Schwarzes Hamburg

Schwarzes Hamburg => Archiv => Gedankenaustausch -Archiv- => Thema gestartet von: LiLa_Linda am 09 Juni 2009, 18:51:08

Titel: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: LiLa_Linda am 09 Juni 2009, 18:51:08
Hallo zusammen

kennt sich von euch Jemand mit Arbeitsrecht oder so aus?
bin mir nicht ganz sicher wo es reinfällt, vll auch antidiskriminierungsgesetz oder so....

also:
ich habe mich beworben, wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen und mir wurde nur eine Teilzeitstelle angeboten von 20 bis max.25std.
er rechnete mir aus was ich Brutto verdienen würde inklusive Provision und meinte dann zu mir: ja also zum alleine leben würde das wohl nicht reichen, hatten sie eher an einen Vollzeitjob gedacht?
ich: ja schon, aber ich kann mir ja noch ne Nebenjob suchen, der natürlich nicht mit diesen, vorausgesetzt sie stellen mich ein, kolligiert.
Er meinte dann noch irgendwas dass das an sich kein Problem wäre, solange ich nicht in die Gastro gehen weil er das nicht gern sieht.

dann meinte er das er sich melden wird per mail wegen einem tag vorarbeiten da ich fachlich theoretisch sehr gut bescheid weiß und er gern mal die praktische Umsetzung sehen will und sich dann mit dem entsprechenden Fillialleiter drüber kurzschließen wird was er von mir hält.
ich bedankte mich bei ihm und ging.

heut kam per mail dieser Brief:

Sehr geehrter Frau xxx,

entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Ich brauchte zwei Tage länger um eine Entscheidung zu treffen.
Nach unserem sehr freundlichen und informativem Gespräch möchte ich heute sagen das wir in diesem Schritt Ihnen nicht die freie Stelle geben können.
Fachlich und auch menschlich sind Sie überaus qualifiziert für diesen Job. Ich haben die Bedenken das Sie unser Unternehmen nach zu kurzer Zeit wieder verlassen, weil Sie im Grunde nach eine Vollzeitstelle suchen. Um den privaten finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, kommen Sie ja nicht um einen Nebenjob herum. Diese Doppelbelastung sehe ich aus Erfahrung sehr kritisch.

Ich wünsche Ihnen bei der weiteren Suche mehr Erfolg


Mit freundlichen Grüßen


ist das rechtens das er mich nicht einstellt obwohl ich genau auf das Profil der stelle passe nur weil ich alleine wohne und um meine kosten zu decken ne nebenjob annehmen würde den ich sogar vorher von ihm hätte absegnen lassen (hatte ich ihm auch so gesagt weil ich den job unbedingt haben wollte) und er mir erst im bewerbungsgespräch andere dinge vorsäuselt?

weil wenn dies irgendwie nicht rechtens ist .... naja ihr wisst schon.

danke schonmal für eure antwortet, vll kennt sich ja jemand von euch damit aus

Linda
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: Eisbär am 09 Juni 2009, 18:57:18
Ich bin kein Jurist und darf daher nicht beratend tätig sein...

Aber mich würde es wundern, wenn das so nicht rechtens ist. Immerhin steht in den meisten Arbeitsverträgen, daß man eine andere, eine zweite Stelle nur mit Einverständnis des Arbeitgebers annehmen darf. Und da Du von vorneherein sagst, daß Du das tun würdest... *achselzuck*
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: tote Katze am 09 Juni 2009, 19:08:53
Arbeitsrechtstechnisch hab ich  da nun auch keine Kompetenz..aber ich denke, mit seiner Begründung ist er auf der sicheren Seite.

Und auch wenns natürlich scheiße für dich ist - ich seh nich t ganz, wo er nun was anderes vorgeseuselt hat-ich saß ja nicht daneben, als ihr geredet habt, aber aus deinem TExt könnte ich fast schon das Stirnrunzeln von dem Herren raussehen, dass er gehabt hat bei eurem Gesprch, als es um nen Nebenjob usw. ging. Ich wünsch dir viel Glück, dass du bald was anderes/besseres findest  :)
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: EcceRex am 09 Juni 2009, 19:14:44
ich sehe das genau wie Eisbär und ToteKatze.
Meiner Meinung nach ist das/sind die Argument/e durchaus gerechtfertigt.
Ein zweiter Job bedeutet immer Doppelbelastung...heißt also, dass Du bei Deinem ersten Job irgendwann keine 100% mehr geben kannst und somit bist Du im Grunde unattraktiv für jeden Arbeitgeber.
Auch die Annahme, daß Du Dir zeitnah einen neuen 'vollen' Job suchen wirst ist sehr realistisch betrachtet.
Für einen Arbeitgeber (+ der vorhandenen Angestellten) ist es schon arg nervig permanent wen anlernen zu müssen, weil da ständiger Wechsel vorherrscht. Man will ja auch irgendwann nich mehr hingucken müssen, was der oder die 'Neue' da tut. Insofern passt Du von Deiner Persönlichkeit und Deiner Qualifizierung sicher gut da rein, aber Deine Bedingungen bzw. deren Angebot sind halt nicht passend...  :(

Deinen Worten nach erlese ich, daß es sich um einen Job in der Gastro gehandelt hätte. Das er den Zweitjob dann nich in diesem Bereich wünscht, kann er Dir sogar verbieten...da bleiben also auch nich wirklich viele Alternativen und Spielraum für Dich und die Wahrscheinlichkeit, daß der Zweitjob mit Deinem Erstjob nicht vereinbar ist, ist relativ groß.

Also, nich weiter darüber ärgern, sondern daraus lernen und im Vorfeld aussortieren, was zu Dir passt.  :)

Von mir auch viel Erfolg und Glück, daß Du bald was Gutes findest *Däumchen feste drück*
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: Succubus am 09 Juni 2009, 19:41:25
Also ich finde es durchaus recht fair, dir sogar so exakt zu schreiben warum sie sich gegen dich entschieden haben.
Das finde ich besser als ein reines wir haben uns für jemand anderen entschieden-fertg. Auch wenn es blöd ist für dich, aber ich finde es nicht unrechtens sondern wie gesagt sogar ziemlich fair.
Beim nächsten Bewerbungsgespräch bist du vielleicht bei solchen Fragen etwas vorsichtiger und faselst lieber erstmal was von wegen geht schon und Teilzeit ist toll wenns sein muß. Das mit dem Zweitjob kann man ja klären, wenn man einen Fuß drin hat.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: LiLa_Linda am 09 Juni 2009, 20:36:32
danke für eure antworten

es ist ein job im einzelhandel (ich bin sport und textil einzelhandelskauffrau) und wollte halt nach feierabend am we in der gastro nebenbei was machen(hatte ich aber noch net fest in der hand, sondern hab das früher schonmal gemacht und als beispiel angeführt) meine arbeitszeiten bei der sportfirma wären von 15-19/20uhr gewesen und da hätte man ja gut noch was machen können davor oder danach

und er meinte auch davor wär für ihn ok aber net danach...naja...komisch...aber net mehr zu ändern

danke für eure lieben wünsche...ich hoffe das ich bald was gutes finde!
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: messie am 09 Juni 2009, 20:43:50
Ich finde das von ihm auch ungewöhnlich ehrlich. Klar kann man sich denken dass er dich deswegen nicht einstellt, aber gefühlte 99,9% anderer Arbeitgeber hätten irgend einen anderen Grund vorgeschoben, z.B. halt auch dieses "wir haben uns für einen anderen Bewerber entschieden", ohne Gründe zu nennen.
Er hat das dann lieber direkt geschrieben.

Da würde ich jetzt auch nicht wegen einer Arbeitsrechtkeule kommen. Jetzt mal gesetzt den Fall es wäre arbeitsrechtlich falsch, was wäre denn dann? Dann müsste er dich einstellen, nachdem du ihm richtig ordentlich ans Bein gepinkelt hast. Auf das Arbeitsklima wäre ich aber extremst gespannt. ;)
Ich würde mir den eher vormerken, für den Fall dass die Firma vielleicht ja doch noch Vollzeitstellen ausschreibt, um mich bei ihm dann noch einmal zu bewerben. So ehrliche, direkte Chefs sind ziemlich selten, die sollte man sich warmhalten.  :)
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: Lacrisa am 09 Juni 2009, 20:58:07
Ich finde die Antwort ebenfalls sehr ehrlich und ausführlich.
Aus aktueller Erfahrung und weil ich auch  Kauffrau im EH bin, weiss ich, dass es im Einzelhandel keine Vollzeitverträge mehr gibt. Es gibt jedoch Arbeitgeber, die zwar 20-Stunden-Verträge ausstellen, aber trotzdem mehr Stunden möglich machen.
Ich weiss, dass bei GEOX am Jungfernstieg gerade gesucht wird. Mehr Infos kann ich dir gern per PN schicken, falls dich das interessiert.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: voll pöse am 09 Juni 2009, 21:18:07
Mal angenommen Du hättest recht und könntest Dich mit Anwalt und einem Prozess in die Firma einklagen.
Meinst Du nicht das es eine ziemlich mieses Betriebsklima geben könnte??
Zumindest zwischen Dir und dem Chef!?

Das wäre der Punkt wo es mir ziemlich wurscht wäre ob ich die Stelle zu recht oder zu unrecht nicht bekomme.
Ich habe ja vor 20-25 Stunden in der Woche dort zu verbringen, da brauch ich nicht noch ein angespanntes Arbeitsklima...
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: LiLa_Linda am 09 Juni 2009, 21:46:16
ja das stimmt schon das es ne scheiß arbeitsklima wär, hätte ja sein könn das sich damit jemand auskennt udn das es ne möglichkeit gibt wo man danach "nicht bei ihm arbieten muss" weil so weit ich weiß wenn man das antidirkriminierungsgesetz verletzt dann muss man an den geschädigten ne entschädigung zahlen....aber ist schon ok, danke für die leieb antworten!

@lacrisa: ja bin daran interessiert!danke
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: Eisbär am 09 Juni 2009, 21:47:29
wenn man bei sowas klagt, klagt man nicht auf die Stelle, sondern auf eine finanzielle Entschädigung, eben weil es für beide Parteien hinterher nicht mehr zumutbar ist, miteinander zu arbeiten.

Ich sehe in diesem Fall aber keine Chance. Aber ich bin auch nur ein Laie.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: LiLa_Linda am 09 Juni 2009, 23:02:36
ja ich denke ihr habt recht ... ich werd mir den laden einfach merken und warten bis er was besseres im angebot hat!ich finds nur dähmlich das er mir meine ehrlichkeit zum strick dreht, ich hatte zu ihm gesagt das ich die stelle nehmen würde weil es mein wunsch wäre wieder in den laufbereich zu kommen und dazu hat man nicht so viele möglichkeiten in hh. daher hätt ich das gemacht und hab ihm auch gesagt das ich  mir was suche was vor 15uhr sein würde wenn er was gegen nachtarbeit hat...hätte ich nix gesagt hätt ich den job, wie dähmlich...naja
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: Shana am 09 Juni 2009, 23:16:44
ich bin wohlgemerkt auch keine juristin, weiß aber aus meinem job und der weiterbildung gerade auch in sachen personalwirtschaft:

ja, das ist rechtens. die kernaussage ist, dass die befürchtung nahe liegt, dass du schnell wieder den job wechseln würdest und/oder dich durch zusätzliche nebenjobs überlasten würdest. und ja, dann ist das ein ausreichender nichteinstellungsgrund auch bei guter qualifikation.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: messie am 10 Juni 2009, 01:35:54
Zitat
ich finds nur dähmlich das er mir meine ehrlichkeit zum strick dreht, ich hatte zu ihm gesagt das ich die stelle nehmen würde weil es mein wunsch wäre wieder in den laufbereich zu kommen und dazu hat man nicht so viele möglichkeiten in hh. daher hätt ich das gemacht und hab ihm auch gesagt das ich  mir was suche was vor 15uhr sein würde wenn er was gegen nachtarbeit hat...hätte ich nix gesagt hätt ich den job, wie dähmlich...naja

Wieso soll das dämlich sein? Du hast ehrlich geantwortet und er ebenso. Das ist im Berufsleben mittlerweile extremst selten! So weiß nun jeder woran er ist.
Außerdem ist ja noch lange nicht raus ob er dich tatsächlich eingestellt hätte. Sei doch mal selbst ehrlich: Wenn du eine 40-Stunden-Stelle findest, bist du doch sofort weg. Das weiß er auch, Vormittagsarbeit hin oder her.
Sprich: Du hättest die Stelle aufgrund deiner derzeitigen Lebenssituation voraussichtlich so oder so nicht gekriegt.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: DarkestMatter am 10 Juni 2009, 12:38:35
wenn das antwortschreiben original so lautet, wie von dir getippt, hat der Herr einfach nur Angst um seinen Job. Ich behaupte, Realschüler der 10. Klasse könnten bessere Statements formulieren.  ;D

immerhin weisst du jetzt, wie der Hase läuft. beim nächsten gespräch einfach das sagen, was das Gegenüber hören will.  ;)
nebenjobs? naaain, ich lebe sparsam und wohne in einer WG.  8)

viel glück weiterhin.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: viking am 09 Juli 2009, 19:47:11
Ich finde die Begründung schon etwas waage. Obs nun unter das Allgemeine Gleichbehandungsgesetz fällt würde wohl einer Begutachtung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bedürfen.

Ich habe auch mal gehört, dass man im Falle eines zu geringen Verdienstes, der ein normales Leben ermöglicht Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Hartz IV Sonderleistungen beantragen kann. Gibt irgendso eine Bedürftigengrenze, aber wo die genau liegt habe ich nun keine Ahnung.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: NeuroticKitten am 13 Juli 2009, 12:00:42
Ich dachte immer, man arbeitet damit man sich sowas eben nicht antun muss...

Vor allem, weil man das auch ohne zu arbeiten haben könnte, davon mal ab.
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: voll pöse am 13 Juli 2009, 12:27:29
Ich dachte immer, man arbeitet damit man sich sowas eben nicht antun muss...

Vor allem, weil man das auch ohne zu arbeiten haben könnte, davon mal ab.

Willkommen in der Realität, saucoole Grafik aber ne scheiß Handlung!!
Titel: Re: Arbeitsrecht-Ablehnung bei Bewerbung
Beitrag von: NeuroticKitten am 13 Juli 2009, 14:20:40
Ja klingt scheiße, ist es auch gegenüber den Menschen die arbeiten - Aber sich für einen Hungerlohn abzurackern und dann im Endeffekt doch Hartz4 bekommen, weil jeder Hartz4 Empfänger dank Stütze ein besseres Leben ohne Arbeit hat?

Und wenn man sich dann noch rein zieht dass es tatsächlig Arbeitgeber gibt die einem verbieten bei einem Gehalt, von dem man sich gerade so ein Dach über den Kopf leisten kann um darunter zu verhungern, sich einen Nebenjob zu suchen, hörts auf.

Es lebe der Mindestlohn...