Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Schall & Rauch -Archiv- => Thema gestartet von: missTease am 15 Dezember 2006, 10:32:51
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Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur. Drängeln ? Lichthupe ?
Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Fazit: Lieber gleich rechts überholen.
Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro
- 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen. Also 230 Euro gespart und -
K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt. :-))
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Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt
Das man so günstig bei illegaler Benutzung von Blaulicht davon kommt, hätte ich auch nicht gedacht.Ich dachte, sowas läuft Strafmaßmäßig kurz unterhalb von Hochverrat&Co. ? :oehm:
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Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt
Das man so günstig bei illegaler Benutzung von Blaulicht davon kommt, hätte ich auch nicht gedacht.Ich dachte, sowas läuft Strafmaßmäßig kurz unterhalb von Hochverrat&Co. ? :oehm:
*hm* dann müsste auf dem dom fast jedes kinderkarussell still gelegt werden? :twisted:
nee - im ernst. keine ahnung - kam so bei mir an. ich glaub das einfach mal so. kann mich erinnern, dass wir damals vor meinem ausbildungsbetrieb parkplätze mit parkscheibenpflicht hatten.. KEINE zu verwenden war billiger [10DM] als über der angegebenen zeit zu sein [30DM] - deshalb glaub ich das gern was da oben steht..
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Kann bestimmt auch als Amtsanmaßung (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung) aufgefasst werden, das kostet dann keine 50 Euro, sondern bringt einem gleich 2 Jahre All-Inclusive-Wohnen auf Staatskosten ein. 8)
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bei wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Sondersignal steht bei folgen u.a.
Der Einsatz von Sondersignal erfordert grundsätzlich keine Sonderrechte nach § 35 StVO. Sind die Voraussetzungen für Sondersignal gegeben, haben aber z. B. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst auch Sonderrechte (siehe § 35 Abs. 1 und 5a StVO). Andere Fahrzeuge, z. B. die Unfallhilfsfahrzeuge der DB Notfallmanager, haben keine Sonderrechte, sondern nur das obige Wegerecht. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind dann aber durch Notstand gerechtfertigt.
[war dieses zitat jetzt korrekt auszugsweise oder böse böse???]
*hm* das heisst, wenn ich mal dringend lulu muss, martinshorn oben auf und ab zum lokus? denn damit hab ich ja meinen notstand dargestellt bzw. ich finde ihn gerechtfertigt ;)
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hm* das heisst, wenn ich mal dringend lulu muss, martinshorn oben auf und ab zum lokus? denn damit hab ich ja meinen notstand dargestellt bzw. ich finde ihn gerechtfertigt ;)
nö, da steht, dass sondersignal keine sonderrechte einfordert. da du keine voraussetzung für sondersignal hast, hast du auch -in dieser beziehung- keinen notstand zu rechtfertigen. 8)
zufällig bin ich früher rettungswagen gefahren. :P
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Naja, so ganz eindeutig ist das aber alles nicht.Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung, die Svendra erwähnte.
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Naja, so ganz eindeutig ist das aber alles nicht.Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung, die Svendra erwähnte.
jenau. natürlich darf sie jederzeit blaulicht im strassenverkehr einsetzen. das ist ja auch viel logischer als meine ausführung, der ich zumindest weiß, wovon ich rede. :geek:
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http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=18448
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http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=18448
sehr schön.
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keine ahnung - kam so bei mir an. ich glaub das einfach mal so.
Nichts gegen Dich misstease; aber ich finde es eher dumm, solche Mails weiterzuleiten und noch stolz darauf zu sein, der Polizei und dem Gesetzgeber eines auswischen zu können. :roll: Dann wohlmöglich noch auf Kosten der Gesundheit anderer Autofahrer...
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Naja, so ganz eindeutig ist das aber alles nicht.Meine Vermutung geht auch eher in die Richtung, die Svendra erwähnte.
jenau. natürlich darf sie jederzeit blaulicht im strassenverkehr einsetzen. das ist ja auch viel logischer als meine ausführung, der ich zumindest weiß, wovon ich rede. :geek:
Ähm, ich schrieb "...die Svendra erwähnte...".Und die ging mit dir schon relativ konform :wink: