 10-Stunden-Tag drin sein müssen gesetzlicherweise, dann bringt diese "erfasste" Pause auch nix mehr.
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Re: Unterschlagungen in der Firma, in wie weit vertretbar?!
« Antwort #14 am: 11 September 2010, 14:01:47 »

Ich wollte grad "Träum weiter!" schreiben, aber dann habe ich Deinen zweiten Absatz gelesen.

WENN Überstunden etc. denn auch bezahlt oder in Freizeit abgegolten werden können, dann ist das wirklich die - in meinen Augen - schönste Regelung für einen Arbeitnehmer. Ich war mit Zeiterfassung jedenfalls immer ganz zufrieden. Besser als wenn man jeden Tag 10 - 15 Minuten länger arbeitet und Chef sagt: "Sie wollen sich doch keine popeligen 10 Minuten aufschreiben, ODER?". Bei ner Stechuhr gibt's solche müßigen Diskussionen nicht so schnell.
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