Schwarzes Hamburg
Schwarzes Hamburg => Archiv => Politik & Gesellschaft -Archiv- => Thema gestartet von: Dada am 18 Mai 2006, 07:06:12
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Vor ein paar Tagen bekam ich Post von einem Anwalt.
Im Auftrage seiner Mandantin verlangte er (neben Schadensersatz für entgangene Lizenzen und Anwaltskosten) eine Unterlassenserklärung, die ich auch nach sofortiger Löschung des Kartenausschnittes abgab.
In meinem Schreiben wieß ich darauf hin, dass ich keine Ahnung hatte, woher dieser Kartenausschnitt ursprünglich stammte, weil ich ihn von einer anderen Seite kopiert hatte und davon ausging, dass die den selbst erstellt haben bzw. legal benutzen (womit ich natürlich von denen dann hätte abgemahnt werden können).
Nun schrieb er mir wieder und fügte die Kopie einer einstweiligen Verfügung von 2005 gegen den Verantwortlichen eben dieser Seite bei.
Nun ein paar Fragen:
- Kann er mich trotzdem verklagen, obwohl ich nicht wußte, woher der Ausschnitt ursprünglich stammte und er bereits eben den, von dem ich die Grafik hatte, am Wickel hat?
- Darf er mir überhaupt diese Kopie schicken? Verstößt das nicht gegen das Datenschutzgesetz? Kann der darin Erwähnte jetzt den Anwalt verklagen?
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Das einzige was mir dazu einfällt ist:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist meistens so.
Und das er Dir die Kopie geschickt hat, war ja nur ein Hinweis für Dich bzw hat er Dir so mitgeteilt dass Du unrecht hattest mit Deinem denken. Und ne Kopie kann er Dir jederzeit schicken, von fast allen.
Befürchte er kann Dich verklagen.
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@Dada : Kannst du nochmal kurz erwähnen, worum es genau geht ? Was für eine Karte ist denn das ? Landkarte ? Grußkarte ? Stadtplan ?
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Hm, sich da anwaltlich beraten zu lassen ist sicherlich das beste nun. Klingt mal wieder nach einem sehr fleißigen Anwalt der Kasse machen möchte und einen Mandanten gefunden hat der da mitzieht.
weil ich ihn von einer anderen Seite kopiert hatte und davon ausging, dass die den selbst erstellt haben bzw. legal benutzen
Na, wenn du sie um Erlaubnis gefragt hättest, wärst du natürlich auf der sicheren Seite. Hast du nicht, insofern wirds nun sicherlich kompliziert - juristische Spitzfindigkeiten haben derzeit Hochkonjunktur, als Laie hat man davon keine Ahnung, daher -wie gesagt- investiere ein wenig Geld in anwaltliche Beratung, sonst könnte sowas extrem teuer werden.
Schade, dass das Internet mittlerweile zu so einer Grube für übereifrige Anwälte geworden ist ... :x
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Na, wenn du sie um Erlaubnis gefragt hättest, wärst du natürlich auf der sicheren Seite.
Äh, nein. Unlizensierte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials wird auch dann nicht legal, wenn man jemand fragt, der die Verbreitungsrechte auch nicht hat, sorry. :)
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Na, wenn du sie um Erlaubnis gefragt hättest, wärst du natürlich auf der sicheren Seite.
Äh, nein. Unlizensierte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials wird auch dann nicht legal, wenn man jemand fragt, der die Verbreitungsrechte auch nicht hat, sorry. :)
Klar kannst du dann mitbelangt werden, aber das wird dann billiger, da du dann ja selbst reingelegt wurdest wenn der andere behauptet hat es würde ihm gehören und den dann selbst verklagen kannst.
ok, "sichere Seite" ist etwas übertrieben *zugeb* - "in einer viel besseren Position als jetzt" passt da sicher besser.
So oder so - ein Jurist muss her :wink:
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Also, ich glaube, dafür braucht man keinen Juristen. ;)
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Also, ich glaube, dafür braucht man keinen Juristen. ;)
Na dann los, her mit dem Lösungsvorschlag, wenn es so einfach ist auch ohne Jurist :!:
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Wir Zocker sagen immer: Zahlen und fröhlich sein. (Und nie wieder urheberrechtlich geschütztes Material unlizensiert verbreiten! :)
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um noch mal Thomas Frage Nachdruck zu verleihen:
Was für ein Kartenausschnitt?!?!?
Und vorallem wo? in deiner Homepage, wovon ich mal jetzt einfach ausgehe?
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Na da muss ich Bombe ja mal recht geben. Es ist immer illegal, urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten, völlig egal, ob man der erste ist, der das tut oder ob es schon andere davor gibt, von denen man das Material erhalten hat.
Da gibt es auch keinen Unterschied im Strafmaß oder in den Folgen...warum auch? Der Verstoß gegen das Urheberrecht liegt ja vor.
Im übrigen ist die Sache mit den Landkarten im Internet ein ganz alter Hut...da haben stadtplandienst.de und andere (zurecht) schon jede menge Webmaster verklagt und gewonnen. Lässt sich alles nachlesen und gehört sicher zu den Sachen, wo man gar keine Chance hat, wenn man dagegen angeht.
Tipp: Lösch sofort die Karte und nimm Dir einen Anwalt! Zumindestens unterschreibe keine Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Beratung. Eventuelle ist aus formalrechtlichen Gründen etwas an Kostennnote o.a. zu beanstanden.
IANAL.
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Und ne Kopie kann er Dir jederzeit schicken, von fast allen.
Nunja, wie weit das "fast" geht, würde mich doch sehr interessieren.
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass er mir mitteilen darf, wen er so alles bereits abgemahnt hat, was ja beinhaltet, dass diejenigen gegen das Gesetz verstoßen haben.
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@Dada : Kannst du nochmal kurz erwähnen, worum es genau geht ? Was für eine Karte ist denn das ? Landkarte ? Grußkarte ? Stadtplan ?
Ausschnitt eines Stadtplans auf einer meiner HPs.
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investiere ein wenig Geld in anwaltliche Beratung, sonst könnte sowas extrem teuer werden
Also um das Geld mache ich mir die wenigsten Sorgen. Da ich nix habe, können Sie bei mir auch nix holen. *g*
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Und nie wieder urheberrechtlich geschütztes Material unlizensiert verbreiten! :)
Ja, das hab ich mir dann auch gedacht. :roll:
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Lösch sofort die Karte...unterschreibe keine Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Beratung.
Unterlassenserklärung, die ich auch nach sofortiger Löschung des Kartenausschnittes abgab
Selbstverständlich habe ich die von ihm angebotene Erklärung nach einiger Internet-Recherche modifiziert.
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Kann dir da ehrlich gesagt auch nur raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Kannst dich auch auf der Seite: http://www.e-recht24.de/ etwas über die Rechtslagen selbst informieren.
Sei an dieser Stelle nochmal auf das Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" - Landgericht (LG) Hamburg hingewiesen werden. Sonst bekomme ich auch noch ne Klage wegen dem Link, wenn irgendwem mal wieder langweilig ist.
Wichtig, du musst wirklich ein Schreiben auf dem üblichen Postweg bekommen, sonst siehts für den Kläger wieder schwieriger aus. Ebenso solltest du keinen Zahlungsforderungen nachkommen, ehe du mit einem Anwalt darüber gesprochen hast. Generell jedes Schreiben ernst nehmen, aus dem du ersehen kannst, das es an dich persönlich gerichtet ist.
Weiß allerdings auch nicht um was für eine Karte es sich handeln soll. Allerdings hoffe ich für dich, das du den Urheber (von dem du angenommen hast - das er es tatsächlich war) auch als Quelle angegeben hast.
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Sei an dieser Stelle nochmal auf das Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" - Landgericht (LG) Hamburg hingewiesen werden. Sonst bekomme ich auch noch ne Klage wegen dem Link, wenn irgendwem mal wieder langweilig ist.
Lies dir das verdammte Urteil doch bitte einmal durch. Da steht nämlich drin, dass du, auch wenn du dich davon distanzierst, trotzdem dafür haftbar gemacht werden kannst. Vollidiot.
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Puh...
wenn ich mir das so angucke, bin ich froh, daß auf meinen Seiten wriklich nur Sachen drauf sind, die ich oder Freunde selbst gebastelt haben...
Das gilt auch für den einzigen "Stadtplan" dort, eine Anfahrtsskizze...
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Die Öffentliche Rechtsauskunft kann Dir da bestimmt helfen. Für eine Gebühr von (glaube ich) 5€ bekommst Du schon mal einen kleinen Informationsfluss und Tipps an wen oder was Du Dich wenden kannst.
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Da steht nämlich drin, dass du, auch wenn du dich davon distanzierst, trotzdem dafür haftbar gemacht werden kannst. Vollidiot.
Will dir ja nicht zu nahe treten, aber überlege dir mal ob es nicht ratsam währe, mit einer anderen Intensität zu argumentieren.
So um aber nochmal zu dem Stellung zu nehmen, was du meintest: Klar ist auch das ein Problem, nun solltest du aber mal selbst einwenig "weiterlesen". Das Internet besteht ja hauptsächlich aus Verlinkungen und wenn man sich den Begriff Netzwerk auch etwas genauer ansieht - stellt man fest das es eigentlich erst dadurch zu Stande kommt. Es liegt hauptsächlich daran, wie man seinen Standpunkt formuliert. Von daher kann selbst aus rechtlicher Sicht niemanden vorgeschrieben werden, das er seine Links trotz Hinweis aus rechtwidriegen Motiven setzt.
Will da aber auch nicht weiter ausholen, ist ja wieder ein ganz anderes Thema. Mag es nur nicht, wenn mir jemand an's Bein pisst, den ich nicht mal kenne.
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@Dada
Naja wie man so schön sagt " es kommt darauf an" in welchen zusammenhang er Dir Sachen mit schickt.
Ich weiß ja nciht wie lang das her ist, das er die anderen verklagt hat, ich könnte mir nun gut vorstellen das er sich erneut verklagt weil diese das Material immer noch benutzen (sonst hättest Du es ja von dort nicht kopieren können) und er nun halt einen runf´dumschlag macht, als Euch beide abmahnen möchte und kassieren könnte und in Verbindung mt diesem Verfahren kann er Dir das schon schicken.
Denke ich mal. Ob das nun 100% stimmt kann ich Dir auch nicht sagen.
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zu 1
ja darf er unwissenheit schützt leider vor strafe nicht
du kannst aber auf deiner unwissenheit beharren sollte es zum prozess kommen drücken die meisten richter nen auge zu
zu 2
nein das darf er nicht!
Wenn er abmahnt und wen nicht darf er nciht preisgeben da gibs ne berufsschweige pflicht eigentlich
also schwärz den bei der kammer an ;)
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So um aber nochmal zu dem Stellung zu nehmen, was du meintest: Klar ist auch das ein Problem, nun solltest du aber mal selbst einwenig "weiterlesen". Das Internet besteht ja hauptsächlich aus Verlinkungen und wenn man sich den Begriff Netzwerk auch etwas genauer ansieht - stellt man fest das es eigentlich erst dadurch zu Stande kommt. Es liegt hauptsächlich daran, wie man seinen Standpunkt formuliert. Von daher kann selbst aus rechtlicher Sicht niemanden vorgeschrieben werden, das er seine Links trotz Hinweis aus rechtwidriegen Motiven setzt.
Das war auch "damals" bei dem betreffendem Urteil ein Argument. Hat aber nichts gebracht. Es ist egal ob du dieses "Statement" setzt oder nicht. Für die Links die du auf deiner Homepage setzt bist DU ganz allein verantwortlich. DU hast regelmässig zu prüfen ob sich hinter den Links nicht plötzlich etwas rechtswidriges befindet. Das ist völlig egal ob du dich davon distanzierst oder nicht.
Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
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Ich weiß ja nciht wie lang das her ist, das er die anderen verklagt hat, ich könnte mir nun gut vorstellen das er sich erneut verklagt weil diese das Material immer noch benutzen (sonst hättest Du es ja von dort nicht kopieren können) und er nun halt einen runf´dumschlag macht, als Euch beide abmahnen möchte und kassieren könnte und in Verbindung mt diesem Verfahren kann er Dir das schon schicken.
Ich habe die Grafik Anfang 2005 von der Seite kopiert, die einstweilige Anordnung wurde aber vom Berliner Landgericht erst am 22.11.2005 erstellt.
Außerdem hätte er mich dann wohl erst mal fragen sollen, WANN ich das kopiert habe.
Wenn ich meine Nachbarin verkloppe und ne Anzeige bekomme, daraufhin sage, dass ihr Mann sie ja auch verkloppt hat und ich sein Verhalten nur übernommen habe, darf mir auch kein Polizist sagen, dass gegen den Mann auch schon ne Anzeige läuft, oder? Auch nicht, wenn er es nach seiner ersten Anzeige schon wieder gemacht hat.
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nein das darf er nicht!
Wenn er abmahnt und wen nicht darf er nciht preisgeben da gibs ne berufsschweige pflicht eigentlich
also schwärz den bei der kammer an Wink
Nun ja, ich dachte an eher einen außergerichtlichen Deal zwischen dem Herrn Anwalt, dem Verantwortlichen der anderen Seite und mir.
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Erst mal vielen Dank an alle hier, ich werde dann mal bei Gelegenheit die ÖRA aufsuchen (kostet meines Wissens nach 10,- €) und den anderen Abgemahnten kontakten.
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Dein Beispiel mit der verkloppten Fra ist gut *g* weil genau sowas hab ich in real Leben schon mitbekommen. Da hat die Polizei eiskalt gesagt das da bereits ne Anzeigen läuft.
Hat der andere nun eigentlich die Grafik gelöscht? Und hast Du sie nun gelöschtt?
Ich kann Akira nur noch mal recht geben und mich selbst wiederholen, unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber vor Gericht draufbeharren könnte durch aus was bringen.
Jedoch hoffe dass Du es ohne Gerichtsverfahren über die Bühne bringst.
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Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
Äpfel-mit-Birnen-Vergleichen \o/
Syntiq, schließt du dich jetzt auch schon der Logik der deutschen Richter an ?
Wenn einer ein Hakenkreuz an ein öffentliches Gebäude sprüht, darf ich dann auch die Stadt wegen verwendung verbotener Symbole anzeigen ? Schließlich ist es ja ihr Gebäude, auf dem das Hakenkreuz prangt.
Oder ich bin Zeitungsverkäufer am Kiosk, und auf Seite 5 der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung ist irgendetwas Verfassungswiedriges abgedruckt - können die mich dann auch belangen, weil das ja momentan meine Zeitungsexemplare sind, die da öffentlich herumliegen ?
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Leider hat sYntiq aber recht. Das oben genannte Urteil ist denk ich das meist missinterpretierte urteil im internet überhaupt. und, ja, wenngleich bombe das mal wieder in seiner bekannt chamanten art kundgetan hat: wer das urteil mal selbst liesst, wird feststellen, daß es null bringt, darauf zu verweisen.
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Leider hat sYntiq aber recht
Hat er auch.Nur sein Vergleich war Scheisse :wink:
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Dein Beispiel mit der verkloppten Fra ist gut *g* weil genau sowas hab ich in real Leben schon mitbekommen. Da hat die Polizei eiskalt gesagt das da bereits ne Anzeigen läuft.
Oops! Nunja, ich wars nicht. Weder Täterin noch Opfer.
Aber bestimmt hätte der Mann, sofern er davon in Kenntniss gesetzt wäre, eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwirken können.
Also das geht ja gar nicht, dass hier rumerzählt wird, wer was verbrochen hat. *aufreg*
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Hat der andere nun eigentlich die Grafik gelöscht? Und hast Du sie nun gelöschtt?
Unterlassenserklärung, die ich auch nach sofortiger Löschung des Kartenausschnittes abgab
Der andere auch, soweit ich weiß, schon vor längerer Zeit.
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Also das geht ja gar nicht, dass hier rumerzählt wird, wer was verbrochen hat. *aufreg*
Wieso eigentlich nicht?
Gerichtsverhandlungen sind ja auch öffentlich...
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Hat er auch.Nur sein Vergleich war Scheisse :wink:
Also ich fand meinen Vergleich genauso schwachsinnig wie das Original-Link-Urteil. Also passt es doch :P
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Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
FALSCH!
in diesem sinne sei nur mal auf error in persona vel ojecto sowie abberatio ictus hingewiesen!!!
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... error in persona vel ojecto ... abberatio ictus
Je ne compris rien.
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FALSCH!
in diesem sinne sei nur mal auf error in persona vel ojecto sowie abberatio ictus hingewiesen!!!
Wie meinen ? Tut mir leid, ich spreche kein Polnisch.
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Tut mir leid, ich spreche kein Polnisch.
Also, ich weiß ja nicht genau wieso, aber ich schätze mal, dass Dir das überhaupt nicht leid tut.
Nichtsdestotrotz finde ich es wirklich assig, sich hier mit irgendwelchen Sprüchen, die vermutlich 99% der Weltbevölkerung nicht versteht (mich eingeschlossen) profilieren zu wollen.
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slayer halt :P
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Juristenlatein halt.
Würde mich aber interessieren ob das auch alles wirklich richtiggeschrieben war :twisted:
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Juristenlatein halt.
Würde mich aber interessieren ob das auch alles wirklich richtiggeschrieben war :twisted:
Öhm, ich sag mal nein ;)
in diesem sinne sei nur mal auf error in persona vel objecto sowie abberatio ictus hingewiesen!!!
Ich beherrsche zwar kein Latein, aber so sieht das weit besser aus ;)
Red
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Red hat Recht, da gehört ein "b" hinein.
Ein "error in objecto vel persona" (Fehler in Objekt oder Person) liegt vor, wenn der Täter sich über die Identität des Tatobjekts bzw. des Opfers täuscht und es verwechselt.
Bei "abberatio ictus" wäre die korrekte Schreibweise meines Latinums nach ein "b" weniger und ein "r" mehr - also "aberratio ictus", wörtlich soviel wie Abirren des Hiebes. Heißt man wollte eigentlich jemand anderen treffen, als man letztlich getroffen hat.
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Wenn ich eine Knarre in der Hand habe und abdrücke ist es auch jedem völlig egal ob ich mich nun von der Flugbahn und den möglichen Folgen der Kugel distanziere oder nicht....
FALSCH!
in diesem sinne sei nur mal auf error in persona vel ojecto sowie abberatio ictus hingewiesen!!!
Was haben diese beiden Rechtsfiguren mit Distanzieren zu tun? Geht doch nur um die Frage nach Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstat! Lieber nochmal den StGB-Kommentar zur Hand nehmen 8)