Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Schall & Rauch -Archiv- => Thema gestartet von: Ookami am 14 Oktober 2004, 23:12:58
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Moin,
Schaut Euch das mal an: HIER ! (http://www.gez.de/infoszurgez00.html)
Da scheint jemand die GEZ nicht zu mögen.
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Und wo wir gerade dabei sind:
Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
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Ich bin von GEZ-Gebühr befreit! :\o/:
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Ich befrei mich selbst von ihr ;)
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Das sag ich, das sag ich! :hase:
Kann man Einzugsermächtigungen eigentlich widerrufen? :crazy:
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Klar kann man.
Und für die Bank braucht man noch nicht einmal eine Begürundung dafür.
Allerdings für die, die einziehen wollen ;)