Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Politik & Gesellschaft -Archiv- => Thema gestartet von: Vincent am 23 September 2006, 12:50:05
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Gefunden von lycanthropos: http://www.haz.de/politik/290854.html
Unter anderem steht drin
Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".
Interessant der Teil
Laut Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sollen jedoch die vergleichbare Aufgabe für den deutschen Teil des Internet 21 bis 28 Mitarbeiter bewerkstelligen, mit einem Budget von zunächst 1,9 Millionen Euro jährlich, später 2,9 Millionen Euro. Nicht zu vergleichen mit den Hunderten von Millionen von US-Dollar, die Google zur Verfügung stehen.
Also ich werde mir dann wohl keine eigene HP zulegen oder ein Forum hosten, ich mache mir nicht mehr Stress als nötig ;)
Meiner Ansicht nach zieht hier ein Gesetz mal wieder vollkommen an der machbaren Realität vorbei.
Red
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Das ganze Gesetz gibt es hier: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/berichte/nationalbibliothek/index.html
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klar is das alles ein aufwand sein zeugs zur nationalbibliothek zu schicken, aber speziell für phpbb wirds doch bestimmt in nich allzulanger zeit son plugin geben, welches die aktualisierung dahinschickt...
mir gefällt die vorstellung, das in 200 jahren nicht nur alle bücher und das ganze tv programm von heute archiviert sind. und wenn dann in 200 jahren ein politikstudent sich das forum hier anschaun kann um herauszufinden wo die wurzeln der seinerzeit dominierenden kultur liegen ist das doch ne feine sache?
das gesetz trägt einfach dem fakt rechnung das das internet mitlerweile zu unserer kultur gehört :roll:
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klar is das alles ein aufwand sein zeugs zur nationalbibliothek zu schicken, aber speziell für phpbb wirds doch bestimmt in nich allzulanger zeit son plugin geben, welches die aktualisierung dahinschickt...
Es geht weniger um das wie, das in der Tat automatisiert ablaufen kann - ohne jegliches Zutun der jeweiligen Dienstanbieter.
mir gefällt die vorstellung, das in 200 jahren nicht nur alle bücher und das ganze tv programm von heute archiviert sind. und wenn dann in 200 jahren ein politikstudent sich das forum hier anschaun kann um herauszufinden wo die wurzeln der seinerzeit dominierenden kultur liegen ist das doch ne feine sache?
Dazu kann man sehr unterschiedlicher Meinung sein.
Ich halte mal dagegen, dass das Sammeln und Archivieren von Daten auch immer die Gefahr eines Missbrauchs in sich birgt, nämlich dann wenn Daten personenbezogen verknüpfbar werden. Konkret: Alles was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden; und wenn es archiviert wird dann auch in 20 Jahre noch. Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte - es könnte der Eindruck entstehen, dass er während seiner Arbeitszeit die ganze Zeit hier rumpostet und sich nicht um seinen Job schert.
Auch werden die ein oder anderen Diskussionen hier ja recht radikal und häufig über das Ziel hinausschießend geführt. Ob ich mit jedem meiner Zitate hier, zudem wenn sie aus den Zusammenhang gerissen werden, in jeder Situation konfrontierbar sein möchte, bezweifele ich mal ganz stark.
Derzeit ist es so, dass Jeder hier seine Beiträge wieder löschen kann. Vielleicht kursieren die Daten dann noch einige Monate in irgendwelchen Logfiles und Browser-Caches, aber spätestens ein halbes Jahr später ist das Zeug überschrieben. Im Fall einer Archivierung in der Nationalbibliothek wäre das deutlich anders. Die gesamte Logik des Foren-Verhaltens würde sich schlagartig ändern.
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Konkret: Alles was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden; und wenn es archiviert wird dann auch in 20 Jahre noch. Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte
deswegen gibt man doch auch bei der registrierung auf irgendwelchen foren nie seinen richtigen namen an...
und wenn ein arbeitgeber zufällig mitbekommt, das thomas hier als thomas sein unwesen treibt kann er doch eigentlich auch jetzt schon auf den "alle beiträge von... anzeigen" button klicken?
aber im endeffekt hast du schon recht, das mit personenbezogenen daten viel schabernack getrieben werden kann... andererseits glaub ich nicht das die archivierung wirklich personenbezogen abläuft. solange ein forum öffentlich zugänglich ist kann dein beitrag archiviert werden, weil du dich ja somit öffentlich äußerst und das ist glaub ich nicht geschützt in der verfassung. das jedoch geschlossene foren, die sich als privater raum auffassen lassen können, archiviert werden dürfen halt ich verfassungsrechtlich nicht für möglich
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BTW:
Zum Beispiel weiss ich nicht, ob ein zukünftiger Arbeitgeber von Thomas die Logfiles seiner Forennutzung zur Gesicht bekommen sollte - es könnte der Eindruck entstehen, dass er während seiner Arbeitszeit die ganze Zeit hier rumpostet und sich nicht um seinen Job schert.
Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie bei einigen Datenschützern die Grenzen zwischen Schutz und Paranoia verschwimmt :wink:
Klar könnte man meinen vollständigen Namen mal bei Google eintackern, die Verbindung zu diesem Forum dürfte dann schon schwieriger werden.Und selbst wenn man das hinbekommen würde, würde sich wohl kaum jemand die Mühe machen, daraus ein persönliches Profil zu erstellen.
Da ist die gute, alte Methode, nämlich das lesen von Bewerbungen, Lebensläufen und Arbeitszeugnissen und evtl. das Rückfragen bei ex-Arbeitgebern doch wohl der deutlich einfachere Weg.
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Das stimmt schon, aber Nahaufnahmen von Deinem Gesicht sind nur ein Klick weit von Deinen Texten entfernt. Ich würde mich nicht drauf verlassen wollen, dass in 10 Jahren die Erkennung und zuverlässige Zuordnung von Gesichtern auf Fotos nicht ausreicht, um eine Verknüpfung von Daten herzustellen.
Klar, es könnte sein dass dies durch den Datenschutz verhindert wird, oder dass es technisch unmöglich ist.
Aber wieso sollte man mit diesem Restrisiko leben müssen?
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Aber wieso sollte man mit diesem Restrisiko leben müssen?
Da ich diese ganze Forenarchivierungsgeschichte für eher Sinnlos halte, ist das eine berechtigte Frage, auch wenn ich das Restriskio als gegen Null tendierend einschätzen würde.
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
oh Gott, wie peinlich :shock:
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
oh Gott, wie peinlich :shock:
Ganz im Gegenteil : "Sieh mal mein Junge, so haben wir das früher gemacht" =)
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
oh Gott, wie peinlich :shock:
Ganz im Gegenteil : "Sieh mal mein Junge, so haben wir das früher gemacht" =)
was ist denn, wenn der Bub solche intelligenzträchtige Threads wie "Sex mit Leichen" liest? :wink:
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
oh Gott, wie peinlich :shock:
Ganz im Gegenteil : "Sieh mal mein Junge, so haben wir das früher gemacht" =)
was ist denn, wenn der Bub solche intelligenzträchtige Threads wie "Sex mit Leichen" liest? :wink:
oder jedes bild, das jemals in der galerie zu sehen war...
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Stelt euch mal vor, das gesamte Schwarze Hamburg Forum in der Nationalbibliothek archiviert.... Jeder einzelne Beitrag...
Wenn dann mal unsere (Ur-)Enkel da stöbern...
oh Gott, wie peinlich :shock:
Ganz im Gegenteil : "Sieh mal mein Junge, so haben wir das früher gemacht" =)
was ist denn, wenn der Bub solche intelligenzträchtige Threads wie "Sex mit Leichen" liest? :wink:
Naja, vieleicht sollte man doch nur nur bestimmte Bereiche archivieren :wink:
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Meiner Ansicht nach zieht hier ein Gesetz mal wieder vollkommen an der machbaren Realität vorbei.
Red
Mehr noch, die Archivierung passwortgeschützter Seiten macht nur dann Sinn, wenn die dahinterliegenden Inhalte ebenfalls zur Verfügung gestellt werden - warum sollte tausendfach eine beepworld-Passworteingabe archiviert werden.
Viele Firmen verwenden einen passwortgeschützten Bereich auf ihrer HP für mehr oder minder vertrauliche Informationen (über Sinn oder eher Unsinn dieser Form der Veröffentlichung kann man natürlich trefflich streiten).
Sofern ich nicht irgendwelche Einschränkungen im Gesetzestext bezüglich des Begriffs Veröffentlichung übersehen habe und die Äußerung des Herrn Jockel ("Auch eine private Homepage ist eine Veröffentlichung, ob mit Passwort geschützt oder nicht") nicht völlig fehlinterpretiere, wäre es also künftig möglich, interne Firmenseiten, private Photos oder die kostenpflichtigen Inhalte bei Spiegel Online oder auf irgendwelchen Sexseiten gegen eine Gebühr bei der Nationalbibliothek einzusehen.
Je nach Höhe der Gebühr könnte dies überaus rentabel sein.
Im Endeffekt bedeutet es, dass für sensible Inhalte andere Länderdomänen genutzt werden, als .de - und Domainhoster, die die Namen der Inhaber nicht direkt bei den gängigen Registrierungsstellen veröffentlichen.
Da meine private HP beim Denic registriert ist und die Nationalbibliothek mich damit prinzipiell erreichen könnte, bin ich gespannt, ob irgendwann eine Aufforderung zur Herstellung der Abholbarkeit und Herausgabe der Archivierungen bei mir eintrudelt.... andererseits fürchte ich, dass es wie üblich klammheimlich geschieht und der Provider die Daten übermittelt, um sich nicht durch die zweite Novelle des Gesetzes strafbar zu machen.
Vielleicht erleben wir in den nächsten Jahren in D einen Boom der VPNs - so wie ehedem der Mailboxen und BBS, verbreitet über Mund-zu-Mund-Propaganda ;). Das heißt, zumindest solange, bis ein findiger Bürokrat "Veröffentlichung in öffentlichen Netzen" mit einer "Veröffentlichung über öffentliche Netze" gleichsetzt :(.
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bevor wild spekuliert wird, sollte doch mal die Sache genau unter die Lupe genommen werden.
Betroffen sind nunmal Online-Zeitungen, Lexikas etc, all das, was auch in Druckform archiviert wird.
Es steht da irgendwo explizit, daß es nur für Seiten gilt, die dem gemeinen interesse fröhnen, und NICHT für grüppchen etc sind. Daher werden Private Webseiten genausowenig wie solche Foren hier in die Situation kommen, Daten abzuliefern.
Lest doch bitte vorher einmal durch, was genau Sache ist, bevor hier wieder unnötige Diskussionen ausarten. ;)
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Sicher? ich hatte das anders verstanden.. allerdings kam ich bisher nicht dazu, das gesamte Gesetz zu lesen..
Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".
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Nunja...
§ 3 Abs, 1 DNBG
Medienwerke sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in körperlicher Form verbreitet oder in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
§ 3 Abs, 3 DNBG
Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.
Aus § 3 Abs, 1 DNBG i.V.m. Abs. 3 ergibt sich eigentlich ganz klar, dass wirklich alle Veröffentlichungen im Netz gemeint sind.
Man könnte der Formulierung aus Abschnitt A Nr. 2 der Begründung eventuell entnehmen, dass nur wissenschaftliche Publikationen gemeint sind, das liefe allerdings der Auslegung nach dem Wortsinn zuwider.
Dieses Verfahren erfasst wissenschaftliche Publikationen bedeutender Verlage. Nicht gewerbliche Veröffentlichungen, die so genannte graue Literatur oder die Programme kleinerer Verlage können je- doch in dieser Weise nicht mit der Hoffnung auf eine im Wesentlichen vollständige Sammlung erfasst werden.
Die Begründung zu den Normen im einzelnen stellt folgendes fest:
Zu § 3 (Medienwerke)
Zu den Absätzen 1 bis 3
Die Bestimmungen enthalten Begriffsdefinitionen. Der Be griff „Medienwerke“ anstelle des bisherigen Begriffs „Druckwerke“ umfasst ohne Beschränkung auf eine bestimmte Herstellungsart oder Wiedergabeform grundsätzlich alle Medienwerke in Schrift, Bild und Ton.
sober: Woraus entnimmst Du, dass mit "unkörperlichem Werk" gemäß § 3 Abs, 3 DNBG nur ganz bestimmte Internetveröffentlichungen gemeint sind?
Ich für meinen Teil warte erst mal darauf, ob die offenen Fragen in der nähsten Zeit durch Fachpublikationen und/oder vielleicht durch eine Kommentierung zumindestens zum Teil geklärt werden.
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Ich hab mir die Informationen, die das Archiv selber dafür bereitstellt durchgearbeitet... wenn ich etwas Zeit finde, werd ich das nochmal raussuchen.
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Das wäre klasse...erspart mir das eigene rumwühlen. ;)