Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Politik & Gesellschaft -Archiv- => Thema gestartet von: Philomel am 11 Februar 2010, 01:39:54
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Noch bis zum 3. März 2010 läuft auf der Homepage des Bundestages eine Petition zur Berücksichtigung von sexueller Identität im Grundgesetz. Diese Petition nähert sich nur langsam der benötigten Stimmenanzahl und hier kommt ihr ins Spiel: Bitte zeichnet diese Petition mit!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001
Man kann sich nun denken, was kümmert mich das? Wen von uns betrifft das? Dabei würde diese Gesetzesänderung keinem vonuns schaden. Einigen könnte auch der Aufwand der Anmeldung auf der Seite zu groß sein. Doch so viel Zeit sollte man haben, um zu versuchen, einer Gesellschaft ohne Diskriminierung von Minderheiten näher zu kommen (das das nie ganz weg gehen wird, ist mir schon klar). Ob es was bringt, weiß ich nicht, aber es wäre meiner persönlichen Ansicht nach mehr als nur schade, es nicht wenigstens zu versuchen.
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Noch bis zum 3. März 2010 läuft auf der Homepage des Bundestages eine Petition zur Berücksichtigung von sexueller Identität im Grundgesetz. Diese Petition nähert sich nur langsam der benötigten Stimmenanzahl und hier kommt ihr ins Spiel: Bitte zeichnet diese Petition mit!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9001
Man kann sich nun denken, was kümmert mich das? Wen von uns betrifft das? Dabei würde diese Gesetzesänderung keinem vonuns schaden. Einigen könnte auch der Aufwand der Anmeldung auf der Seite zu groß sein. Doch so viel Zeit sollte man haben, um zu versuchen, einer Gesellschaft ohne Diskriminierung von Minderheiten näher zu kommen (das das nie ganz weg gehen wird, ist mir schon klar). Ob es was bringt, weiß ich nicht, aber es wäre meiner persönlichen Ansicht nach mehr als nur schade, es nicht wenigstens zu versuchen.
Wo findet man denn den Text der Petition?
edit... oder ist etwa "Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)" schon alles?!?! ;D
Ohne dass im Petitionstext ausgesagt wird, WIE denn der neue Artikel lauten soll, käme ich niemals auf die Idee, das zu unterzeichnen.
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Schon länger erledigt.
colourize: steht doch in der begründung.
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yup.
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Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber
hmmmm......... gilt das auch für Pädophile?
ich würde auch gerne erstmal eine ausformulierte Version lesen..... denn so allgemeingefaßt könnten sich auch ungewollt ein Pädophiler auf das Grundgesetz berufen.... Justizia ist leider Blind und der Text gilt, nicht der Wille, der dahinter steht!
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ähä, es geht nicht um die sexuelle ausrichtung, sondern um die sexuelle identität. also: bin ich ein mann, eine frau, beides, weder noch? nicht um paraphilien.
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Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber
hmmmm......... gilt das auch für Pädophile?
ich würde auch gerne erstmal eine ausformulierte Version lesen..... denn so allgemeingefaßt könnten sich auch ungewollt ein Pädophiler auf das Grundgesetz berufen.... Justizia ist leider Blind und der Text gilt, nicht der Wille, der dahinter steht!
Wie CC schon sagte, Pädophilie oder auch Sadismus und Masochismus sind Paraphilien, keine sexuellen Identitäten. Als sexuelle Identität gilt Homosexualität, Bisexualität, sowie Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen.
Der offizielle Begründungstext lautet:
"Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können."
Colourize: Die Änderung besteht daraus, dass "sexuelle Identität" in die Liste der Dinge aufgenommen wird, wegen derer ein Mensch in Deutschland nicht diskriminiert werden darf, wie z. B. Rasse, Geschlecht, Glaube.
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lesbisch/schwul ist eine sexuelle ausrichtung, die für den betroffenen auch seine Identität sein kann... aber das kann Pädophil dann auch!
Homosexualität sagt aus, daß man das gleiche Geschlecht liebt, nicht was man selber ist im gegensatz zur Transzexualität.
Wenn also Homosexualität zu recht mit aufgenommen werden soll, dann muß das entsprechend da stehen und nicht als "Sexuelle Ausrichtung" oder so da stehen.
dann muß direkt im GG stehen um welche Identitäten/ausrichtungen es sich handelt
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lesbisch/schwul ist eine sexuelle ausrichtung, die für den betroffenen auch seine Identität sein kann... aber das kann Pädophil dann auch!
Homosexualität sagt aus, daß man das gleiche Geschlecht liebt, nicht was man selber ist im gegensatz zur Transzexualität.
Wenn also Homosexualität zu recht mit aufgenommen werden soll, dann muß das entsprechend da stehen und nicht als "Sexuelle Ausrichtung" oder so da stehen.
dann muß direkt im GG stehen um welche Identitäten/ausrichtungen es sich handelt
Homosexualität ist "was mag ich". Geschlechtsidentität ist "was bin ich". Hier gehts nur um die Identität. und Pädophilie ist keine sexuelle Ausrichtung und keine sexuelle Identität, sondern wie der Name schon sagt, eine Paraphilie. Ist was ganz anderes und muss damit auch nicht ausgeschlossen werden. Hab mich da vorhin ungenau ausgedrückt.
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Ich formulier das mal aus: Wenn ich biologisch männlich bin, aber vorgebe, mich als Frau zu fühlen, dann straffällig werde: Kann ich dann darauf bestehen, in einen Frauenknast eingewiesen zu werden?
Falls ja unterzeiche ich auch. ;D
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Ich formulier das mal aus: Wenn ich biologisch männlich bin, aber vorgebe, mich als Frau zu fühlen, dann straffällig werde: Kann ich dann darauf bestehen, in einen Frauenknast eingewiesen zu werden?
Falls ja unterzeiche ich auch. ;D
Wenn du überzeugend genug vorgibst, dich als Frau zu fühlen und nachweislich als Frau gelebt hast und so wahrgenommen wurdest, ja. Unterzeichnest du jetzt? ;D
Für alle, die Angst wegen der scheinbaren Ungenauigkeit des Begriffs "sexuelle Identität" haben: wir reden hier von deutschem Recht. Es wird einen Definierungsparagraphen geben, der mit mehreren Unterparagraphen genau klärt, was nun wann wie dazu gehört; Paraphilien wie Pädophilie werden das auf keinen Fall.
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lesbisch/schwul ist eine sexuelle ausrichtung, die für den betroffenen auch seine Identität sein kann... aber das kann Pädophil dann auch!
Homosexualität sagt aus, daß man das gleiche Geschlecht liebt, nicht was man selber ist im gegensatz zur Transzexualität.
Wenn also Homosexualität zu recht mit aufgenommen werden soll, dann muß das entsprechend da stehen und nicht als "Sexuelle Ausrichtung" oder so da stehen.
dann muß direkt im GG stehen um welche Identitäten/ausrichtungen es sich handelt
Homosexualität ist "was mag ich". Geschlechtsidentität ist "was bin ich". Hier gehts nur um die Identität. und Pädophilie ist keine sexuelle Ausrichtung und keine sexuelle Identität, sondern wie der Name schon sagt, eine Paraphilie. Ist was ganz anderes und muss damit auch nicht ausgeschlossen werden. Hab mich da vorhin ungenau ausgedrückt.
Aber im Begründungstext steht drin:
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen(...)
Daher würde ich gerne einen ausformulierten Text sehen.
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Ich formulier das mal aus: Wenn ich biologisch männlich bin, aber vorgebe, mich als Frau zu fühlen, dann straffällig werde: Kann ich dann darauf bestehen, in einen Frauenknast eingewiesen zu werden?
Falls ja unterzeiche ich auch. ;D
Wenn du überzeugend genug vorgibst, dich als Frau zu fühlen und nachweislich als Frau gelebt hast und so wahrgenommen wurdest, ja. Unterzeichnest du jetzt? ;D
Bleiben wir mal bei diesem Beispiel.
Wie wäre es für die anderen Frauen dort (die ja nicht weg können, ist ja ein Knast), wenn sie sich mit einem Mann die Zelle teilen müssen, der es geschafft hat per gutem Anwalt ("überzeugend genug vorgibt, als Frau zu fühlen") durchgesetzt hat dorthin verlegt zu werden?
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Ich formulier das mal aus: Wenn ich biologisch männlich bin, aber vorgebe, mich als Frau zu fühlen, dann straffällig werde: Kann ich dann darauf bestehen, in einen Frauenknast eingewiesen zu werden?
Falls ja unterzeiche ich auch. ;D
Wenn du überzeugend genug vorgibst, dich als Frau zu fühlen und nachweislich als Frau gelebt hast und so wahrgenommen wurdest, ja. Unterzeichnest du jetzt? ;D
Bleiben wir mal bei diesem Beispiel.
Wie wäre es für die anderen Frauen dort (die ja nicht weg können, ist ja ein Knast), wenn sie sich mit einem Mann die Zelle teilen müssen, der es geschafft hat per gutem Anwalt ("überzeugend genug vorgibt, als Frau zu fühlen") durchgesetzt hat dorthin verlegt zu werden?
Wenn sie lang genug da waren und der Sexualtrieb lang genug unerfüllt blieb, wird es für die wahrscheinlich großartig ;D
Nur der Mann wird irgendwann wund sein.
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Wie wird das denn heutzutage überhaupt gehandhabt? Doch ja wohl anhand des Eintrags des Geschlechts in Pass/Personalausweis, oder?
Schließlich gibt es Männer die sich zur Frau haben umoperieren lassen. Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Sorry für meine Ahnungslosigkeit. Wenn ich es nicht wäre, bräuchte ich aber ja auch nicht fragen ... ;)
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Wie wird das denn heutzutage überhaupt gehandhabt? Doch ja wohl anhand des Eintrags des Geschlechts in Pass/Personalausweis, oder?
Schließlich gibt es Männer die sich zur Frau haben umoperieren lassen. Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Genau.
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
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Wie wird das denn heutzutage überhaupt gehandhabt? Doch ja wohl anhand des Eintrags des Geschlechts in Pass/Personalausweis, oder?
Schließlich gibt es Männer die sich zur Frau haben umoperieren lassen. Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Genau.
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
Das einzige, was ich darüber weiß, ist, dass Menschen, die ihr Geschlecht operativ ändern wollen, ein Jahr mit psychologischer Betreuung als das jeweils gewünschte Geschlecht leben müssen, um diese OP genehmigt zu bekommen. DIe ganze Sache ist also ziemlich langwierig und anstrengend und wird es sicher auch bei amtlichen Sachen sein.
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Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
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Ups ... stimmt. Ich dachte das Geschlecht wäre in der Nummer des Persos integriert ... so kann man sich täuschen!
Gut, dann wird's wohl darauf hinauslaufen, dass man bei den Behörden unter dem entsprechenden Geschlecht geführt wird.
Irgend ein Kriterium muss es ja geben um zu wissen ob wer in den Frauen- oder Männerknast gehört ;)
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Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").
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Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").
KIM!? Ein häufiger Vorname, zwar mit "ausländischen Wurzeln", aber dennoch sehr beliebt.
Ein Personalausweis läßt in erster Linie den Nachweis der Identität, notfalls über die vermerkte Wohnadresse gem. Melderegister zu. Die üblichen Vorgänge zur Überprüfung der Identität z.B. Kontoeröffnung, Identifikation bei Aufgriff durch die Polizei etc. bedürfen keiner Geschlechtsfeststellung, da bei der Erstbeantragung/Erstanmeldung das Geschlecht z.B. durch Geburtsurkunde festgestellt wurde und im Melderegister vermerkt/bei Ummeldung übernommen und abrufbar ist.
Ein Internationaler Reisepass benötigt die Angabe eben u.a. aus dem Grund, dass das Kontrollpersonal mit schlechter/langsamer/auf Anfrage (Grenzkontrolle) oder keiner Möglichkeit (Hotelrezeption) eines Zugriffs auf Meldedaten, die Plausibilität, Zugehörigkeit Ausweisdokument und Person, feststellen muß. Da ist so ein weiteres m/f-Flag sicherlich schon sehr häufig hilfreich.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf
[...]
Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister.
Abweichend von Satz 3 ist einem Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher
Entscheidung gemäß § 1 des Transsexuellengesetzes geändert wurden, auf Antrag ein
Pass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts
auszustellen
[...]
Die Regelung im Einzelnen möge sich der Interessierte dann selbst zu Gemüte führen.
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Bei denen müsste dann doch eigentlich der Eintrag im Perso irgendwann auch geändert werden, oder nicht?
Das Verfahren der Änderung der Geschlechtsangabe im Perso ist aber nicht so ohne und setzt eben die Umoperation voraus.
Äh… welche Geschlechterangabe im Perso? Ich weiß nicht, was ihr für Persos habt, oder wann ihr euch den das letzte Mal angeguckt habt, aber da steht nirgendwo das Geschlecht drauf.
Jein, das ist hier etwas verkürzt worden. Beim Meldevorgang wird das Geschlecht angegeben. Auf dem Personalausweis taucht es über den Vornamen nur indirekt auf. Da Namen wie David, Sven oder Thomas ausschließlich als männliche Vornamen eintragungsfähig sind, lässt der Vorname einen eindeutigen Rückschluss auf das Geschlecht zu. Dies ist wohl politisch so gewollt. Die Behörden tun sich nicht umsonst so schwer damit, ausländische Namen anzuerkennen, aus denen die Geschlechtsidentität nicht ablesbar ist (man google mal "Mienaatchi").
Einbürgern lassen kann man sich doch sicher auch ohne einen "eindeutigen" Namen oder?
Bei mir steht das Geschlecht tatsächlich auch im Perso drin. Ich weiss nicht, ob das evtl. daran liegt, das wir relativ viele italienische und französische Namen haben und darunter ja einige sind, die für beide Geschlechter verwendbar sind, wie z.B. Andrea, Dominique etc.? Hm. Muss ich mal schauen, ob ich etwas dazu finde.
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Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
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Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
So ist es.
Klaus Maria Brandauer geht, Kim Maria Brandauer nicht.
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Soweit ich weiß, muß sofern der Vorname nicht genau klärend ist, welches Geschlecht es nun ist (siehe das obige Beispiel "Kim") ein zweiter Vorname gegeben werden, der das Geschlecht klärt.
So ist es.
Klaus Maria Brandauer geht, Kim Maria Brandauer nicht.
Alles eine Frage der Gewohnheit und des Amtsschimmels an den man gerät. Man muss nur die richtige kulturelle/religiöse Herkunft haben oder andersweitig nachweisen können, dass ein Vorname doch dem Geschlecht zuzuordnen ist, ohne das Kindeswohl zu gefährden und schon klappt es mit dem Vornamen.
Der uneindeutige Name "Kiran" eines "indisch-stämmigen" Kindes:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/en/decisions/rk20081205_1bvr057607.html
[...]
aa) Der Gesetzgeber hat weder ausdrücklich noch immanent einen Grundsatz geregelt, wonach der von den Eltern für ihr Kind gewählte Vorname über das Geschlecht des Kindes informieren muss. Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht dem Personenstandsrecht entnehmen. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG sind zwar Vornamen und nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG das Geschlecht eines Kindes in das Geburtsregister einzutragen. Hieraus folgt indes keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen. Soweit sich das Amtsgericht auf die Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden gestützt hat, handelt es sich hierbei um eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter.
[...]
Nach den Feststellungen in den angegriffenen Entscheidungen und dem Vortrag der Beschwerdeführer tragen männliche und weibliche Personen den Namen
„Kiran“. Insofern ist nicht ersichtlich, dass eine geschlechtsspezifische Identifikation der Beschwerdeführerin zu 3) mit dem Vornamen „Kiran“ offensichtlich unmöglich ist.
[...]
Man dürfte somit gute Chancen haben nun jedes beliebige Kind, männlich oder weiblich und egal welcher Herkunft alleinig "Kiran" in Deutschland nennen zu dürfen.
Standesamt - Wozu ein Bit auswerten, wenn es auch der Vorname tut. ;)
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Ich dachte das Geschlecht wäre in der Nummer des Persos integriert ...
Nein, darin sind nur die Behörde die ihn ausgestellt hat (BKZ), Seriennummer (Passnummer), Nationalität, Geburtsdatum und Gültigkeit mit drei Prüfziffern verbunden.